Umzug der Mutter mit Kind ins Ausland (Quelle: ARGE FamR im DAV)
AG Offenburg: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug nach Paris
Eine Mutter, die das gemeinsame Kind aus der früheren Beziehung betreut, darf entscheiden, zu ihrem neuen Freund nach Paris zu ziehen. Das entspricht ihrem Recht darauf, frei über die Wahl ihres Lebensmittelpunktes entscheiden zu können. Dies hat Vorrang vor dem Recht des Kindesvaters, den Umgang im bisherigen Umfang ausüben zu können.
Am 17. April 2009 um 00:19 Uhr
Gilt das nur fuer Nicht-Verheiratete?
Denn ich bin ins Ausland und durfte meine Kinder nicht mitnehmen?
Danke fuer Antwort
Charlotte
Am 17. April 2009 um 09:33 Uhr
@ charlotte
Das gilt nicht nur für nichteheliche Paare, sondern für alle Eltern. Ob die Kinder allerdings im Ausland besser aufgehoben sind, ist immer auch eine Frage des Kindeswohls. Nicht allein die Mutter entscheidet darüber, sondern im Streitfall das Familiengericht unter Mithilfe des Jugendamtes oder eines Gutachters.
Am 22. April 2009 um 09:31 Uhr
Wenn die getrennt lebenden Ehepartner (Scheidung noch nicht durch) gemeinsames Sorgerecht haben, muss der Partner, bei dem das Kind nicht lebt, einer Auslandsurlaubsreise zustimmen, die der andere Partner mit dem Kind, das bei ihm lebt, machen möchte?
Am 23. April 2009 um 11:20 Uhr
@ bine
Einer normalen Urlaubsreise muss der andere Ehepartner nicht explizit zustimmen. Er sollte aber darüber vorher informiert werden.
Am 8. September 2009 um 21:48 Uhr
Welche Mitwirkungspflichten hat die für unsere 2 Kinder (4 und 9) allein sorgeberechtigte Mutter, damit ich mein Umgangsrecht auch dann weiterhin wahrnehmen kann, nachdem sie mit den Kindern berufsbedingt für mehrere Jahre ins Ausland (Übersee, ca. 10 Flugstunden) umgezogen ist? Die Frage richtet sich insbesondere auf
– logistische Unterstützung bei (alleinigen) Flügen der Kinder nach Deutschland zu mir,
– auf angemessene Ferienregelungen für mich (z.B. abwechselnd größere Ferienblöcke für beide statt jede Ferien nur zur Hälfte),
– auf Entgegenkommen der Mutter bei der (ja um einiges schwieriger werdenden) Planung von Begegnungen zwischen den Kindern und mir,
– und (der Vollständigkeit halber) auch auf eine eventuelle finanzielle Beteiligungspflicht der Mutter daran, die Begegnungen zu ermöglichen.
Hintergrund ist, dass ich (nichtehelicher Vater) bisher immer eine sehr enge Beziehung zu den Kindern gepflegt habe (Wochenenden, Ferien, Zwischendurch-Unternehmungen etc.) und nun befürchte, dass mit dem Wegzug der Mutter ins Ausland diese Beziehung kaum mehr möglich sein wird, zumal ich selbst auch beruflich sehr stark eingespannt bin. Zudem bin ich auch davon überzeugt, dass den Kindern der Kontakt zu mir wichtig ist und sie mich auch brauchen. Dazu meine letzte Frage:
– Spielt dieser Aspekt des Kindeswohls (also die bisher enge Beziehung zum Vater) hinsichtlich etwaiger „Mitwirkungspflichten der Mutter“ auch irgendeine Rolle?
Bin für jede Art von juristischen Hinweisen, aber auch Erfahrungen anderer, sehr dankbar!
Am 8. September 2009 um 21:59 Uhr
… jetzt fallen mir noch zwei wichtige Fragen zu Kommentar 5 ein:
– hat der mehrjährige Umzug der Mutter mit den zwei Kindern ins Ausland (Ãœbersee), wo sie (steuerbefreit) arbeiten wird, irgendwelche Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht?
– Und: Kann die Mutter mir gegenüber (anteilige) Kosten für die Unterbringung in privater Schule bzw. Kindergarten im Ausland geltend machen?
Auch hier im Voraus vielen Dank für Hinweise!
Am 9. September 2009 um 09:53 Uhr
@ klaus
Die Problematik des Umzugs der Mutter mit den Kindern ins Ausland und die einhergehende Folge für die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, kann ich hier nicht umfassend darstellen. Ich würde vorschlagen, sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen und dort eine umfassende Beratung einzuholen.
Am 23. Mai 2010 um 17:06 Uhr
Hallo!
Ich habe eine Frage betr.meinen Besuchzeit mit meinem Sohn unter d.Aufsieht des Jugendamtes.
Findet das immer im Büro beim Jugendamt ? kann die Sozialarbeiterin meine Stunden streichen weil sie keine Zeit hat?
M.f.G