Die Online Scheidung

Ich war sicherlich nicht der Erste, aber doch einer der Pioniere der Online Scheidungen. Mit inzwischen vielen Jahren Erfahrung aus sehr vielen Verfahren möchte ich mal etwas genauer darüber berichten. Welche Vorteile es gibt, welche Nachteile und welche Besonderheiten.
Fachanwalt im Familienrecht
Immer mehr Menschen entscheiden sich, auch das einvernehmliche Scheidungsverfahren einem Scheidungsanwalt online zu übertragen. Fachanwalt für Familienrecht sollte er aber unbedingt sein. Darauf sollten Sie achten. Nur der Fachanwaltstitel und die dafür erforderlichen jährlichen Fortbildungen garantieren das erforderliche anwaltliche Niveau. Anwälte ohne den Fachanwaltstitel im Familienrecht scheuen den aufwändigen Lehrgang oder bekommen sogar die erforderliche Anzahl von bearbeiteten Fällen nicht zusammen, was auf nicht ausreichende Erfahrung schließen lässt.Ich habe schon „Platzhirsche“ erlebt, die sehr schnell einsehen mußten, das es ohne den Fachanwalt im Familienrecht nicht mehr geht.
Manchmal lauern auch in vermeintlich einfachen familienrechtlichen Sachverhalten Fallstricke, die unerfahrene Kollegen, die auf den Online-Zug springen wollen, sehr schnell übersehen können. Manchmal ist eben die vermeintliche Einvernehmlichkeit sehr einseitig verteilt. Ich jedenfalls prüfe das in jedem Einzelfall und weise meine Mandanten Ungleichgewichte in den Regelungen, die Risiken und die Lösungsmöglichkeiten hin. Dazu bedarf es schon eines kompletten Überblicks über das komplizierte Familienrecht. Wenn an einer Stelle ein Schalter umgelegt wird, muss der Familienrechtler wissen, wie sich das an ganz anderer Stelle auswirkt. Ein kleines Beispiel, welches einigen Kollegen immer noch nicht bekannt ist:

Wenn Eheleute den Versorgungsausgleich ausschließen, tritt gemäß § 1414 Satz 2 BGB automatisch die Gütertrennung ein. Das muss man einfach wissen.

Für wen eignet sich die Online-Scheidung eigentlich?

Bestimmt nicht für alle Ehescheidungen. Wenn Unterhaltsfragen hochstreitig sind oder um das Sorge- bzw. Umgangsrecht erbittert gestritten wird, muss unabdingbar ein örtlich präsenter Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht werden.

Wenn allerdings bestes Einvernehmen unter den Eheleuten herrscht, alle Scheidungsfolgen geregelt sind, kann im Online-Verfahren viel Zeit und viel Geld gespart werden.

Wie können Scheidungskosten gespart werden? 

Zunächst wird in einvernehmlichen Scheidungsverfahrens nur ein Anwalt nötig. Nach dem deutschen Familienrecht ist der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt zu stellen. Die andere Partei kann sich aber darauf beschränken, diesen Scheidungsantrag zuzustimmen. Die nicht anwaltlich vertretene Partei kann im Verfahren zwar keine Anträge stellen, dies ist aber in der Regel der einvernehmlichen Verfahren auch nicht notwendig.

Es kommt hinzu, dass der Online Anwalt, wegen des vereinfachten Verfahrens bereit ist, eine Gebührenreduzierung zu akzeptieren. Dies funktioniert aber nur über den Antrag an das Familiengericht, den Streitwert zu reduzieren. Einem Anwalt ist es ansonsten verbotene Rabatte oder sonstige Nachlässe auf die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu geben. Mit dem Antrag auf Streitwertreduzierung, den ich in einvernehmlichen Scheidungsverfahrens immer stelle, senken sich die Gebühren in der Regel um den Faktor 10 bis 15%.

Gibt es Nachteile?

Ich bin mir natürlich etwas voreingenommen, da ich meinen Lebensunterhalt aus diesenvon Köhler Ursulus Verfahren finanzieren. Ein Nachteil könnte sein, dass der persönliche Kontakt zu dem Anwalt meist aufgrund großer örtlicher Entfernungen kaum möglich ist. Allerdings muss man sagen, dass in einvernehmlichen Verfahren selten besonderer persönlicher Kontakt notwendig ist.

14 Reaktionen zu “Die Online Scheidung”

  1. männlich

    Hallo Herr v.Wehl,
    nach nunmehr 4 Jahren Trennung, scheidungsantrag läuft mit Verfahren 3,5 Jahre, belästigt mich die Noch – Frau mit Anrufen etc. und zeigt auf, dass sie nicht willens ist, sich scheiden zu lassen. Hat sie eine Chance, dass wir nicht geschieden werden, obwohl das Verfahren w.o.a. die gnaze Zeit läuft. Ich möchte unbedingt geschieden werden. Sie schreibt mir Glückwünsche zur angeblichen Silberhochzeit etc. – obwohl wir seit den 4 Jahren nichts mehr miteinander zu tun haben. Der nächste und hoffentliche Scheidungstermin wäre jetzt bald. Es ist kein schriflticher Antrag von der Gegenpartei eingegangen, indem sie nicht geschieden werden will.Muss ich mir jetzt auch nocht darüber Sorgen machen, wo ein Scheidungskrieg tobt – ganz hässlich – dass diese Frau für immer verheiratet bleiben kann?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ männlich

    Nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe per Gesetz als zerrüttet und würde auch gegen den Willen der anderen Seite geschieden werden.

    Verzögern kann die Gegenseite die Scheidung nur durch Verbundanträge z.B. zum Zugewinnausgleich oder zum Unterhalt. In diesem Falle kann das Scheidungsurteil nur ausgesprochen werden, wenn auch über die Verbundanträge entschieden werden kann.

    Letztlich gäbe es noch die Härteklausel des § 1568 BGB, die aber nur sehr sehr selten in Betracht kommt und zu der ich hier etwas geschrieben habe:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/10/18/keine-scheidung-wegen-haerteklausel/

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  3. männlich

    S.G.Herr v. Wehl,
    ich danke Ihnen nochmals- hatte ein wenig Schwirigkeiten, meine Frage wiederzufinden.
    Jedenfalls hoffe ich, dass nun endlich der Termin nach 1,5 Jahren eingehalten wird und die Scheidung ausgesprochen wird. Die Verbundsachen sind schon alle berücksichtigt. Es geht nur noch um Unterhalt. Danke und wieterhin alles Gute für Sie und die Scheidungsopfer.

  4. männlich

    S.G.Herr v. Wehl,
    ich danke Ihnen nochmals- .

  5. Mefemale

    Hallo H.v.Wehl,
    Wenn der Scheidungsantrag gestellt und anerkannt wurde; der Rentenausgleich vorgenommen wurde; Zugewinn geklärt; TU seit 3,5 Jahren gezahlt und jetzt nur noch der nacheheliche U. verhandelt wird – welche Pflichten hat dann die in Scheidung lebende Ehepartner gegenseitig? Hat der in Scheidung lebende Ehegatte/in noch die gleichen Rechte wie in der bestehenden Ehe ?? Es gibt Leute, die wollen einfach keine Trennung und Scheidung akzeptieren und meinen, sie wären immer noch der Ehemann oder Ehefrau und geben sich gegenüber allen möglichen Leuten und Behörden/Banken so aus, sodass man sich rechtfertigen muss bzw. das wieder klarstellen muss. Es wäre nett, wenn Sie mir eine Antwort geben würden. Danke

  6. Mefemale

    und wie sieht das aus, wenn w.geschildert von anderen, nach ausgesprochenen Scheidungsurteil derjenige in Berufung geht? Gilt die Ehe dann als geschieden oder bis zur Berufungsverhandlung bzw. während der Berufungszeit als nicht geschieden? Ab wann ist der errechnete Versorgungsausgleich gültig? Bis zur Scheidung oder nach dem Trennungsjahr?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    was soll ich sagen? Solange Sie noch nicht rechtskräftig geschieden sind, sind sie beide Eheleute. Durch die Zustellung des Scheidungsantrages entfällt zwar das Erbrecht des Ehegatten, aber ansonsten besteht die Rechtssituation der bestehenden Ehe bis zum Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils.

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  8. Mefemale

    Also Versorgungsausgleich (Rentenanteile)bis zum Scheidungsurteil.? Besteht auch die Haftung für den anderen weiter d.h. wenn dieser einen Kredit unterschreibt oder einen Unfall hat o.ä.? Ach so, danke für die schnelle Antwort.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    die Ehe gilt erst als geschieden, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. wenn also Berufung eingelegt wird, ist die Ehe erst mit der rechtskräftigen Entscheidung über das Berufungsverfahren geschieden. Bis dahin gelten Sie als verheiratet.

    Für die Berechnung des Versorgungsausgleiches gibt es klare Fristen, die mit Einleitung des Scheidungsverfahrens den in Zeitpunkt für die Berechnung setzen. Also nach Einreichung des Scheidungsantrages kann die andere Seite nicht weiter an den Einzahlungen auf Rentenkonten partizipieren.

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  10. Mefemale

    also hafte ich auch nicht mehr für meinen Noch-Ex- was auch immer dieser macht? Was ist, wenn dieser z.B. zum Pflegefall wird o.so etwas? Hafte ich da noch? Viele Fragen, viele Sorgen – schön, dass es Sie gibt!

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    Sorry, aber ich kann nicht auf all diese Fragen antworten. Sie sollten einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht ausmachen und sich grundsätzlich einmal über die Haftungsfragen in der Ehe und nach Rechtskraft der Scheidung beraten lassen.

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  12. leny

    hallo,ich brauche hilfe bei meiner scheidung.
    und zwar möchte ich mich scheiden lassen nur mein ex mann bekommt ein kind mit einer andere frau und er meint das ich unterhalt für das kind zahlen muss abwohl das kind gar nicht von uns ist.
    stimmt das das ich unterhalt für ein kind zahlen muss obwohl das nicht von mir ist?????

    dankeschön!

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ leny

    so ganz verstehe ich es nicht. Ihr jetziger Mann, von dem Sie die Schäden werden wollen, bekommt ein Kind mit einer anderen Frau? In diesem Falle müssen Sie natürlich nicht für Unterhalt aufkommen.

    Wenn ich Sie in einem Scheidungsverfahren vertreten soll, müssen sie auf das unten stehende kleine Symbole klicken.

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  14. Hans

    „….. da ich meinen Lebensunterhalt aus diesenvon Köhler Ursulus Verfahren finanzieren.“

    In dem Satz stimmt einiges nicht 🙂

    Gruß aus Kiel

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