Kindergeld im Ausland?
Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
Das Auswärtige Amt schreibt dazu:
„Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Wenn also die Eltern alle Brücken nach Deutschland abgebrochen haben, werden sie keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld haben.
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Am 23. Mai 2009 um 11:32 Uhr
Mein Sohn (18 Jahre alt) geht gleich zu Schule in England ich und meinen getrennten lebenenden Mann bleiben in Deutschland -bekomme ich immer noch Kindergeld?
Am 1. Oktober 2009 um 20:34 Uhr
Hallo,
der Vater meines Kindes lebt seit einiger Zeit in Norwegen. Er zahlt zwar Unterhalt, zieht aber vom entsprechenden Betrag der Düsseldorfer Tabelle das hälftige Kindergeld ab. Darf er das, wenn er nicht in Deutschland lebt und hier auch keine Steuern zahlt?
Danke!
Am 2. Oktober 2009 um 12:36 Uhr
@ claudia
Ich würde sagen er darf es. Die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes hat nichts damit zu tun, ob der Unterhaltspflichtige in Deutschland lebt oder nicht.
Am 3. Januar 2010 um 00:55 Uhr
Wer weiss Bescheid?
Ich bin seit April 2007 mit einer Brasilianerin verheiratet. Sie hat ein Kind mit in unsere Ehe gebracht, eines haben wir gemeinsam. Ab wann hat sie bei einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt und kann ich unser gemeinsames Kind (deutsche Staatsangehörigkeit) bei mir behalten wenn sie nach Brasilien zurückkehrt, bzw. wenn sie hierbleiben will
Am 4. Januar 2010 um 14:33 Uhr
@ thomas
einen Unterhaltsanspruch wegen Betreuung minderjähriger Kinder hat die Kindesmutter ab dem Moment, ab dem die Trennung der Eheleute erfolgt.
Ob in Ihrem Fall die Kindesmutter das Kind mit nach Brasilien nehmen kann, hängt von dem Kindeswohl ab. Ich hätte hier gewisse Bedenken, wobei natürlich die familiäre und finanzielle Situation der Kindesmutter eine Rolle spielt.
Am 20. Januar 2010 um 12:46 Uhr
ich will nach england zuruck kehren, ihc und meine frau sind getrennt und zahle Kindergeld für meine 3 Kinder, muss ich das weiter machen oder gibt der ein andere regelung ?
Am 8. September 2010 um 14:06 Uhr
Meine Ex-Frau hat einen amerikanischen Staatsbürger geheiratet und lebt mit unserem Sohn (18 J.) seit einigen Jahren in USA.
Ich habe bislang immer Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle OHNE Abzug von hälftigem Kindergeld gezahlt, da ja in USA kein dt. Kindergeld bezogen werden kann.
Ist das so richtig?