Scheidung in Wiesbaden

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SCHEIDUNGSANWÄLTE in WIESBADEN

6 Reaktionen zu “Scheidung in Wiesbaden”

  1. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich habe mich, da mein Mann mich nach 18 Ehejahren wegen Erziehungskonflikte (Kinder 17 und 14 Jahre alt) aus der in seinem Besitz befindlichen gemeinsamen Ehewohnung weisen wollte, an einen Fachanwalt für Familienrecht gewandt.
    In Fragen Ehescheidunng Trennung Kindes- und Trennungsunterhalt. Obwohl die Voraussetzungen für eine Wohnungszuweisung gem. (§ 1361b BGB
    Ehewohnung bei Getrenntleben) nie vorliegen/vorlagen, da es zu keiner Gewalt, bzw. Bedrohungen kam, sind mir Gebühren in Höhe von ca. 500,00 Euro )bezogen auf 160 qm Wohnraum) w/Wohnungszuweisung in Rechnung gestellt worden.
    Auch habe ich bereits beim Erstgespräch meinem Anwalt die Kosten aus der ehel. Gemeinschaft benannt (Hyotheken, Kapit.LV, Dauernde Lasten, PKV), die er aber in der Forderung eine TU nicht berücksichtigt hat. Hätte er diese von mir genannten Belastungen berücksichtigt, wäre die genannte TU-Forderung (1.500,00 Euro) nur zu Hälfte als TU und KU anforderbar gewesen. Entsprechend hoch sieht die Gebührenrechnung aus (ca 960 Euro Gegenstandswert 18.000 Euro). Auf eine Gebührenrechnung hinsichtl. KU hat er verzichtet, jedoch wurde eine Gebührenschofschuss wegen Ehescheidung – Fragen zur Trennung stehen erst seit 07.09 im Raum – in Höhe von 700,00 Euro. Menschlich habe ich mich gut aufgehoben gefühlt, frage mich jedoch ob die genannten Gebührenforderungen nicht überzogen sind und ich in irgendeiner Form wehren kann?
    Mit freundlichen Grüßen
    Luisa

  2. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Zum Erstgespräch war auch meine beste Freundin als Begleitung dabei, die bezeugen kann, dass die einkommensmindernde ehebedingte Belastungen benannt wurden. Auch werden ab September 09 monatl. Internatsgebühren für ein Kind in Höhe von ca. 500 Euro fällig.
    Ab diesem Zeitpunkt werde ich meinem Mann, unter Berücksichtigung noch bestehender hoher ehel. Belastungen vom meiner EM-Rente einen Betrag von ca 70,00 Euro überweisen. Sodass, unanhängig von KU und KG mein Mann, da er berufstätig ist, ein erhöhter Betrag ( 5 % des bereinigten Nettoeinkommens) zur Verfügung stehen wird. Auch werden wir, wie es sich abzeichnet, eine einvernehmliche Regelung bezüglich der in seinem Eigentum befindlichen Ehewohnung gefunden. Wir können abwechselnd auf eine in der Nähe liegenden in meinem Eigentum sich befindende Ferienwohnung, einsam im Wald gelegen, zurückgreifen. Zum Wohle der Kinder bin ich sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, die wir in den nächsten Monaten mit einer Mediatorin im Freiburger Raum erarbeiten werden.
    Dies alles zu Wohle der Kinder!!!
    Wie ich eigentlich nach langjähriger Ehe und vorausgehender jahrelanger freundschaftlicher Beziehung, hätte wissen müssen, tut ihm sein schuldhaftes Verhalten (Bevormundung, mitunter despotisches Verhalten) mittlerweile sehr sehr leid. möchte mich glücklich machen, sagt mir, ich sei eine „tolle Frau“.
    Ich kann nur für mich hoffen, einen Weg zu finden, um mich nicht mehr zu nahe mit ihm einzulassen, da seine Seele „mitunter beschattet“ ist. Wenn ich all die Kommentare der letzen Woche lese, sehe ich, das wir vergleichsweise finanziell „auf Rosen gebettet“ sind.
    Sollte ich daraufhin Abstand nehmen, mich gegen die hohen Anwaltsgebühren zu wehren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Luisa

  3. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich möchte meine Fragestellung hinsichtlich berechtigter Anwaltsgebühren, die wohl in dieser Höhe berechtigt sein mögen, ergänzen.
    In den 4 Wochen, nachdem mein Mann mich unmissverstandlich aufgefordert hat auszuziehen, sind nun Anwaltskosten in Höhe von Euro 2364,77
    entstanden. Das ging ja ganz fix.
    3 Schreiben und 3 Gespräche vor Ort!!
    Sollte sich in 1 bis 3 Jahren ein Scheidungsverfahren abzeichnen, gehe ich wohl am besten wieder zu meinem Anwalt, um das in einer Mediation ausgearbeiteten prüfen zu lassen. Könnten dann wieder Kosten in o.g. Höhe entstehen, oder wären sie im Wesentlichen vorab dann abgegolten?
    Das sollte ich wohl am besten meinen Anwalt fragen??
    Mit freundlichen Grüßen
    Luisa

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    ich hoffe Sie sprechen nicht von einem der Anwälte aus unserem Portal.

    Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich an die zuständige Anwaltskammer wenden und dort die Gebührenberechnung prüfen lassen.

    Ob ein Anwalt im 1. Anschreiben an die Gegenseite tatsächlich bereits die unterhaltsmindernden Faktoren angibt oder nicht, ist auch eine taktische Frage. Wenn der Mandant durch vielleicht nicht angesetzte Abzugsbeträge der Gegenseite einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 100 € mehr erhält, sind die Anwaltskosten für den höheren Gegenstandswert gut investiert. Man kann es aber natürlich auch anders sehen. In jedem Falle ist der in dieser kurzen Zeit zustandegekommene Gebührenbetrag schon sehr hoch.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  5. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich nur auf Empfehlung der zuständigen Anwaltskammer an den hiesigen Anwaltsverein gewandt und schon für morgen einen Termin erhalten. Über eventl. anfallende Gebühren werde ich mich im Vorfeld genau erkundigen.

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße
    Luisa

  6. Lana

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, Im Oktober 2008 habe ich mich von mein mann getrennt wegen Betrug und Trunkerei.Ich bin dann ausgezogen mit meine Tochter ,17 Jahre,(aus meine erste Ehe)
    Habe mich natürlich sofort an die ANWÄLTIN gewendet. Am Anfang habe ich mich gut aufgehoben gefült, nur dann ging alles shief, was nur könnte. Main Mann verdint gut, und Unterhalt würde ausgerechnet mit 500 euro,meine Anwältin sagte mir.dass es sehr viel wäre,und ich muss nur 350 nemmen,ich war einverstanden. Dann ging es ums Haus, wir sind 16 Jahre zusammen gelebt,10 Jahre davon verheiratet. Kurz vom heiraten haben wir zusammen Gründstuck gekauft und ein Haus gebaut, nur aus meine „dume vertrauen“ haben wir alles auf mein Mann einschreiben lassen, und ich habe nur gemeinsamme Schulden unterschrieben… Auch da hatte meine Anwältin gesagt,das wäre kein problemm,da ich Anshpruch auf Zugewinn habe für 10 Jahre Ehe. Sie nante Betrag über 70.000 euro. Haus würde auf 280.000 euro eigeschetzt, mein Mann hatte mir durch Gütertrennung 30.000 angeboten,und da sagte Anwältin, ich muss das lieber nemmen,sonst später kriege ich kann nicht,nur zusätztlichen Anwaltskosten. Dann habe ich Sie zwei mall im laufe Trennungjahrs gefragt,ob ich getrentes Steuerausgleich machen kann, und was das für mich und mein mann bedeutet? Sie meinte,absolut kein problemm,es hat gar keine bedeutung und ich kann dass ruhig machen. Jeztz will mein mann klagen um das rückwirkend machen, Ich weis überhaut nicht mehr, was ich machen soll. Ãœber ein Härtefall(was ich zuerst bei Inen gelesen) hatte meine Anwältin nicht ein mall erwänt,obwoll schon nach zwei monate nach Trennug wohnte mein mann schon mit seine neue schwangere Freundin im „unsere Haus“, seit September ist er officiel Vatter geworden. Jeztz würde Scheidung Antrag gestelt und prozesskostenhilfe beantragt und auch schon bewilligt. Die Anwältin hat mich heute angeruffen und zagte dass ich Ihre Rechnung von über 2.800 tausend euro schon am kommenden Donnerstag bezalen muss. (Obwoll wir noch am Anfang kosten nicht mehr von1.500 ABGESPROCHEN )Und Anwaltskosten für Scheidungprozess werden dann von Prozesskostenhilfe übernomenn? Ist dass überhaut korrekt? Werden dann nicht die ganze Anwaltskosten übernomenn vom PKH??? Und noch eine frage dass mir keine Ruhe gibt! Ich habe doch 30.000 euro von mein mann erhalten (auch wenn davon schon hälfte für die Schulden abbezalt ist), trodzdem darf ich überhaupt so eine PKhilfe in Anspruch nemmen? Wird es nicht später als Betrug erklärt vor Gericht? Meine Anwältin sagte, das Geld wird als Alterversorgung angesehen, und am Gericht wird danach überhaupt nicht gefragt?….. Aber mein Mann kann das doch auch erwenen… Ich möchte keine weiteren Schwirigkeiten. Ich möchte nur schnell raus aus diese unangenemmene Sache!.. Was soll ich jetzt machen??? Ich weis, dass ich warscheinlich viel von euch verlange, aber könnten Sie vielecht mir schon bis Morgen antworten,damit ich am Donnerstag bei die Anwältin schon ungefer wusste,wie ich vorgehen muss. Bitte,Entschuldigen Sie mich. Und auch für meine grammatische Fehler-Sorry! Mit grossen Dank voraus!! Lana: Auch per eMail.

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