OLG Düsseldorf: Krankheit in der Ehe idR Lebensrisiko (Quelle ARGE FamR im DAV)

Eine Erkrankung, die während der Ehe ausgebrochen ist, ist nicht zwingend ein ehebedingter Nachteil. Die Erwerbsunfähigkeit, die wegen der Krankheit eingetreten ist, gehört im Regelfall als allgemeines Lebensrisiko zur Risikosphäre des Erkrankten. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung durch die Scheidungsproblematik oder durch Eheprobleme beeinflusst wurde. Der Unterhalt kann auch dann befristet werden, wenn die Erwerbstätigkeit während der Ehe für längere Zeit unterbrochen war. Dies gilt insbesondere dann, wenn große Unterschiede im beruflichen Qualifikationsniveau der Parteien schon zum Zeitpunkt der Heirat vorlagen. Az II-8 UF 203/08, Urteil vom 1.4.2009.

4 Reaktionen zu “OLG Düsseldorf: Krankheit in der Ehe idR Lebensrisiko (Quelle ARGE FamR im DAV)”

  1. r

    Wenn jetzt Versorgungsausgleich der Gegenseite vorliegt(Rentenanwartschaft gegeben) kann man dann nicht verlangen das wenn Ex ja so krank Rentenantrag stellt?
    Hintergedanke(Rentenversicherung wird wohl ablehnen weil zu jung)
    Sucht andauernd andere Ärzte selbst Krankenkasse unterniehmt nichts.
    Möchte dazu auffordern innerhalb von 4 Wochen vorlage das Rente beantragt hat.
    MfG

    PS: zu e.mail Termin 17.3 zu kurz Kinder usw trotzdem danke Hätte mich gereizt

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    ich weiß nicht, ob diese Idee gut ist. Wenn die Rente bewilligt wird steht fest, dass die Gegenseite nicht arbeitsfähig ist. Wenn die Rente nicht bewilligt wird steht noch nicht fest, dass die Gegenseite nicht krank und damit nicht arbeitsfähig ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  3. r

    Wie soll ich aber alles beweisen ich werde jetzt Deppri(hängt mit meiner Krankheit zusammen)

  4. Dascha

    ich beziehe seit 2 jahren erwerbsunfähichkeitrente die sehr niedrig ist bin auch noch jung ,seit 3.5jahren bin ich geschieden mein exman verdient ci.1500 euro habe ich ein anschruch auf unterhalt wegen krankeit?nach 4 jahren ,keine kinder

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