Schüler einer Berufsfachschule sind privilegierte Volljährige (Quelle ARGE FamR im DAV)

OLG Naumburg: Berufsfachschule als allgemeiner Schulbesuch

Der Besuch einer einjährigen Berufsfachschule ist als allgemeiner Schulbesuch i.S.d. § 1603 Abs. 2 S.2 BGB zu werten, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht über einen Hauptschulabschluss verfügt und diesen durch den Besuch der Berufsfachschule erreichen kann.
Az 4 WF 44/08, Beschluss vom 2.10.2008,

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