Fachanwälte in Kiel

Man (Mandant) mag es vielleicht bedauern, aber die Zeit der Allgemein-Anwälte scheint mir vorbei. Die Mandanten erwarten heute einen Spezialisten, der vertiefte Kenntnisse in seinem Fachbereich hat. Die Anwaltschaft ist darauf eingegangen, indem sie die Fachanwälte geschaffen hat. Fachanwalt kann nur der werden, der einen der aufwändigen Lehrgang absolviert, der sich jährlich fortbildet und der schon eine gewisse Erfahrung, nachgewiesen durch eine bestimmte Anzahl von Fällen, vorweisen kann.

Die Anwaltskanzlei von der Wehl am Alten Markt in Kiel hat sich hochspezialisiert. In der Kanzlei werden die Bereiche

Arbeitsrecht

Familienrecht und

Verkehrsrecht

schwerpunktmäßig bearbeitet. Zu weiteren Informationen gehen sie auf die Seite:

www.vonderwehl.de

2 Reaktionen zu “Fachanwälte in Kiel”

  1. Emma

    Sehr geehrter Hr von der Wehl,

    ich sehe hier gerade, dass Sie auch auf Arbeitsrecht spezialisiert sind.

    Mich interessiert eigentlich grundsätzlich nur, welche RA-Gebühren anfallen im ua Fall.

    Der Freund meiner Tochter hat nach jahrelanger Arbeitslosigkeit vor einem Jahr wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Auf seine Anfrage hin wurde ihm von der ARGE großzügig Überbrückungsgeld uä gezahlt, weil seineFirma das Gehalt erst zum Monatsende auszahlt, er aber seine Fixkosten wie Miete ua weiter bezahlen musste.

    Jetzt nach einem Jahr will die ARGE plötzlich 1.200 € von ihm zurückgezahlt haben.

    Näheres weiß ich dazu nicht; mich interessiert hauptsächlich, ob es überhaupt Sinn macht, dagegen etwas zu unternehmen bzw welche RA-Gebühren in diesem Fall anfallen würden für ein einmaliges Beratungsgespräch bei einem entprechenden Fachanwalt.

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Emma

  2. S. von der Wehl

    Ich glaube, es macht wenig Sinn gegen die Rückforderung vorzugehen, da die ARGE das Überbrückungsgeld wohl nur als eine Art Darlehen gezahlt hat. Dieses wäre auch nach einem Jahr noch zurückzuzahlen. Andrenfalls wäre es für den einen Monat zu einer Doppelzahlung gekommen. Im Übrigen handelt es sich um einen Fall aus dem Sozialrecht, nicht aus dem Arbeitsrecht.

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