OLG Karlsruhe: Befristung des Unterhaltsanspruchs auf 4 Jahre (Quelle ARGE FamR im DAV)

Auch wenn die Ehefrau keine ehebedingten Nachteile geltend machen kann, muss ihr bei einer langen Ehedauer ein maßgeblicher Zeitraum zugebilligt werden, für den sie sich auf die Unterstützung des geschiedenen Ehemanns verlassen darf. Das gebietet die nacheheliche Solidarität. Die Ehe dauerte 17 Jahre, deshalb wird der Unterhalt gemäß § 1578 b II BGB auf vier Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung befristet. Az 2 UF 200/08, Beschluss vom 25.2.2009.

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9 Reaktionen zu “OLG Karlsruhe: Befristung des Unterhaltsanspruchs auf 4 Jahre (Quelle ARGE FamR im DAV)”

  1. Monika

    Guten Abend Herr von der Wehl,
    ich finde leider keine Kategorie für meine Frage, also schreibe ich einfach mal hier mein Anliegen auf:
    Ich lebe seit einiger Zeit mit meinen Kindern bei meinem Freund. Aus diesem Grunde habe ich bisher keinen „Gebrauch“ von meinem Recht gemacht, alle zwei Jahre den Unterhalt nachberechnen zu lassen. Nun teilte mir der Vater meiner Kinder mit, daß er schon wieder ein Kind mit seiner neuen Frau bekommen wird. Bereits Kind Nr. 3 bedeutete für meine Kinder und mich 150,00 EURO weniger in der Tasche, ein weiteres Kind seinerseits können „wir uns leider nicht leisten“. Um jetzt aber mal durchzublicken, was mein Ex überhaupt an Geld hat, habe ich über einen Anwalt die übliche Auskunft über die letzten 12 Abrechnungen, die Steuererklärung und Angaben über sein Gewerbe (Nebenbeiverdienst) verlangt. Nachdem er erstmal keine Auskunft erteilen wollte, habe ich nun einzig die Juniabrechnung erhalten, er würde erst mehr Unterlagen einreichen, wenn erstmal ich alle meine Unterlagen bei ihm einreiche (was schon deshalb Quatsch ist, da eine Neuberechnung so oder so ergeben wird, daß nur noch die Kinder nicht aber ich Unterhalt bekommen werden). Mein Anwalt meinte nun, ich würde voraussichtlich keine PKH mehr bekommen bei Einreichung einer Auskunftsklage aufgrund dieser einen relativ nichtssagenden Abrechnung. Stimmt das? Wie teuer wird so eine Auskunftsklage? Warum ist es für meinen Exmann offenbar derart einfach, sich aus der Affäre zu ziehen, wenn ich hier nun sitze, und mir überlegen muß, ob sich der Aufwand für mich lohnt?

    Ãœber eine Antwort und eine kleine Hilfestellung wäre ich dankbar…

    Mit freundlichem Gruß

    M.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    es gibt klare Regeln für die Erteilung einer Auskunft und für den Umfang sowie die erforderlichen Unterlagen. Denen ist Ihr Exmann hier nicht nachgekommen, so dass sich die Aussage des Anwaltes nicht nachvollziehen kann, eine Auskunftsklage hätte keinen Erfolg. Dies sehe ich anders.

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  3. frederike

    Hallo Herr v.Wehl, habe eine Frage mit der Bitte um Antwort wenn möglich:
    4 Jahre Scheidungsverfahren-Unterhalt
    Mann hat Firma mit mehreren Firmenfahrzeugen.Hatte sich im Jahr der Trennung einen gebrauchten Boxter über die Firma finanziert mit entsprechenden Eigenanteil. Die Frau hat den privaten PKW einbehalten und Anf. 2008 zugesprochen bekommen gegen eine REstzahlung an den Mann innerhalb von 4,5 Jahren….
    Er hat den Fa.Boxter vor 2,5 Jahren zurückgegeben und sich einen privaten PKW zugelegt , den er privat finanziert.Das Finanzamt hat die Steuerpauschale für die Fahrten zur Arbeit etc. akzeptiert.Gegenseite verlangt jetzt aber, dass er einen Nutzungsvorteil für ein oder zwei Firmenpkws zahlen soll, weil diese ab und an auf seinem Privathaus stehen und will diese durch persönliche Vernehmung rechtfertigen. Kommen sie damit durch? Danke für eine Antwort !!
    Natürlich

  4. frederike

    und spielt die Marke des privaten PKWs eine Rolle? Ich als seine Freundin arbeite auch in seiner Firma, habe aber auch einen privaten PKW. Nochmal danke im voraus für Ihre Antwort und überhaupt!

  5. frederike

    und noch ein Frage, falls möglich:Wird das verminderte Einkommen bzw. Kurzarbeit durch die Rezession im Ehegatteunterhaltsverfahren berücksichtigt?

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ federike

    wenn ein Gericht eine Beweisaufnahme anordnet, kann es immer in die eine oder in die andere Richtung gehen.

    Welche Marke der PKW hat, dem möglicherweise ein privater Nutzungsvorteil im Unterhalt angerechnet wird, ist gleichgültig.

    Für die Bewertung des Unterhaltes zählt in der Regel das Einkommen des letzten Jahres, bei Selbstständigen das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Kurzfristige Einkommensverminderungen werden nicht sofort auch auf den Unterhalt umgerechnet.

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  7. männlich

    Danke H.v.Wehl, – glaube – wir haben uns ein wenig missverstanden bzw. habe mich falsch ausgedrückt. Mein Freund hat einen privaten PKW und mehrere Firmenautos, die von allen Mitarbeitern genutzt werden. Nun will die Ex einen Nutzungsvorteil trotz zusätzlich angeschafften privaten PKWs für ein oder 2 Firmenfahrzeuge haben, weil diese ab und an vor dem Privathaus stehen. Die Beweise sind
    der Fahrzeugschein, das Fahrtenbuch, die anerkannte Pendlerpauschale. Ihre Beweise sind Behauptungen und Einbehalt des damaligen Familienfahrzeuges.Was für eine Beweisaufnahme sollte das Gericht noch anordnen?

  8. conseildesAnciens

    Hallo Herr v. Wehl, habe eine Frage, mit Bitte um Antwort.
    Bin 59 J,verheiratet, jahrelang im kfm. Bereich berufstätig gewesen, jetzt leider arbeitslos, suche nach Arbeit, bis jetzt leider vergebens. Mein Mann war ca.30 Jahre in erster Ehe verheiratet, Kinder erwachsen, Scheidung vor ca. 8 Jahren. An einen notariellen nachehelichen Vertrag gebunden zahlt mein Mann einen beträchtlichen nachehelichen Unterhalt. Geschied. Ehefrau lebt mit Partner im eigenen Haus und bezieht weiterhin Miete aus einem weiteren. Vermögen vorhanden. Nie berufstätig während der Ehe. Jetzt steht mein Mann auch vor der Kündigung seitens seines Arbeitgebers. Rechtsanwalt ist beauftragt, Abänderungsklage ist eingereicht. Beweise für eine gefestigte Lebensgemeinschaft wurden durch detekt. Maßnahmen und detekt. Zeugenbereitschaft gesichert. Wir zahlen Kredit für ein kleines 100 m² Haus und schränken uns in jeder Hinsicht ein.

    Meine Fragen, könnten wir Glück haben, auf Wegfall des Unterhaltes ?
    Und braucht es evtl. noch weiterer Zeugen, um gefestigte Lebensgemeinschaft zu beweisen ?
    Und muß nicht der neue Partner (weswegen die 1. Ehe meines Mannes gescheitert ist) für sie sorgen ?

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ conseil….

    Natürlich haben Sie eine Chance mit der Abänderungsklage. Die konkreten Aussichten eines Einzelfalles kann ich aber anhand der kurzen Informationen nicht beurteilen. Hier müssen sie sich auf ihren Rechtsanwalt verlassen.

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