Befristung Krankheitsunterhalt möglich

Ein auf Krankheit beruhender Unterhaltsanspruch (§ 1572 BGB) kann nach 13-jähriger Ehe, in der die Ehefrau zwei Kinder betreute, zeitlich befristet werden.

Leitsatz des OLG Koblenz 13 UF 594/08
Ohne ehebedingte Nachteile kann ein Unterhaltsanspruch aus § 1572 BGB nach einer 1979 geschlossenen Ehe, die 1992 geschieden wurde und in der die Ehefrau zwei 1981 und 1983 geborene Kinder betreute, bis Februar 2011 befristet werden.

das OLG führt aus:

Der Unterhaltsanspruch ist nach § 1578 b Abs. 2 Satz 1 BGB zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch unbillig wäre. Die Kriterien für die Billigkeitsabwägung ergeben sich aus § 1578 b Abs. 2 Satz 2 BGB, der entsprechend anzuwenden ist. Hiernach kommt es zunächst darauf an, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Ehebedingte Nachteile liegen vor, wenn die Gestaltung der Ehe, insbesondere die Arbeitsteilung der Ehegatten, die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, beeinträchtigt hat (vgl. BGH FamRZ 2008, 582, 586).

Wenn auch die zur Erwerbsunfähigkeit führende Krankheit in den seltensten Fällen – so auch hier nicht – ehebedingt ist, heißt das noch nicht, dass bei Krankheitsunterhalt generell eine Befristung vorzunehmen ist. Allerdings ist unter diesem Gesichtspunkt eine Befristung im Regelfall durchaus nahe liegend wie die aktuelle Rechtsprechung des BGH hierzu zeigt: „Es hat allerdings Einfluss auf die grundsätzliche Gewichtung des Unterhalts nach § 1572 BGB im Rahmen der Billigkeitsabwägung und im Hinblick auf das von den Ehegatten zu fordernde Maß an fortwirkender Unterhaltsverantwortung nach der Scheidung. Da es sich bei der Krankheit und der durch sie bedingten Erwerbsunfähigkeit in der Regel um eine schicksalhafte Entwicklung handelt, ist eine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten für das allein in zeitlichem Zusammenhang mit der Ehe stehende Krankheitsrisiko nicht ohne weiteres zu rechtfertigen“ (BGH XII ZR 131/07; vgl auch OLG Celle NJW 2008, 3576). Das heißt, gerade beim Krankheitsunterhalt dürfen die Anforderungen an „die  fortwirkende eheliche Solidarität“ nicht überspannt werden.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die vom Amtsgericht (wie vom Kläger beantragt) vorgenommene Befristung zum Februar 2011 nicht zu beanstanden. Der Kläger wird dann aufgrund des Vergleichs über 9 Jahre Unterhalt gezahlt haben bei einer Ehedauer von knapp 13 Jahren (Zustellung des Scheidungsantrags im April 1992). Das ist zwar keine kurze aber auch keine außergewöhnlich lange Ehedauer. Ohnehin kommt nach der neueren Rechtsprechung des BGH (beginnend mit der Entscheidung vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006) der Ehedauer für die Frage der Billigkeitsabwägung zwar noch eine herausgehobene Bedeutung zu, dies aber in erster Linie, weil  sie Indiz für die Verflechtung der beiderseitigen Verhältnisse ist (vgl. auch BGH FamRZ 2006, 1325).

Die Befristung ist für die Beklagte unter den oben genannten Gesichtspunkten zumutbar im Sinne von § 36 Abs. 1 EGZPO. Es mag sein, dass sie sich auf die dauernde Unterhaltsgewährung durch den Kläger eingestellt hat. Dass sie aber hier spezifische Dispositionen getroffen hätte, ist nicht vorgetragen. Rente und sonstige mögliche Einnahmen aus der Vermögensauseinandersetzung der Lebensversicherung und der zugeflossenen Erbschaft ermöglichen ihr auf Dauer ein Einkommen, das deutlich über dem notwendigen Eigenbedarf und jedenfalls in der Größenordnung  des angemessenen Bedarfs im Sinne von § 1578b BGB liegt. Gegenwärtig und für die nächsten Jahre ist dieser Betrag deutlich überschritten.

    1. Der Unterhalt ist nicht bis zum endgültigen Wegfall der Höhe nach zu begrenzen. Ob auch eine Beschränkung nach § 1578 b BGB grundsätzlich in Betracht kommt, oder ob insoweit der Vergleich eine Beschränkung ausschießt, weil eine solche nach § 1578 BGB a.F. damals schon möglich war, kann dahinstehen. Neben und zusätzlich zu der bereits vorgenommenen Befristung entspräche eine Beschränkung nach § 1578 b BGB nicht der Billigkeit.
    2. Zwar kommt grundsätzlich auch eine Herabsetzung nah § 1579 Nr. 5 BGB in Betracht; der Kläger beruft sich ausdrücklich hierauf. Nach dieser Vorschrift ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat. Nicht erforderlich ist, dass dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich ein Vermögensschaden entsteht. Es genügt eine schwerwiegende Gefährdung seiner Vermögensinteressen, die etwa dadurch entstehen kann, dass der Unterhaltsschuldner bereits geleisteten Unterhalt trotz angestiegenen Einkommens des Unterhaltsberechtigten später nicht erfolgreich zurückfordern kann, weil der Berechtigte sich regelmäßig auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann (vgl. BGH FamRZ 2008, 1325).

44 Reaktionen zu “Befristung Krankheitsunterhalt möglich”

  1. betroffen

    was ist danach, wenn durch eine Abänderungsklage der befristete Unterhalt in unbefristeten geändertt wird. Ab wann und muss ich rückwirkend bezahlen? Was muss ich zahlen, die vom Gericht damals festgelegte Summe oder wird das Einkommen neu berechnet? Ich befürchte, dass ich dann evtl. rückwirkend zahlen muss, wenn sie damit durchkommt`?
    Wird die PKH dann wieder gewährt, obwohl sie durch RÜckzahlung und Unterhalt inkl.AVU ein kleines Vermögen hat?

  2. betroffen

    Sehr geehrter Herr v. Wehl,
    ich möchte Sie bitten,w enn es Ihnen möglich ist, diese Fragen s.o. zu beantworten. Dafür möchte ich mich im Vorfeld schon bedanken; leider sind nicht alle Anwälte wie Sie, aber umso mehr schätzen hier sicher alle Ihr Forum, Infos und auch Antworten…;-) Gruss; betroffen

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    das Zahlungsdatum muss sich aus der Klageschrift der Abänderungsklage ergeben.

    PKH (jetzt VKH = Verfahrenskostenhilfe) wird ggfls. gewährt und je nach Ergebnis bei geleisteten Zahlungen zurückgefordert.

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  4. betroffen

    danke, vielen Dank – aber es ist so schwer zu verstehen heisst das jetzt: also, die Gegenseite bestimmt das Datum, welches praktisch sofort nach Vergleichbeschluss mit befristeten Unterhalt und Rückzahlung
    rückwirkend ab dem Beschluss wieder wirken kann? Also d.h.zahle z.b.2 Jahre lang 1000 und dann nur noch 1 Jahr 500 -und dann klagen diese sofort nach dem Besch und ich müsste dann z.B. rückwirkend für das letzte Jahr 500 nachbezahlen, falls sich an meinen Einkommen nichts geändert hat?

  5. Fragender

    Hallo!
    Muss man die Befriestung der Unterhaltzahlung (weil Ex Krank sei) beeintragen, oder wird jetzt automatisch jedes Urteil mit einer Frist besetzt?

  6. EinerVonVielen

    Hallo,

    auf meinem Schreibtisch liegt eine Unterhaltsklage meines ehemaligen Landkreises in der von mir ein nachehelicher Unterhalt in Höhe 431,- € und eine Rückzahlung in Höhe 3.416,- € gefordert werden.

    Da ich zur Zeit rund 470,- € zum Leben zur Verfügung habe (Miete, Tel., Strom, Darlehen für’s Auto, Darlehen für Kontoausgleich, Kfz-Versicherung abgezogen) würde eine mtl. Zahlung in Höhe 430,- € sowie die Rückzahlung von 3.416,- € meinen finanziellen Exitus bedeuten.

    Ich bin seit August 2005 geschieden. Während der Ehe diagnostizierte man bei meiner Ex Multiple Sklerose – jedoch ist diese Krankheit bei ihr nie so richtig ausgebrochen. Dies beweist ihr heutiges Leben. Seit 2005 bezieht sie Sozialhilfe – ich war im Hartz IV-Bezug und konnte keinen Unterhalt leisten. Seit Oktober 2007 bin ich wieder beschäftigt, froh endlich die aufgekommenen Schulden während der Arbeitslosigkeit abtragen zu können. Doch durch die Unterhaltsklage wird meine Existenz regelrecht vernichtet!!

    Dem Sozialamt teilte ich mehrfach mit, dass meine Ex schon seit 2003 in einer festen Beziehung lebt. Nun musste ich erfahren, wie das Sozialamt dies recherchiert hat – ich bin fassungslos!! Ein Mitarbeiter vom SA rief bei meiner Ex an – fragte nach ihrem Beziehungsstatus – sie antwortete, sie habe keine Beziehung – DAS WAR’S!!

    Sie und ihr Lebensgefährte züchten nachweislich Pferde!! Ihre Sozialleistung bezieht sie weil sie angeblich stark erwerbsgemindert ist – doch sie reitet, fährt Inline-Skater und Fahrrad!!
    Sie fährt einen PEUGEOT 207 CC aus 2008, der erst ab ca. 18.000,- € in der Liste steht!!
    Sie hat 3 Hunde, züchtet privat und verlangt pro Welpe 400-500 €!!

    Hier liegt ganz klar ein Betrug meiner Ex ggü. dem Sozialamt vor. Wieso nimmt das SA meine Hinweise nicht ernst? Wieso wird meine Existenz vernichtet um die meiner Ex nicht nur zu sichern, sondern sogar zu verbessern???

    Ich kann immer mehr nachvollziehen, dass die Selbstmordrate bei unterhaltspflichtigen gesch. Ehemännern auffallend hoch ist – bei dieser kriminellen Gesetzesgebung!!!

    Was motiviert mich noch, nach einer Verurteilung weiterhin arbeiten zu gehen, schmerzvoll ist, dass ich in absehbarer Zeit die Stellung eines Niederlassungsleiters in unserem Unternehmen besetzen werde – doch wofür??

    Leider gibt es die Schuldfrage einer gescheiterten Ehe nicht mehr, denn sie ist nachweislich aus der Ehe ausgebrochen – hat mich mehrfach betrogen. Ich hielt trotzdem an der Ehe fest, habe gekämpft, währenddessen Nerven und innerhalb 5 Monaten 20 kg an Gewicht verloren, bis ich nicht mehr konnte und mich von ihr trennte!!

    UND DAFÜR SOLL ICH NUN AUCH NOCH IHREN UNTERHALT BEZAHLEN??? Das ist Höchststrafe für einen geschiedenen Ehemann!!!

    Habe ich eine Chance da raus zu kommen und auf Feststellung zu klagen?

  7. Fragender

    Kam das Schreiben vom Sozialamt? Ich denke sowas muss doch ein Richter entscheiden… Atme duch und geh zu einem Anwalt 🙁

  8. EinerVonVielen

    @Fragender

    Nein – Klagen kommen vom Amtsgericht. Das Sozialamt hat es an den Landkreis übergeben und der hat nun gegen mich geklagt!
    Alle 2 Jahre durfte ich die Hosen runter lassen (Selbstauskunft ggü. dem Sozialamt) 2006 und 2008! 2006 war ich arbeitslos – 2008 wieder in Brot und Lohn. Da ich wieder verdiene bin ich nun in deren Augen unterhaltsfähig ohne Rücksicht auf meine Existenz! Aber das liest man hier ja fast in jedem Beitrag! Ich bin einfach nur noch fassungslos und hoffe, dass meine Beweisführung und Zeugenaussagen mich aus diesem Desaster befreien! Zum Anwalt bin ich schon Anfang 2009 gegangen – aber das schützt nun mal nicht vor einer Klage!

  9. Fragender

    Hallo,

    darf ich nochmal die Fragen stellen?:)Muss man die Befriestung der Unterhaltzahlung (weil Ex Krank sei) beeintragen, oder wird jetzt automatisch jedes Urteil mit einer Frist besetzt?
    Danke für Ihre Antwort, Sie helfen ungemein 🙂

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ fragender

    die Befristung eines Unterhaltsanspruches muss bei Gericht beantragt und begründet werden. Das Gericht prüft nicht von allein und automatisch, ob ein Unterhaltsanspruch begrenztbar oder befristbar ist.

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  11. Fragender

    ich hätte noch eine Frage, die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit wird von dem behandeldem Arzt ausgestellt (Psychater), oder muss ein zustätzliches Atest dem Gericht vorgelegt werden?

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ fragender

    eine nur kurzfristige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt der behandelnde Arzt. Wenn es in Richtung langfristig oder dauerhaft geht, wird das Gericht entscheiden und idR. einen Gutachter beiziehen.

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  13. rp

    Hatte heute Unterhalsklagetermin,
    obwohl ich mehr zahle als ich muß wie ich dachte wurde ich im Gericht vom Richter angeschrien usw Anmerkung die Kinder sind bei Papa nicht bei Mama..Was ich hier erlebte hab ich noch nie erlebt die Gegenseite brachte Amtsärztliches kann die nächsten 6 Monate nicht einmal 3 Stunden gehen ich soll nun nur noch 17 kilometer fahren zur Arbeit (Luftlinie) und nicht meine Betrügereien mit 40 Km obwohl anerkannte Strecke(Zeit) verkürzte Strecke eine Stunde täglich. Desweiteren kann ich mich jetzt schon darauf einstellen das der Nacheheliche auch nicht wenig ist wenn die Ex ja nicht arbeiten kann ebenso werden Gelder angerechnet die selbst BGH und OLG so nicht sieht aber dieser Richter(Dann hat er ja noch 670 € angeblich Selbstbehalt 1000€ ) das reicht ihm . Wer soll den von 800 oder 900 Euro leben wenn er nicht arbeiten kann.
    Da würde ich doch sagen wir machen Vergleich! Ich sagte nein kein Vergleich ich will Urteil.Und der Hammer sagen darf man auch nichts wegen Falschberechnung da der neue Bescheid Steuer erst gestern kam(meinen Sie ich mache jetzt Kopien)
    Das ist ein Rechtsstaat!!
    Des Wegen verstehe ich jetzt was abgeht

  14. betroffen

    ref.rp Das tut mir sehr leid, wenn ich das lese und kann ich auch nicht so ganz nachvollziehen. Nicht aufgeben, weiterkämpfen und nicht zustimmen, wenn der voreheliche und nacheheliche U.halt nicht passt. Ein guter Anwalt tut not und in Revision gehen, falls der Richter uneinsichtig. Normalerweise wollen die Richter immer einen Vergleich. Vor Gericht kann sich jeder selbst verteidigen. Natürlich in einem angemessenen und sachlichen Ton. Also den Steuerbescheid zur Neuberechnung direkt an das Gericht durch den Anwalt schicken lassen usw.Wenn Ihnen so wenig bleibt dann beantragen Sie doch VKH ehemals PKH. Oder heben Sie doch gleich den Finger..
    Warum sollen sie arbeiten gehen, wenn ihnen weniger als 900,–bleiben?

  15. rp

    Das Frage ich mich auch heute kommt neue Klage obwohl Unterhalt noch nicht vom Tisch auf Nachehelicher Unterhalt mit 880 und 150 Krankenvorsorge wäre zufrieden. 1900 Einkommen da ich keine Überstunden mehr machen kann wegen Schule Kinder Haushalt Kochen Waschen und die gnädige lacht sich kaputt
    Nur beim Unterhalt hat der Richter jetzt gebremst will Gutachten Eventuell gibt es doch Gott. Ich hoffe es!!

  16. Henrietta

    Von 800-900 € kann man leben, damit muss so manche Unterhaltsempfängerin auskommen 😉

    @ betroffen

    Ihre Tipps in Ehren – man kann nicht einfach seinen Job an den Nagel hängen, nur um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Wer grundlos kündigt, wird von der Agentur für Arbeit gesperrt und bekommt erst einmal kein Geld.

  17. Mike

    Von 800-900 € kann man leben, damit muss so manche Unterhaltsempfängerin auskommen

    Okay, das mag ja sein.

    Aber „so manche“ Unterhaltsempfängerin muss dafür auch nicht 10 Stunden im Schichtdienst arbeiten gehen, sich am besten noch einen Nebenjob suchen dessen Lohn umgehend und vollständig in den Unterhalt einfliesst und sich zu guter letzt auch noch von höherer Stelle anpöbeln lassen, man solle sich nicht so anstellen, in Afrika würden die Menschen schlechter leben.

    So geschehen bei mir 🙁

    Dewswegen finde ich diese Bemerkung nicht nur herablassend und verallgemeinernd, sondern auch unangebracht.

  18. rp

    Eventuell können einige nicht richtig lesen?
    Hier ist es der Mann der die Kinder versorgt!
    Wärend die Ex ja nicht kann weil ja krank .
    Der Mann soll alles zahlen Haus Kinder versorgen und die arme ach Gott 800-900 Euro reichen doch nicht ohhhhhhhh.
    Das ist wohl mehr als lächerlich und jede Woche ne Klage auf kosten der Steuerzahler das ist okax????????

  19. Henrietta

    Würde ihr der ihr zustehende Unterhalt gezahlt werden, müsste sie wohl kaum klagen.

    Und: Soll sie auf Kosten aller Steuerzahler leben? Das wäre wohl auch nicht gerecht.

  20. rp

    Henrietta:
    Sage es noch einmal die Kinder sind bei mir!
    Die Ex ist weg!Kümmert sich um nix!
    Ne soll sie nicht wie wäre es mit Arbeit?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ rp

    der letzte Satz wurde gelöscht. Bei Wiederholungen muss ich Sie sperren.

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  22. rp

    Sorry Herr von der Wehl,
    der Satz kam so rüber war aber sicher nicht so gemeint!

  23. Anke

    Handelt es sich vielleicht um eine Unterhaltsberechnung noch vor der Mangelfallberechnung?

    Der Kindesunterhalt muss ja in der Familie bleiben, das wären doch schon 900 EUR + mind. 400 EUR = 1300 EUR. So viel wie da verlangt wird, kann sie von den 1900 EUR doch gar nicht mehr bekommen.

    @Henrietta,

    wenn sie aufgrund Krankheit arbeitsunfähig ist, warum sollten die Kosten hierfür denn vom Ex-Ehemann anstelle aller Steuerzahler getragen werden. Das ist doch dann nicht ehebedingt.

  24. Henrietta

    @ Anke

    Das kann man so nicht sagen; viele Krankheiten sind auch die Folgen der kaputten Ehe.

  25. rp

    Oh Henrietta ,
    was soll ich noch sagen?
    Tatsache ist Sie spielt Ihre Rolle sehr gut!
    Tatsache ist auch die Kinder sind beim Vater!
    Tatsache ist wäre Sie nicht fremdgegangen wäre die Ehe okay geblieben.
    Tatsache ist Sie hat nebenbei gearbeitet!
    Tatsache ist jetzt kann Sie plötzlich nicht arbeiten!
    Tatsache ist Sie hat ein Gewerbe plötzlich als Gewinn macht ein Flop?!
    Tatsache ist Sie hat das Haus leergeräumt!
    Tatsache ist Sie kümmert sich nicht um die Kinder !
    Tatsache ist macht auf Psyche fliegt nachts aber herum.
    Tatsache ist Sie hat mich vor den Kindern tätlich angegriffen!
    Tatsache ist ich hätte Sie nach mehrmaligen Aktionen in eine Anstalt bringen sollen oder Ihr die Z—- ziehen sollen.
    Ne: Ich habe Rücksicht auf die Kinder genommen Frau Henrietta
    Frage?? Warum sind Kinder wohl beim Vater geblieben??

    Haben Sie darauf auch eine schlaue Antwort?????????

  26. Henrietta

    Oh rp, ich möchte hier eigentlich keine weiteren Diskussionen zu diesem Thema entfachen. Ein reelles Bild kann man sich nur machen, wenn man beide Seiten hören würde.

  27. rp

    Was da steht ist reel!!
    Allein die Tatsache das die Kinder beim Vater sind sollte genug aussagen!
    Logisch ist das ja nicht!“!

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ rp

    Sie wissen aber, woher dieser Satz stammt und das ist einfach nicht akzeptabel. Die Entschuldigung ist aber akzeptiert.

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  29. betroffen

    @RP und frau Schlaumeier Henrietta: Diese Dame hat zu allem etwas zu sagen und immer pro Frau und contra Mann. Machen Sie sich nichts draus- einfach ignorieren. Ansonsten müssen Sie sich einen sehr guten Fachanwalt für Familienrecht nehmen, sonst bleiben sie auf der Strecke..es ist nun einmal so: im Zweifelsfalle gegen den Mann. Allerdings schauen Sie einfach mal in den Urteilen zu unbefristeten Unterhalt und ehebedingten Nachteilen nach..es wird schon anders entschieden. Aber Sie müssen sich wehren sachlich sonst geht nichts.
    Ich wünsche Ihnen Gerechtigkeit!

  30. betroffen

    Schlussanm. Auch hier im Forum ist es schon sehr auffällig, wie viele Exfrauen bei Scheidungsantrag und danach einen auf “ depressiv “ machen. Das müsste auch so langsam bei den Richtern ankommen.., dass hier oft betrogen und belogen wird. ..Traurig so was.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    ich muss erneut bitten, die Form zu wahren und jede Art von persönlichen Angriffen auf anders schreibende zu unterlassen. Man(n) muss diese Meinung nicht gut finden, aber man muss sie gelten lassen, ohne sie abfällig zu kommentieren.

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  32. Henrietta

    @ betroffen

    warum verbreiten Sie hier Lügen über mich?

    Ich habe mich noch nie auf die Seite der Frauen geschlagen; im Gegenteil, ich habe es mehrfach betont, das ich es nicht befürworte, dass zum Unterhalt Verpflichtete ausgenutzt werden! Das betrifft sowohl Männlein wie Weiblein, denn nicht nur Männer müssen Unterhalt zahlen.

    ‚Einen auf depressiv machen‘ sicherlich genug Frauen, die von ihren (Ex-)Männer psychisch und körperlich mit Gewalt konfrontriert wurden und hinterher will es keiner gewesen sein. Mal nur so ein kleiner Gedankenanstoß….

  33. rp

    Das mag wohl sein.
    Aber es war genau anders rum.
    Hätte ich Ihr nur die Z….. e……..
    dann wüßte ich warum.
    Ich gehe jeden Tag 10 Stunden arbeiten seit 30 Jahren trotz 80 % Behinderung mache jetzt Haushalt Kinder Schule Kochen usw.Die Liebe EX macht auf depressiv und zieht und zieht es geht durch scheinbar. Es geht nicht ums Geld es geht um das wie.
    Und nun ein Denkanstoss von mir ich denke es ist ein Forum und manche Dinge werden zu eng gesehen.
    Es ist manchmal gut wenn man keine Freunde(die sich satt gegesen haben) mehr hat darüber zu schreiben.
    Selbst das hat Sie bis ins Detail geplant.

  34. betroffen

    @H.v.Wehl, ok, ich ignoriere diese Art von einseitiger geschlechtspezifischer und subjektiver Meinung ab sofort einfach. Das sollten auch die anderen tun. Nur- hier wird der Mann immer wieder an den Pranger gestellt. Wenn s.o. eine Frau Depressionen hat dann wird das hier so dargestellt, dass der Mann bestimmt daran schuld hat. H.V. Wehl, Sie sind doch auch ein Mann…ganz fair und objektiv ist das doch wohl nicht mehr, wie wir hier von gewissen Leuten vorverurteilt werden pauschal? oder

  35. peter

    ich weiss nicht was sie lesen betroffen aber ich sehe hier,dass hier neutral geschrieben wird und nicht geschlechtsspezifisch.finden sie es etwa fair was sie hier machen?ich nicht.

    mfg
    peter

  36. rp

    Also ich würde vorschlagen man(n) Frau tauscht sich aus.Wenn jeder ein wenig aufnimmt wird es sicher leichter.
    Und nur nichts persönlich nehmen.
    ;-)))))))))))

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ betroffen

    die Begriffe objektiv und fair können sie im Familienrecht streichen. Dafür sind die Interessen einfach zu gegensätzlich. Auch ein Anwalt orientiert sich nicht an diesen Begriffen, da er Parteivertreter sein muss und für seine Mandantschaft das Beste herausholen muss. Was die Richterschaft angeht, kann auch hier nicht von objektiv und fair gesprochen werden. Dabei muss ich ihnen zu geben, dass in vielen Bereichen, trotz der Unterhalts Reform 2008, noch die (nicht von mir so benannte) „Dummchen-Rechtsprechung“ vorherrscht. Ich mag diesen Begriff nicht, da er auch der Stellung der Frauen nicht gerecht wird. Er erdrückt aus, dass häufig von den Richtern die Auffassung vertreten wird, die Frauen seien in der schwächeren Position und müssten geschützt werden. Hier spielt sicherlich auch die männliche Psychologie eine große Rolle.

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  38. betroffen

    ref.H.v.Wehl; auf dem Boot und vor Gericht sind die Männer in Gottes Hand bzw. in Richters/Frauen Hand…tja, ich hoffe, ich schaffe es seelisch und finanziell. Bin ziemlich am Ende..als Mann und Mensch und finanziell. Am Beispiel von dem FUssballer Enke sehen wir ja genug, auch Männer haben Depressionen.nur sie versuchen selbst damit fertig zu werden – aber werden noch von den Exfrauen fertig gemacht.

  39. betroffen

    @rp,Sie haben die Kinder, jedes Kinde vermindert den Unterhaltsanspruch der Frau s.,Düsseldorfer Tabelle. Ihr Selbstbehalt liegt bei 900,–Euro. Sollte man sie wg. WWV weiter runterrechnen, dann bekommen sie mehr, wenn sie nciht mehr arbeiten für sich und die Kinder. So sieht das leider in diesem Land aus. Arbeit und Verantwortung wird bestraft.
    Aber ich denke, sie wird das geforderte Geld nciht bekommen, da hier nach Abzug für die Kinder etc. ein Mangelfall herrscht.Aber die Dreistigkeit gewisser Frauen ist unglaublich.

  40. Ramona

    Guten Morgen

    Eine schöne Diskussion die sie hier führen und ich kann einfach nicht anders als mein Kommentar dazu zu geben.

    Ich habe 1 1/2 Jahre mit meinem Ex-mann zusammen gewohnt.davon waren wir schon 1 Jahr verheiratet.In diesen 1 1/2 Jahren war er entweder von morgens an bis spät in die Nacht in der Kneipe (Folge dieser Angewöhnung = schweres Alkoholproblem),wenn ihm eine ABM-Stelle vom Arbeitsamt zugeteilt wurde ging er 1-2 mal pro Woche hin,ansonsten holte er sich einen Krankenschein und ging Saufen oder er verbrachte zusätzlich 9 Mon. in U-Haft.
    In diesem genannten Zeitraum kam auch unsere Tochter zur Welt,und d.h das der Vater seine Tochter von ca.1 Jahr so ungefähr nur drei Mon. gekannt hat.Nach seiner Entlassung aus der Haft,ging ich abends in einer Gaststätte von 17.00 bis 01.00 Uhr Kellnern und er machte zu Hause einen auf faulen Lenz oder war wie immer bei seiner Lieblingsbeschäftigung und meine Tochter gab ich zu meiner Schwester.
    Bis ich alles sauber hatte und zu Hause war war es meistens 02.30 Uhr in der Nacht. Zwischendurch an meinen freien Tagen ging ich sogar Putzen und die kleine war wie meistens bei ihrer Tante.
    Trotzdem musste ich meine Tochter rechtzeitig abholen,da auch meine Schwester ihrem Beruf nachgehen musste.
    Was ich damit sagen will ist,dass ICH trotz dieser kleinen Nebentätigkeiten und keinem großen verdienst, (man kann es eher als lächerlich bez. aber besser als nix) später in seinem Rentenalter Unterhalt an meinen Ex-Mann zahlen muss. Was ich nebenbei noch erwähnen muss ist,das er 14 Jahre älter und somit auch länger im Berufsleben ist als ich.

    Es kann doch nicht wirklich sein das ich allein nur aus Kellnern,Putzen und Kindeserziehung mit Einkünften von (damals noch) Sozialhilfe,mehr verdient und Eingezahlt habe als er in 18 Jahren inkl. Abgeschl. Ausbildung.
    Es sind zwar derzeit „nur“ 18 € die ich später viell. mal Zahlen muss,aber es ist für mich unverständlich.
    Ich habe den Versorgungsausgleich nochmals von einem anderen Anwalt überprüfen lassen,und es ist wirklich war.
    Trotz das ich sehr Jung Schwanger wurde und damit meine Ausbildung nicht anfangen konnte,für die ich aber schon einen vertrag hatte, ( Ausb. beginn Aug./Geb.Termin Dez. )und den genannten Mininebenjobs,habe ich soviel verdient das nicht ICH sondern ER Anspruch auf Unterhalt hat.

    So ihr lieben Diskussionsfreunde:
    Es ist egal wer wann wie lange gearbeitet hat,wer sich wie lange um die Kinder gekümmert hat oder ob man gedemütigt und misshandelt wurde!!!
    Fakt ist : WER AM MEISTEN EINGEZAHLT HAT,DER MUSS FÃœR DEN UNTERHALT AUFKOMMEN.
    UND DABEI INTERESSIERT ES KEINEN OB FRAU ODER MANN,OB JUNG ODER ALT.
    In diesem sinne BIS BALD (würde mich über mehr solcher Diskussionen freuen,he he 🙂
    Lg Ramona

  41. Ramona

    Was ich bei meinem vorherigen Eintrag zu erwähnen vergaß ist,das von der Einreichung der Scheidung meinerseits und bis zur Aussprache und in Kraft getretene Scheidung Gerichtlicherseits 3 Jahre vergingen.
    OBWOHL ICH EINE HÄRTEFALLSCHEIDUNG WÜNSCHTE,wg. Gewalt und Demütigung und Gefährdung des Kindeswohl.
    Alles was ich den 3 Jahren verdiente ich mit angeben,da es ja noch in der Ehezeit und somit Anrechenbar war.
    Lächerliche Gesetze aber dagegen kann unsereins nichts unternehmen.
    Leider 🙁

  42. Anya

    Es ist schon verrückt, dass immer alle von den verständnisvollen, männlichen Richtern berichten. Hier ist es genau andersherum. Meine Richterin, kuzr vor Rente, jemals einen Mann gehabt ??) zeigt auffällig viel Verständnis für meinen Gatten. Nicht umsonst wird die Ehe geschieden, schließlich fielen schon viele Frauen auf ihn rein.
    Während bei ihm sogar kriminelle Handlungen totgeschwiegen werden, bekomme ich ständig Strafandrohungen wegen angeblicher Fristversäumung, und viele ander Beispiele.
    Weibl.Personen in diesen Positionen sind leider oft unhaltbar. Wo gibt es noch männliche Richter, die sich am sog.“Dummchen“ Leben orientieren ?? Werde demnächst Befangenheitsantrag stellen, den die gute Richterin dann selbst entscheiden darf….
    Tolle Gesetze haben wir. Und ja, auch ich bin nach Jahren Demütigungen und Psychoterror vom Ex und seiner Neuen schwer krank. Und nicht nur psychisch. Wie schon von jemanden erwähnt, die Partner jahrelang missbrauchen, und wenn sie dann Krh.unterhalt beantragen, dann schauspielern vorwerfen. Das sind die Richtigen!

  43. ratlos

    Das ist doch alles sehr suspekt der Richter darf schätzen schätzt suspekter Weise die Zahl die der Gegner als Luftlinie defeniert
    Der Richter darf Steuer 2007 zugrundelegen obwohl im ersten U.v am gleichen morgen der aktuelle Steuerbescheid der 1 Tag vorher kam vorgelegt wurde der eine Zahlung an Finanzamt ausweist und der Nachweis das der Steuerberater Geld kostete da Ex Kleingewerbe hatte ignorieren.
    Der Richter fordert nicht die Bilanzen
    wenn auch minimal laut Vortrag Gegenseite gibt es ja keine.
    Der Richter beauftragt Gutachter aber Gutachten wird von einer für Jugend und Kinder Psych angefertigt.
    Lächerlich
    Ich verstehe das nicht mehr!“!!

  44. geschieden

    ratlos – das kann derjenige, der zahlen muss für die den Ex weil er immer geschuftet hat, auch nicht verstehen. Das kann meist der Mann auch nicht mehr nachvollziehen, warum er lebenslang verknackt wird bzw. bestraft wird. Kann man auch nicht mehr verstehen, dass Richter derartig willkürlich und unsubstantuiert urteilen. Das ein OLG HAMM erst in der mündlichen Verhandlung so entscheidet und dann wenn man den Vergleich nicht annimmt, einfach ein anderes finanziell wesentlich belastenderes Urteil fällt. Wie soll ein armes Schwein, welches in die Mühlen der Justiz gerät und noch den ganzen Tag scahffen muss und noch für seine Kinder sorgt und für die angeblich depressive Ex über die Hälfte seines EInkommens blechen muss – noch verstehen? Nein, diese Richter sind erhaben und willkürlich und legen alles so aus, wie es ihnen eben passt. Mich haben sie bestraft, weil ich dem Vergleich nicht zugestimmt habe..aber ich mache weiter und gehe in Revision und dann zum EGH – Als Mann hast Du in Deutschland keine REchte. Nur die Frauen haben Rechte und die nutzen sie weidlich aus. .Ungerecht und männerfeindlich

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