OLG Schleswig: Altersunterhalt (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Auch bei einer Scheidung nach langer Ehedauer kann der Altersunterhalt herabgesetzt und befristet werden. Ehedauer und Kindererziehung sind weniger entscheidend als das Vorliegen ehebedingter Nachteile. Der bedürftige Ehegatte kann gegen den Unterhaltsschuldner einen Schadensersatzanspruch haben, wenn der Unterhaltsschuldner eine von ihm bezogene Rente verschweigt und dies dazu führt, dass er einen geringeren Unterhaltsbetrag zahlen muss. Az 15 UF 76/08, Urteil vom 26.1.2009.