Familienzuschlag auch für Beamte in eingetragener Lebensgemeinschaft (Quelle ARGE FamR im DAV)

VG Stuttgart:

Beamte, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Anspruch auf Familienzuschlag wie verheiratete Beamte. Die Beschränkung des Familienzuschlags Stufe 1 auf verheiratete Beamte stellt im Hinblick auf in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte eine unmittelbare Diskriminierung dar. Diese knüpft unzulässiger Weise an die sexuelle Ausrichtung und nicht an den unterschiedlichen Familienstand an. (Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG) Eingetragene Lebenspartner befinden sich hinsichtlich des Zwecks des Familienzuschlags Stufe 1 in einer vergleichbaren Situation wie Ehegatten. Entscheidung in Abweichung von anders lautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.11.2007 – 2 C 33/06) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.05.2008 – 2 BvR 1830/06 PM BVerfG). Das Gericht hat die Berufung zugelassen
Az 4 K 1604/08, Urteil vom 05.02.2009.

2 Reaktionen zu “Familienzuschlag auch für Beamte in eingetragener Lebensgemeinschaft (Quelle ARGE FamR im DAV)”

  1. Michi

    Hallo,
    heisst das jetzt, wenn meine Freundin und ich in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, meine Freundin ist verbeamtet, dann zählt es auch das sie den Familienzuschlag bekommt?
    Wir wohnen in Bayern.
    Lieben Gruss
    Michi

  2. Anna

    Hallo,

    ja das müsste so sein. Du kannst auch mal auf der Webside des Eurpäischen Gerichtshofes nachschauen, dort gab es 2008 ein Urteil, dass den Familienzuschlag für homosexuelle Lebenspartnerschaften (eingetragene) für gerechtfertigt sieht. Dieses Urteil muss in der gesamten EU umgesetzt werden, demnach auch in Deutschland und in Bayern. =) Informier dich mal beim EuGh

    Grüßli
    Anna

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