Dreifachnamen bleiben in Deutschland verboten (Quelle: welt-online)

welt-online schreibt:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Dreifachnamen bleiben verboten. Diese Regelung verstoße nicht gegen das Persönlichkeitsrecht, erklärten die Richter. Das Verbot gilt seit 1993. Dagegen geklagt hatte eine Frau, die zu ihrem eigenen Nachnamen auch den Doppelnamen ihres Mannes tragen wollte.Dreifachnamen bleiben verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe entschieden. Die Entscheidung fiel mit fünf zu drei Richterstimmen. Geklagt hatten eine Münchner Zahnärztin und ihr Ehemann, ein Rechtsanwalt. Frieda Rosemarie Thalheim wollte als Ehefrau von Hans-Peter Kunz-Hallstein den Nachnamen Thalheim-Kunz-Hallstein führen.

Dies wurde vom Münchner Standesamt und den Fachgerichten abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun diese Entscheidungen. Die Eheleute hatten argumentiert, die geltende Regelung sei unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig.Dagegen erklärte das Gericht in Karlsruhe, die gesetzliche Verhinderung von Namensketten verstoße nicht gegen das Persönlichkeitsrecht und verfolge das „legitime Ziel“, die „Identifikationskraft“ von Namen zu sichern. Außerdem biete das geltende Namensrecht den Klägern mehrere Variationen, um ihrem Bedürfnis nach Ausdruck der eigenen Identität nachzukommen. So sei es etwa der Ehefrau gesetzlich erlaubt, im Berufsleben weiter ihren bisherigen Namen zu führen. Lediglich gegenüber Behörden müsse der rechtlich anerkannte Name angegeben werden.Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist seit 1993 festgelegt, dass Personen mit einem Doppelnamen nach einer Heirat nicht noch einen Nachnamen anfügen dürfen. Damit sollen überlange Namensketten verhindert werden.

3 Reaktionen zu “Dreifachnamen bleiben in Deutschland verboten (Quelle: welt-online)”

  1. peggy

    Hallo,

    habe zwei Jungs und wir tragen alle drei den Namen meines Exmannes. Ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen. Wenn ich von beiden Vätern das O.K. für die Namensänderung bekommen würde, wäre das dann möglich, dass beide meinen Mädchennamen annehmen?
    1. Sohn, unehelich, alleiniges Sorgerecht
    2. Sohn, ehelich, gemeinsames Sorgerecht

    Vielen Dank.
    Und ein dickes Lob, tolle Seite!!

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ peggy

    Familiennamen können nur in Ausnahmefällen geändert werden. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund ist nur dann gegeben, wenn die privaten Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen, als das öffentliche Interesse oder das Interesse eines Dritten an der Beibehaltung des Namens.

    Aus diesem Grunde wird es schwer bis unmöglich, eine Namensänderung für ihre Kinder durchzusetzen. Daran würde auch die Zustimmung der Väter nichts ändern.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  3. Maryien

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Anfrage ist ein Freundschaftsdienst für meinen Nachbarn.

    Er (28) , allein erziehend wünscht sich das sein Sohn (6) seinen Familiennamen trägt.

    Zur Situation.

    Kindesvater und Mutter lebten unverheiratet zusammen als das Kind auf die Welt kam; das halbe Sorgerecht wurde ihm sofort zugestanden.

    Als der Sohn 6 Monate alt war, trennte der Kindesvater sich sehr apprupt (er warf die Kindesmutter raus) da diese das Baby fast vor die Wand geworfen hätte.

    Er wendete sich ans Jugendamt um von dort Unterstützung zu bekommen, aber die Kindesmutter weigerte sich den Antrag zu unterschreiben und kümmerte sich auch nur selten und sporadisch um das Befinden ihres Sohnes.

    Um die Unterstützung des Jugendamtes dennoch zu bekommen, richtete mein Nachbar sich ans Familiengericht und bekam in diesem Zusammenhang das volle Sorge.- & Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Nach weiteren Eskapaden mit der Mutter wurde es vom Jugendamt abgesegnet, das dem launenhafte Umgang der Mutter zum Kind einhalt geboten wird.

    Seit dem der Junge ca. 1 Jahr alt ist, kümmert die Mutter sich nun garnicht mehr, nicht mal eine Karte zum Geb. oder neugierige Anrufe wie es dem Kind geht.

    Hier nun die Frage:

    Der Junge (6) hat den Nachnamen der Mutter, lebt aber beim Vater.

    Wie stehen die Chancen für den Vater, eine Namensänderung beim Jungen (auch im Hinbick auf die bevorstehende Schulzeit) vorzunehmen?
    Wo/wie kann er das machen und mit welchen Kosten muss er etwa rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Maryien

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