VG Koblenz: Namensänderung nur aus wichtigem Grund (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen zu tragen, rechtfertigt keine Namensänderung. Hierfür bedarf es vielmehr wichtiger Gründe, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des Namens überwiegen. Der Wunsch, das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater zu dokumentieren, gehört nicht dazu. Auch die Absicht, sich von einem Teil der Familie zu distanzieren, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar. Az 5 K 279/09.KO, Urteil vom 6.5.2009
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Am 3. September 2009 um 17:52 Uhr
Ich bin seit 15 Jahren geschieden. Meine Exfrau hat 2005 wieder geheiratet, die beiden Kinder sind bei ihr. Nun möchte ihr Mann die beiden volljährigen Kinder adoptieren. Sie wollen mit mir nichts mehr zu tun haben. meine Exfrau sowohl die Kinder tragen meinen namen, der in Deutschland sehr bekannt ist.
ich meine sie sollten dann meinen namen nicht mehr tragen, komme ich damit durch? MfG
Am 4. September 2009 um 09:48 Uhr
@ stephan
über § 1776 II BGB gilt § 1757 BGB wonach das anzunehmende Kind den Geburtsnamen des Anzunehmenden erhält. Ferner gilt:
Bei der Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen fehlt es für den Antrag der Beteiligten, dem Anzunehmenden die Fortführung seines bisherigen Familiennamens – als alleinigen Familiennamen zu gestatten, an einer gesetzlichen Grundlage (OLG Celle – 17 W 15/96).
Am 15. Oktober 2009 um 18:20 Uhr
Ich habe 2000 geheiratet und meinem damals 9 jährigen Sohn den Namen meines Ehemannes gegeben, der nicht sein Vater ist. Der Vater meines Sohnes ist vor 14 Jahren verunglückt. Mein Sohn litt psychisch sehr unter diesem Mann, weshalb wir 1 Jahr später auch wieder auszogen und ich mich scheiden ließ. Mein Sohn ist mittlerweile volljährig und leidet immer noch, dass er den Namen meines Exmannes tragen muss, er kann sich nach wie vor nicht damit identifizieren. Meine Frage: besteht irgendwie(Kosten fast egal), meinem Sohn seinen Geburtsnamen, mit dem er 9 Jahre lebte, der auch mein Mädchenname ist, wieder zu geben? Grüße
Am 20. Oktober 2009 um 00:07 Uhr
Mein 14 jähriger Sohn möchte nach meiner Scheidung nicht mehr den Namen seines Vaters tragen. Heute z.b. wollte er unseren Sohn ins Heim geben. Zur Zeit ist es so das ich von Bielefeld nach Braunschweig ziehen will mit meinem 14 jährigen Sohn. Ich halte mich schon in Braunschweig auf. Mein noch Ehemann macht unserem Sohn das Leben schwer. Er hat es schon soweit gebracht das die beiden jüngeren bei ihm bleiben wollen. Angeblich wollen Sie mich auch nicht mehr sehen, was ich natürlich nicht glaube. Ich halte still damit die kinder nicht noch mehr verunsichert werden. Mein Sohn ist schon soweit das er seinen Vater hasst. Gibt es eine möglichkeit nach der Scheidung seinen Namen zu ändern?
Am 20. Oktober 2009 um 10:51 Uhr
@ martina
Ich kann mich nur auf das oben zitierte Urteil beziehen. Eine Namensänderung ist nur bei einem sehr wichtigen Grund möglich. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird von den Gerichten nicht als ein solcher wichtiger Grund angesehen.
Am 26. Oktober 2009 um 10:21 Uhr
Hallo zusammen,
Ich habe 1998 neu geheiratet und einen Doppelnamen angenommen ,damit mein Sohn noch eine kleine Verbindung hat .Wir wollten in all den Jahren immer das mein Sohn auch unseren Ehenamen trägt ,allerdings war der Kindesvater dagegen ,er bestand auf eine adoption.Seine worte damals „Entweder ganz oder garnicht“.Nun ist mein Sohn 18 jahre alt .ich habe eben alles in die wege geleitet das ich den doppelnamen los werde und nur noch meinen jetztigen Ehenamen trage.
Meine Frage ist jetzt Kann mein 18 Jähriger Sohn heute auch meinen Ehenamen annehmen oder braucht er dazu immer noch die einverständnis erklährung den KV.diese wird er niemals geben
lg kathy
Am 26. Oktober 2009 um 13:50 Uhr
@ kathy
Eine Einverständniserklärung für einen Namenswechsel braucht ein volljähriges Kind nicht. Einen Namenswechsel wird aber sehr schwierig sein, wie ich dies schon häufig geschildert habe. Es richtet sich alles nach dem Namensänderungsgesetz am hierfür ist ein wichtiger Grund notwendig.
Am 8. Dezember 2009 um 00:22 Uhr
Hallo.
Ist ,,Schutz vor dem Vater der wegen Sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen schon 9 Mon. in U-Haft und später nochmal zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde “ Grund genug für eine Namensänderung???
So ist nämlich bei mir der Fall.Er ging an seine Neffen,Nichten,Kinder von Freunden und sogar an meinen kleinen Bruder.Hat lange gedauert bis sich von den Betroffenen jemand getraut hat die Wahrheit ans Licht zu bringen.Ich reichte die Scheidung ein und erhielt auch das Alleinige Sorgerecht für meine damals 2 Jährige Tochter. Der Vater verweigert mir die Zustimmung und da ich Bezüge durch die ARGE bekomme,weiß ich nicht wie ich für die Gerichtskosten aufkommen soll.Oder bekommt man auch bei Eigenantrag die Prozesskostenhilfe????
Wäre sehr erfreut wenn da bei euch jemand drunter wäre der mir da weiterhelfen kann.
Vielen Dank im vorraus
Am 9. Dezember 2009 um 15:04 Uhr
@ ramona
Ich könnte mir vorstellen, dass hier ein Grund für die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz vorliegt. Ich würde dies mit dem zuständigen Standesamt abklären. Die Zustimmung des Vaters wäre dann nicht notwendig. Im Prozessfalle könnten Sie sicherlich Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Am 13. Dezember 2009 um 01:04 Uhr
@ RA Thomas von der Wehl
Vielen dank für die schnelle Antwort.Nun habe ich aber doch noch eine frage:
Kann ich die Änderung des Namens in meinem Falle direkt beim Standesamt beantragen,und wenn ja welche Unterlagen werde ich dafür benötigen???
Oder muss ich die Namensänderung beim Familiengericht einklagen???
Denn meine Anwältin meinte,nach dem ich beim Scheidungstermin und nach Entscheidung über mein alleiniges Sorgerecht das Thema Namensänderung zur Sprache brachte,dass ich ohne die Zustimmung des Erzeugers NUR über das Familiengericht die Änderung einklagen könnte.
Ich möchte mich nochmals ganz herzlich für ihre helfenden Antworten bedanken.
Herzliche grüße Ramona
Am 14. Dezember 2009 um 11:46 Uhr
@ ramona
Wenn der Vater nicht zustimmt, werden Sie tatsächlich klagen müssen.
Am 27. Januar 2010 um 20:42 Uhr
Guten Abend RA von der Wehl,
das Thema Namensänderung interessiert mich mittlerweile auch. Meine Name reimt sich leider, sodass ich durchaus mal Lacher ernte, wenn ich mich am Telefon melde. Auch muss ich diesen Namen immer wieder erklären à la „Deine Eltern haben bei deiner Geburt ja Humor bewiesen“, was aber eben nicht der Fall ist.
Meinen Nachnamen verdanke ich meinem mittlerweile verstorbenen Stiefvater. Da ich bei der Heirat damals gerade 10 Jahre alt war, wurde ich bzgl. des Namens natürlich gar nicht weiter gefragt.
Da ich auch zu meinem leiblichen Vater keinen Kontakt mehr pflege, wäre meine Frage nun, ob ich den Mädchennamen meiner Mutter annehmen könnte, den ich vorher ja nie getragen habe? Wenn ja, könnte meine oben genannte Begründung als Grund für eine Namensänderung durchgehen? Meine Mutter trägt ihren Mädchennamen derzeit übrigens nicht.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
„Astrid“
Am 28. Januar 2010 um 10:12 Uhr
@ astrid
Auch für Sie gilt, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Ob der geschilderte Sachverhalt ein wichtiger Grund ist, würde ich vorab mit dem Standesamt besprechen.
Am 1. Februar 2010 um 20:50 Uhr
Nach Scheidung habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen. Nun möchte ich,das auch meine Tochter diesen tägt.Der Vater kümmert sich überhaupt nicht mehr um seine Tochter.Aber er ist dagegen,obwohl ich ihm sagte,das seine Tochter in der Schule gemobbt wird und als Ausländerin beschimpft wird(Sie ist in Braunschweig geboren…also Deutsche).Was kann ich tun bzw wer kann mir weiterhelfen,denn meine Tochter leidet sehr darunter. Vieleb Dank im vorraus
Am 2. Februar 2010 um 11:28 Uhr
@ petra
die geschilderten Gründe sind keine wichtigen Gründe im Sinne des Namensänderungsgesetzes und ich befürchte, eine Namensänderung wird nicht funktionieren.
Am 16. März 2010 um 13:18 Uhr
BVerw.G 20.2.02-6C18.1
NÄG §3Abs.1BGB§§1355 1616 bis 1618 Änderung der Rechtsprechung BVerw,GE 95,21
Am 16. März 2010 um 13:36 Uhr
BVerwG, 20.02.2002 – 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; „Scheidungshalbwaise“; Förderlichkeit für das Kindeswohl; Erforderlichkeit für das Kindeswohl.
Ist die Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes, das den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten hat, geschieden worden und hat der nicht erneut verheiratete allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen, so ist auch nach In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl I 2942) die Änderung des Geburtsnamens des Kindes („Scheidungshalbwaise“) auf öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlage möglich.
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 NÄG, der die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in den Namen des sorgeberechtigten Elternteils rechtfertigt, liegt bei fehlender Einwilligung des anderen Elternteils nicht schon dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes förderlich ist, sondern nur, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist (Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere BVerwGE 95, 21).
NÄG § 3 Abs. 1; BGB §§ 1355, 1616, 1617, 1617 a, 1617 b, 1617 c, 1618
Am 16. März 2010 um 13:51 Uhr
@ r
danke für den Hinweis.
Am 29. März 2010 um 10:45 Uhr
hallo,
ich habe mit meinem jetztigen geschiedenen mann der damals meinen namen angenommen hat ein gemeinsames kind…jetzt ist es so das er seinen namen ändern möchte sprich seinen geburtsnamen wieder annehmen weil er mit meinem namen nichts mehr zu tun haben will,weil unsere ehe gescheitert ist und ich glaube er auch wieder neue heiraten möchte.meine frage kann mein exmann ohne weiteres sprich ohne mein einverständnis den familiennamen unseres kindes auch ändern lassen?ich möchte nämlich das er meinen namen weiterhin behält.zudem haben wir beide das sorgerecht und ich hab gehört er kann seinen namen ändern lassen aber des kindes nicht so einfach.um eine antwort bin ich sehr dankbar!lg
Am 29. März 2010 um 16:18 Uhr
@ anna
der Name des Kindes kann nicht geändert werden.
Am 26. April 2010 um 19:25 Uhr
Hallo, mein Sohn ist 2000 unehelich gebohren und hat meinen Namen W. (aus erster Ehe) bekommen. Nachdem Vaterschaftsanerkennung unterschrieben war, habe ich ein Jahr später zugestimmt, dass das Kind den Nachnamen des Vaters B. bekommt und habe gemeinsamer Sorgerechtserklärung zugestimmt, da wir heiraten wollten. Zwei jahre später haben wir uns getrennt. In 2004 habe ich das alleinige Sorgerecht zurückgeklagt. Mein Sohn wird überall nur nach seinem Geburtsnamen W. benannt, weil seine große Schwester darunter sehr bekannt ist und ich auch. Öffentl. rechtl. Namensänderung hat nichts gebarcht, da Vater der Änderung nicht zustimmt.
Ist es richtig das „nach neuem Urteil“ das Kind meinen Namen auch als weiteren Vornamen führen könnte ? Muß Vater dann dazu auch zustimmen oder kann das King ggf. mit 12 Jahren selber noch mal eine Namensänderung beantragen ??? Danke für Ihren Rat.
Mit freundlichem Gruß
Bettina W.
Am 27. April 2010 um 14:54 Uhr
@ bettina
Von einem Nachnamen als weiteren Vornamen habe ich noch nie etwas gehört. Eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz ist immer schwierig. Dies habe ich schon mehrfach mitteilen müssen. Auch mit dem Alter von 12 Jahren ändert sich daran nichts.
Am 14. August 2010 um 19:47 Uhr
Mein Ex-Mann hat jetzt (nicht mal nach 1 Jahr der Scheidung) wieder geheiratet und seinen/unseren Namen an seine Frau und deren Tochter weiter gegeben. Meine Kinder und ich wollen nicht so heißen wie er bzw. das Kind, welches nicht einmal von Ihm ist. Welche Chancen habe ich wieder meinen Geburtsnamen anzunehmen und meine Kinder auch. Da er sich um seine eigenen Kinder nicht kümmert.,
Am 17. August 2010 um 14:24 Uhr
@ pabsi
für die Kinder muss ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen und der geschilderte Grund dürfte dafür nicht ausreichend sein. Bitte fragen Sie aber konkret beim Standesamt nach. Einige Beamte sind hier offenbar großzügig.
Am 25. August 2010 um 09:49 Uhr
Hallo,
meine Exfrau (sie hat Ihren Mädchennamen nach der Scheidung wieder angenommen) hat die Namensänderung für die Kinder beantragt Sorgerecht = gemeinsame Sorge). Die Kreisbehörde hat mir mittgeteilt, dass sie nach Stellungnahme des Jugendamtes entscheiden. Ich möchte die Änderung nicht und habe widersprochen. (Zahle Unterhalt, habe allerdings keinen Kontakt zu den Kindern) Wie hoch ist Wahrscheinlichkeit, dass dem Antrag dennoch statt gegebeben wird? Kommt sie samit durch? Welche Argumente sollte ich unbedingt ggf. noch anbringen? Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung?
Danke vorab!
Am 25. August 2010 um 09:52 Uhr
Welche Urteile sollte ich ggf. einbringen?
Am 19. Oktober 2010 um 19:15 Uhr
Folgender Sachverhalt:
Meine Eltern haben sich Anfang des Jahres endlich scheiden lassen.
3 Kinder:
Kind 1, 25 Jahre, ausgezogen
Kind 2 (ich), 23 Jahre, frisch ausgezogen, war in psychologischer behandlung
Kind 3, 16, gerade wieder zurück zur Mutter, da der Vater sich nicht um die Erziehung gekümmert hat.
Der Vater, hat sich in keinsterweise um seine Kinder gekümmert. Einkäufe immer nur für sich bedacht. –> leerer Kühlschrank über 3 Wochen im Monat..
Ich war 4 Wochen in psychologischer Behandlung (TK) aufgrund dessen.
Vater war gewalttätig.
Vater war Trinker.
Vater hat in der öffentlichkeit die Mutter beschimpft (Hure, SChlampe etc)
Vater wollte das ich ausziehe damit er mein Zimmer (!!) für Freundin + Sohn haben kann.
Reichen diese „Umstände“ dafür meinen Namen ändern zu lassen ?
Ehename ist der des Vaters, Mutter würde aber den Mädchennamen wieder annehmen, wenn ich denn eine chance darauf habe ein Schlussstrich unter meinem jetzigen Leben zu ziehen und den Mädchennamen meiner Mutter annehmen könnte.
Antrag müsste ich selber stellen, das weiß ich. Allerding weiß ich nicht ob die Gründe dafür gewichtig genug sind.
Kinder sind jugendamtlich bekannt –> Problemfall „Familie“!
Hoffe sie können mir weiterhelfen,
jedenfalls richtungsweisend. :S
Am 20. Oktober 2010 um 16:25 Uhr
@ kerug
wenn die vorgebrachten Argumente entsprechend aufbereitet der zuständigen Behörde (Standesamt) präsentiert werden, könnte ich mir vorstellen, dass hier eine Namensänderung aus wichtigem Grunde möglich ist. Sie müssen dies mit dem zuständigen Standesamt besprechen.
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Am 29. Oktober 2010 um 16:24 Uhr
möchte meinen mädchennamen jetzt schon zurück haben. geht das schon im trennungsjahr, oder erst nach der scheidung?
Am 16. November 2010 um 14:10 Uhr
@ sonja
Das geht erst nach Rechtskraft der Scheidung.
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Am 29. November 2010 um 11:04 Uhr
Mein Lebensgefährte ist seit kurzem geschieden. Er möchte das seine geschiedene Frau seinen Namen abgibt, da sie ihn und mich über zwei jahre terrorisiert hat. Beleidigende Briefe, Geschäftsschädigung, ständig an seinem Haus aufgetaucht ist bzw. sogar einen Einbruch in sein Haus versucht hat. Leider hat sie diese schrecklichen Dinge sehr geschickt gemacht, das ihr niemand etwas nachweisen kann.
Seine Exfrau möchte den Namen aber nicht abgeben, da sie einen Titel von meinem Lebensgefährten trägt Gräfin von….! Sie hat wieder einen neuen Lebensgefährten und erwägt ihn zu heiraten , sodass er ihren Namen annimmt.Gibt es eine möglichkeit, ihr den Namen bzw. den Titel abzuerkennen? Oder kann man verhindern, das ihr neuer Lebensgefährte ihren Namen annimmt?
Am 13. Dezember 2010 um 14:14 Uhr
@ sabine
das wird ganz schwierig, wenn sie die oben genannten Tatsachen nicht beweisen können. Auch wird man dann kaum verhindern können, dass die Ex Ehefrau den Namen weitergibt. Sie sollten im konkreten Fall mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen, ob und gegebenenfalls was zu machen ist.
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Am 2. Februar 2011 um 18:53 Uhr
Hallo ehm, ja ich bin in Holland geboren meine mutter war mit meinem Vater als ich geboren wurde verheiratet ,ich hatte also seinen Namen .Dann ließ sie sich scheiden und kam mit mir nach deutschland da lernte sie Jemanden kennen und änderte meinen nachnamen um mit diesem Mann ist sie nicht mehr verheiratet sie hat auch ihr Mädchenname wieder angenommen . ich wurde nicht Adoptiert es gab nur eine Namensänderung , Jetzt meine Frage: Ich habe mit diesem Mann nichts zu tun meine mutter auch nicht mehr sie hat auch nicht mehr dessen Nachname , aber ich ich würde ihn aber gerne ablegen und wieder meinen richtigen namen tragen .. wie sehen meine chancen aus ???
Am 7. Februar 2011 um 14:44 Uhr
@ jean
das hängt viel vom Standesamt ab. Bitte dort fragen, wie die Chancen stehen.
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Am 27. August 2011 um 08:15 Uhr
Ich lebe in Scheidung. Unsere gemeinsame Tochter ist vor der Eheschließung auf die Welt gekommen und hatte meinen Geburtsname. Ich möchte nun, dass wir alle beide wieder unseren Geburtsnamen tragen, nach der Scheidung. Ist dies möglich? Vielen Dank für Ihre Antwort
Am 29. August 2011 um 14:24 Uhr
@ katrin
eine Namensänderung nur mit wichtigem Grund, bedeutet, sehr schwierig. Beim Standesamt nachfragen.
Am 29. August 2011 um 18:23 Uhr
Meine Frau hat sich von mir scheiden lassen und trägt weiterhin meinen Familiennamen, worüber ich überhaupt nicht erfreut bin.
Die Frage dazu ist: Wie kann ich vorgehen, wenn ich nicht will, dass mein Familienname von meiner Ex-Frau weiter getragen wird?
Vielen Dank für die Antwort 🙂
Am 30. August 2011 um 09:25 Uhr
@ andy
dagegen können Sie praktisch nichts machen. Es gibt kaum Gründe den anderen Ehepartner zum Namenswechsel zu zwingen
Am 30. August 2011 um 05:15 Uhr
35 siehe 17
MfG
Am 13. Dezember 2011 um 11:28 Uhr
habe das alleinige Sorgerecht für meine Söhne 12j. und 16j. da ich im nächsten jahr heiraten möchte und meine Söhne gerne den Namen meines Partners
annehmen wollen,interessiert mich ob ich dazu die Einwilligung meines Exmannes benötige.
Am 10. Januar 2012 um 15:06 Uhr
@ luna31
suchen sie oben unter dem Begriff
“ Einbenennung “
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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Am 21. Februar 2012 um 17:13 Uhr
Hallo,
ich bin uneheliches Kind eines Amerikaners, hatte den Maedchennamen meiner Mutter. Als ich 3 Jahre alt war, heiratete sie und mein Stiefvater adoptierte mich. Er schlug mich und machte mir meine Kindheit zur Hoelle. Seit 3 Jahren habe ich keinen Kontakt mehr zu ihm und meiner Mutter. Kann ich meinen Geburtsnamen oder evtl. sogar den Namen meines leiblichen Vaters annehmen? Zu letzterem besteht seit 4 Jahren Kontakt und er erkennt mich als seine Tochter an. Er hatte damals (1970) auch Post vom deutschen Jugendamt bekommen, die Unterlagen zur Anerkennung ausgefuellt, aber diese sind angeblich nie in Deutschland angekommen. Was mich an dieser Geschichte zweifeln laesst, ist die Tatsache, dass meinem Stiefvater zur Adoption eine Ausnahmegnehmigung erteilt wurde, da er noch keine 21 war.
Desweiteren wuerde ich gerne wissen, ob ich ein Recht darauf habe, meine damaligen Akten beim Jugendamt einsehen zu duerfen.
Danke fuer Ihre Antwort!
Am 3. Mai 2012 um 14:41 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
wie verhält es sich bezüglich einer Namensänderung für mich als alleinerziehende Mutter und meine beiden Kinder. Grund: ExMann hat viele Bestellungen auf meinen Namen gemacht und für eine hohe Verschuldung gesorgt. Zum Teil bis heute noch.
Dazu ist er momentan „untergetaucht“ und zahlt somit z.B. auch kein Unterhalt.
Gemeinsamer Name soll nun auf den Mädchennamen umgeändert werden.
Wie stehen die Chancen und gibt es eine Kostenübernahme bei Bedüftigkeit.
Vielen Dank im Voraus
Ida
Am 5. Februar 2013 um 15:57 Uhr
Hallo,
vor Kurzem wurde der Familienname meiner Tochter ohne meine Einwilligung und meiner Kenntnis durch das zuständige Ordnungsamt in den Geburtsnamen meiner Ex-Frau geändert. Mein Sorgerecht ruhte für einen kurzen Zeitpunkt (da ich angeblich nicht erreichbar war, das gemeinsame Sorgerecht besteht jetzt aber wieder). Den nutzte meine Ex-Frau zur Antragsstellung ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Bei der Beschwerde beim Ordnungsamt äußerte der Sachbearbeiter: „Er hätte der Namensänderung auch ohne meine Einwilligung zugestimmt. Durfte er das?
Mit freundlichen Grüßen
Marko
Am 17. November 2013 um 13:00 Uhr
Guten Tag
Folgende Frage, ich bin geschieden und haben bei der Heirat meinen Mädchen Namen abgelegt. Nun soll ich diesen wieder annehmen was ich aber nicht möchte denn ich möchte den Namen aus meine ehe behalten auch weil unser gemeinsames Kind diesen Familien Namen trägt. Kann man mich zwingen meinen alten Namen wieder an zu nehmen?
Am 2. Juni 2015 um 09:47 Uhr
Guten Tag,
ich habe da eine Frage bezüglich der angehenden Ex-Frau meines Lebensgefährten. Nach der Eheschließung trugen beide seinen Nachnahmen, einige Jahre später nahm sie ihren Mädchennahmen hinzu. (= ab da Doppelname), da sie den selben Vornamen wie seine Schwester hat und wichtige Amtspost etc. ständig vertauscht wurden. Nun leben die beiden seit 3 Jahren getrennt. Seit 2 Jahren läuft das Scheidungsverfahren, weil sie nicht in der Lage ist, ihre Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. (Mittlerweile letzte Fristsetzung durch das Gericht mit Androhung von Geldstrafe / Erzwingungshaft). Kann mein Partner verlangen, dass seine Frau seinen Namen ablegt, denn mittlerweile landet ihre Amtspost / Mahnbescheide…… bei seiner Schwester. Da diese in der Privatinsolvenz lebt, hat sie nun dadurch viele Schwierigkeiten.