Berücksichtigung von Schulden im Unterhaltsrecht

Es gibt verschiedene Streitfälle, wie und ob Schulden im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen sind. Ich möchte einige Beispiele und deren Lösung durch die Rechtsprechung aufführen:

1. Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

wenn die Eltern Schulden aufgenommen haben und dies den Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder vermindert, sind diese Schulden generell zu berücksichtigen. Dies liegt daran, dass die Kinder ihre Lebensstellung von dem Unterhaltsschuldner ableiten und bei einem Absinken des Lebensstandards daran beteiligt werden. Eine Grenze wird allerdings dort zu sehen sein, wo nicht einmal mehr der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann.

2. Unterhaltsansprüche eines studierenden Kindes

hier ist das Kind bereits volljährig und im Studium und in einem Grundsatzfall war darüber zu entscheiden, ob die Eltern durch den finanzierten Bau eines Hauses die dafür anfallenden Verbindlichkeiten von ihrem Einkommen absetzen können und so der Unterhalt des studierenden Kindes vermindert wird. Die Rspr. ging davon aus, dass hier die Schulden unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden können. Von den Eltern wurde erwartet, dass sie auf die Unterhaltsbedürftigkeit ihres studierenden Kindes jedenfalls bis zum Abschluss der Ausbildung Rücksicht nehmen und so lange den Bau eines Hauses zurückstellen.

3. Schulden für die Finanzierung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

ein immer wieder auftretender Fall: einer der Ehepartner ist im Zugewinnausgleich ausgleichspflichtig, kann diesen Betrag aber nicht bezahlen. Er finanziert den Ausgleichsbetrag. Gleichzeitig ist er aber auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und berechnet sein bereinigtes Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Finanzierungskosten für den Zugewinnausgleich. Hier haben die Gerichte gesagt, dass die Finanzierungskosten unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden können, da ansonsten der Unterhaltsberechtigte seinen eigenen Zugewinnausgleichsanspruch mitfinanzieren würde.

4. Kredite für Spielschulden

derartige Kredite werden von der Rechtsprechung unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Unterhaltspflichtige sein Verhalten hinsichtlich der Spielschulden noch selbst steuern konnte. Erst bei krankhafter Spielsucht wird etwas anderes zu konstatieren sein.

5. Schulden aus ehemaliger selbstständiger Tätigkeit

grundsätzlich wären diese Schulden unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Etwas anderes wurde gerichtlich einmal dann entschieden, wenn das Scheitern einer selbstständigen Tätigkeit bereits vor Aufnahme dieser Tätigkeit vorhersehbar war.

6. Schulden für ein Eigenheim

diese Schulden sind grundsätzlich unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen und wirken einkommensmindern. Eine Grenze kann dort gezogen werden, wo der normalen Mietbedarf deutlich überstiegen wird. Die Begründung dafür ist, dass ein Mieter seine Mietkosten natürlich nicht dem anderen gegenüber unterhaltsrechtlich einwenden kann. In diesen Fällen ist immer wieder streitig, ob nur die Zinsleistungen oder auch die Tilgungsleistungen zu berücksichtigen sind. In der Trennungsphase und vor Rechtskraft der Scheidung werden auch die Tilgungsleistungen einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. Nach Rechtskraft der Scheidung ist dies anders, da die Tilgungsleistungen der Vermögensbildung dienen und der Unterhaltsgläubiger sich diese Vermögensbildung des Unterhaltsschuldners nicht entgegenhalten lassen muss.

7. Schulden für Neuanschaffungen von Hausrat

Die Eheleute ziehen auseinander und einer hat in der Regel Bedarf sich Hausratsgegenstände wie Möbel usw. neu anzuschaffen. Die Rechtsprechung gibt ihm hier nur das Recht ein maßvoll hohes Darlehen aufzunehmen und dies unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Insbesondere kann der ausziehenden nicht dem im Haushalt verbleibenden die alten (Schrott-)Möbel zurücklassen und sich selbst komplett neu einrichten und dann noch das Darlehen dafür dem anderen unterhaltsrechtlich entgegenhalten.

8. Raten für Prozesskostenhilfe

Hier bemerkte ich, dass dieser Problemkreis nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zirka 80% aller familienrechtlichen Angelegenheiten wird über die Prozesskostenhilfe finanziert. Immer häufiger wird PKH aber nicht ratenfrei, sondern nur mit Ratenzahlung gewährt. Diese Ratenzahlungen sind bei dem Unterhaltsschuldner einkommensmindernd zu berücksichtigen. Dies wird häufig auch von Anwälten vergessen.

10 Reaktionen zu “Berücksichtigung von Schulden im Unterhaltsrecht”

  1. meckerziege

    wehrter Herr von der Wehl,

    kann man auch die Scheidungskosten bei der Unterhaltszahlung geltend machen, wenn man die Scheidungskosten komplett bezahlt hat und den Dispo des Girokontos in Anspruch genommen hat. Leider hat unser Anwalt nicht beraten, dass man Proßesskostenhilfe in Raten abzahlen kann???!!

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ meckerziege

    ich würde es jedenfalls versuchen, die Scheidungskosten als ehebedingte Belastungen geltend zu machen. Dann müsste aber ein Darlehensvertrag abgeschlossen werden, der die Rückzahlungen dieser Kosten beinhaltet. Die Darlehensraten könnten dann möglicherweise einkommensmindernd angesetzt werden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  3. chris

    meine Mutter war mit ihren Lebenspartner ca 12 Jahre zusammen, nicht Verheiratet! Zusammen haben sie ein 11 jähriges Kind. Sie haben vor ca 10 Jahren zusammen ein Haus gebaut. Das Haus ist notarial geteilt, und ist noch nicht abbezahlt, der Kredit wird von beiden Seiten zur Hälfte getragen. Leben nun aber getrent.
    Die Frage ist nun, können die Schulden, des gemeinsam gebauten Hauses, einfluss auf den Unterhalt den meine Mutter von ihrem Ex-Lebenspartner, bzgl des gemeinsamen Kindes, bekommt, beeinflusen und kann er mit dem Kredit sein Netto-Einkommen bereinigen?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    der Darlehensantrag, der von einem geleistet wird, beeinflusst dessen Nettoeinkommen. Auf der anderen Seite muss auch der Wohnwert desjenigen berücksichtigt werden, der das Haus bewohnt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  5. lissi

    guten tag ,ich habe eine frage zahle jetzt unterhalt für meinen 17 jährigen sohn,erlebt bei seinen vater.jetzt kommt die nächste drohung mit den schulden auf sein konto das ich ein halbes jahr vor der trennung mit meinen ex einen ausgleichkredidt mit unterschrieben habe, und er jetzt von mir die hälfte verlangt mit gerichtsvollzieher und klage.kann er von mir das noch verlangen soll ich privatinsolvens beantragen ,kann doch nicht mehr arbeiten gehen ,schaffe grad meinen job so.würde mich über eine schnelle antwort freuen.mfg lissi

  6. Torsten

    Hallo,meine Ex-Frau und ich haben während der Ehe 1994 gemeinsam einen Kreditvertrag bei meiner Bank gemacht,nach der Trennung habe ich diesen Kredit in voller höhe allein zurück gezahlt.Meine frage kann ich die hälfte der Schulden von meiner Ex-Frau zurück verlangen? Kann ich die Schulden vielleicht mit dem Kindesunterhalt verrechnen lassen so das ich weniger zahlen muß im Monat? Mich kann man belangen rückwirkend Unterhalt zu zahlen kann man das auch bei den Schulden die die Ex bei mir hat?
    MfG
    Torsten

  7. sandra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe folgende Fragen.

    Kann der Kindesvater den Kindesunterhalt reduzieren (bereinigtes Nettoeinkommen niedriger einstufen lassen) mit der Begründung, dass er ein Grundstück gekauft hat um für sich, seine neue Ehefrau und seine neuen beiden Kinder ein Haus zu bauen? Berücksicht werden sollen nur die Zinsen – nicht die Tilgung.

    In welcher Höhe darf die eigene private Krankenversicherung des Kindesvaters das Einkommen reduzieren. Werden die gezahlten Beiträge voll abgezogen (unter Berücksichtigung des AG-Anteils). Oder werden hier Obergrenzen berücksichtigt (man könnte ja sonst eine „Luxus-Privat-Versicherung abschliessen“.

    Diese Fragen treten gerade im Rahmen einer Beistandschaft auf. Das Jugendamt will dies so anerkennen. Ich bin jedoch damit nicht einverstanden, weil mir dies nicht schlüssig ist.

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!

  8. maria

    wieviel bekomme ich unterhalt von meinem mann, wenn ich vom gemeinsamen haushalt ausgezogen bin? haben einen bankkredit – und unsere tochter 22 j.geht noch zur schule ?

  9. thomas

    Hallo wollte gerne wissen was passiert wenn ich zu spät
    Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 1 ändern muss ich dan in denn Knast…..??

  10. Michael

    Hallo;

    Ich bin seid ca. 2 1/2 mon. von meiner frau getrennt. sie hat Hartz 4 beantragt. für einen monat habe ich diverse rechnungen übernommen. z.B: Miete.

    meine frau und ich haben es so vereinbart das wir das mit dem unterhalt für mein kind und meiner frau verrechnen

    Jetzt hat meine frau einen brief bekommen das dies nicht rechtens sei.

    und laut BGH habe ich heute im Internet die bestätigung.

    Ich habe bezahlt, soll aber nun wieder zahlen da mir sonst eine Klage droht.

    Meien frage was oder wie kann ich da handeln

    MfG

    Michael

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