Scheidungen werden schneller m̦glich РAbtrennung Versorgungsausgleich erleichtert

Das neue am FamFG bietet auch Vorteile für die Beteiligten. Insbesondere ist zu erwarten, das Scheidungsverfahren jetzt deutlich zügiger durchgeführt werden können.

Bislang war von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mindestens 5 und meist  8 bis 12 Monaten auszugehen. Dies lag häufig davon, dass der Versorgungsausgleich zu klären war und teilweise die Versorgungsträger die Anfragen sehr zögerlich beantwortet haben. Oft waren es auch unklare Versicherungszeiten, die zu einem langen Verfahrensverlauf führten.

Da der Versorgungsausgleich im Zwangsverbund mit der Scheidung ist, kann über die Scheidung erst dann entschieden werden, wenn auch über den Versorgungsausgleich entschieden werden konnte. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleiches war nach dem alten Recht und der dafür geltenden Rechtsprechung in der Regel erst nach einer Verfahrensdauer von mindestens 24 Monaten möglich.

Dies wird anders.

§ 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG gibt nunmehr die Möglichkeit, die Folgesache Versorgungsausgleich aus dem Scheidungsverbund viel früher und viel einfacher abzutrennen. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen.

Seit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (Zustellung an die Gegenseite) müssen mindestens 3 Monate vergangen sein.

Beide Ehegatten müssen ihren Mitwirkungsverpflichtungen zur Klärung der Anrechte nachgekommen sein

– der Abänderungsantrag muss von beiden Ehegatten gestellt werden.

Es gibt dazu auch einige offene Fragen, wie:

– muss das Trennungsjahr plus 3 Monate vergangen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann oder kann bereits 2 – 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag gestellt werden (was viele Gerichte bei einvernehmlichen Scheidungen bislang akzeptierten) und kann dann bereits mit Ablauf des Trennungsjahres der Abtrennungsantrag gestellt werden?

– Ist es für die Mitwirkungspflicht der Ehegatten ausreichend, wenn diese die entsprechenden Formblätter (Fragebögen VA) ausgefüllt haben oder muss ein Nachweis geführt werden  beziehungsweise kann ein Nachweis vom Gericht verlangt werden, dass keine Lücken im Versicherungsverlauf zu klären sind?

– ist für den Abtrennungsantrag ein 2. Rechtsanwalt notwendig, da nur anwaltlich vertretene Beteiligte prozessuale Anträge stellen können?

– Wenn ein 2. Rechtsanwalt notwendig ist, ist es ausreichend, einen Rechtsanwalt nur mit dem Abänderungsantrag zu bevollmächtigen?

Einige Fragen werden sich erst in naher Zukunft klären lassen.

26 Reaktionen zu “Scheidungen werden schneller möglich – Abtrennung Versorgungsausgleich erleichtert”

  1. Priebe

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Rechtshängigkeit.
    Das für meine Scheidung zuständige Amtsgericht hat für die Berechnung des Versorgungsausgleiches den 31.03.2009 (letzter Tag der Ehezeit im Sinne § 1587 II BGB) angegeben.
    Der Antrag auf Scheidung ist jedoch bereits am 18.08.2008 beim Amtsgericht eingegangen. Ist eine so lange Bearbeitungszeit bis zur Herstellung der Rechtshängigkeit durch Zustellung des Amtegerichts an mich rechtens?

  2. RAin Sijbrandij

    Es kommt auf die Zustellung des Antrags an.Diese wird nur vorgenommen , wenn die Gerichtskosten eingezahlt sind oder – bei geringem Einkommen bzw. hohen Verpflichtungen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Das Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (die hier offenbar erst im April 2009 erfolgte)ist der Stichtag für das Ende der Ehezeit ,soweit sie den Versorgungsausgleich betrifft.
    Ehezeitbeginn i.S. der VA-Bestimmungen ist der Erste des Monats der Heirat.

  3. Lisa

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur neuen Gesetzgebung nach dem 01.09.09

    Der Scheidungsantrag wurde im August 2009 gestellt. Jetzt soll das Scheidungsverfahren von dem Versorgungsausgleich abgetrennt werden, um schnellstmöglich geschieden zu werden. Wird dann die neue, ab dem 01.09.09 geltende Regelung zur Berechnung des Versorgungsausgleichs angewendet? Und müssen beide Parteien der Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ausdrücklich zustimmen, bzw. diesen beantragen?

    Vielen Dank!

  4. nevil

    hallo

    ich wohne in belgien, was bedeutet eigenlich abtrennung des versorgungsausgleich? habe ich ein vorteil oder einnachteil wenn ich zu stimme met den?

  5. mefemale

    Hallo Herr RA.Wehl,
    ich nochmal- warte immer noch..
    Habe noch eine Frage: Was bedeutet “
    Der Klägerin bleibt die Geltendmachung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen nach Ablauf des befristeten Zeitraumes vorbehalten? Könnten Sie mir das erklären?
    Danke, entweder hier im Forum oder auf meiner EMail-Adresse?

  6. mefemale

    ..und noch eine Frage: Warum ist der Trennungsunterhalt i.d.R. höher als der nacheheliche Unterhalt. In unserem Fall ist der Trennungsunterhalt Elementar-und Altersversorung, der nachehelich nur Elementarunterhalt. Verstehe ich nicht, aber ist ok. Nur jetzt verstehe ich, warum die Frauen die Scheidungen möglichst rauszögern..

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    ohne den Gesamtinhalt zu kennen ist es schwierig, aber nach meiner Auffassung bedeutet diese Formulierung, dass der Unterhalt nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet wurde und danach geprüft werden kann, ob noch Unterhaltsansprüche bestehen.

    Die Frage, warum der nacheheliche Unterhalt keine Altersvorsorge mehr enthält, kann ich nicht beantworten. Dies ist nicht üblich.

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  8. Naimi Jamal

    Hallo !!

    ich hab 2 Fragen bitte !!!
    also meine Exfrau und ich sind uns einig und wollen dass alles so schnell läuft. Mein Anwalt hat einen Brief zu Ihrer Anwältin geschickt und fragte ob sie damit auch einverstanden ist ( Versorgungsausgleich abzutrennen ) . jetzt sind fast 3 Wochen und wir haben keine Antwort bekommen.
    meine Fragen :
    Reicht dass wenn meine Exfrau uns einen Brief schickt und sagt dass sie einverstanden ist, oder müssen wir auf den Antwort ihrer Anwältin warten ??
    2te Frage : wie lange müssen wir dann warten auf das Scheidungstermin , wenn das Amtsgericht den Bescheid über die Versorgungsausgleich-Abtrennung bekommt ?

    ich werde mich freuen wenn ich einen Antwort bekomme

    Danke

    LG Jamal

  9. Naimi Jamal

    Hallo !!

    hier ist die richtige email adresse sorry .

    ich hab 2 Fragen bitte !!!
    also meine Exfrau und ich sind uns einig und wollen dass alles so schnell läuft. Mein Anwalt hat einen Brief zu Ihrer Anwältin geschickt und fragte ob sie damit auch einverstanden ist ( Versorgungsausgleich abzutrennen ) . jetzt sind fast 3 Wochen und wir haben keine Antwort bekommen.
    meine Fragen :
    Reicht dass wenn meine Exfrau uns einen Brief schickt und sagt dass sie einverstanden ist, oder müssen wir auf den Antwort ihrer Anwältin warten ??
    2te Frage : wie lange müssen wir dann warten auf das Scheidungstermin , wenn das Amtsgericht den Bescheid über die Versorgungsausgleich-Abtrennung bekommt ?

    ich werde mich freuen wenn ich einen Antwort bekomme

    Danke

    LG Jamal

  10. Gaby

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich waren uns im Okt. 2008 einig, dass ich ausziehe und ich mir eine Wohnung suche.

    Am 13.07.10 bekam ich dann die Unterlagen wg. der Scheidung vom Amtsgericht. Nun ist der Stichtag der Vermögensaufstellung der 13.07.10. Nach meinen Unterlagen (die ich bei Auszug fotokopiert habe) hat mein Mann seit dem etliche Tausend Euro verschwinden lassen!

    Nun meine Frage an Sie:
    Gehört das Geld, dass auf Konten und Detops, auf den Namen von meinem Mann laufen auch die Hälfte? Und was ist mit dem verschwundenen Geld? Im Nov. 08 hat er z.B. 30.000,000 Euro auf ein Konto überwiesen und nun sind nur noch 2.000,00 Euro davon überig. U.a. hat er seiner Mutter 18.000,00 Euro davon überwiesen? Muss das Konto immer auf den vom Mann und der Frau laufen, damit das Geld geteilt wird? Mein Ex hat somit eine sehr hohe Summe beiseite geschafft!! Wie ist da die Rechtsgrundlage? Wir sind 18 Jahre verheiratet gewesen.

    Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    MfG

    Gaby

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ gaby

    sie sollten unverzüglich einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Nach dem neuen Familienrecht gibt es nunmehr 3 Stichtage. Als weiteren Stichtag gibt es den Tag der Trennung. Auch zu diesem Stichtag muss Auskunft erteilt werden. Wenn zwischen dem Stichtag der Trennung und dem Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages Gelder verschwunden sind, muss derjenige, bei dem diese Gelder verschwunden sind, nachweisen, dass es sich hierbei nicht um illoyale Vermögensverschiebungen handelte.

    Gerade damit soll verhindert werden, dass zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags Gelder plötzlich verschwunden sind.

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  12. yosch

    bin getrennt zeit über 2 jahren habe 3 kinder.bin jetzt seit 1jahr arbeitslos.vor kurzem habe ich eine frau gennengelernt.sie arbeitet vollzeit und hat noch ein nebengewerbe laufen als dienstleistungen.ich habe ihr in manchen sachen geholfen und hatte auch konto vollmacht,jetzt hat es meine ex frau raus bekommen also ihr rechtsanwalt,und fordert den rückstand vom unterhalt 7700 € .hat er das recht das von meiner lebensgefährdin zu verlangen.ich währe euch sehr dankbar wen ich infos bekommen würde .

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ yosch

    die Freundin haftet sicherlich nicht für den Unterhaltsrückstand. Möglicherweise geht es darum, was sie bei der Freundin verdient haben.

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  14. geschieden

    Nichts geht schneller – alles Schönfärberei – die Richter machen was sie wollen und die Exmänner sind den Gerichten und der Abzocke der Exfrauen und Anwälte ausgeliefert. Alles nur Makkulatur..lasst Euch weiter abzocken – Es gibt eben keinen Verein, der sich gegen diese rudimentären Gesetze und Willkür der Richter wehrt.

  15. Hartmut

    @ geschieden

    Vielleicht sollten sie mal ihr Engagement mehr in Richtung Arbeitswelt investieren als hier mit einer wahren Energieexplosion sich über ihre Exfrau auszuheulen! Das sie geschieden sind, ist nur allzu verständlich. Man, man, man…..

  16. Christiane Müller

    Hallo,habe die Scheidung nach 37 Jahren eingereicht,leben 10 Jahre getrennt,beide Rentner.Seit 3 Jahren kriege ich 100 € Entschädigung von ihm,weil er allein in unserem Haus lebt.Im Winter wohnt er in der Wohnung der Freundin,im Sommer beide in unserem Haus auf ca 650 m² gr. Grundstück.Wir beide sind im Grundbuch.Ich habe 4 Erwachsene Kinder,2 sind von ihm.Bei seinen war ich je 3 Jahre zu hause,als Major hatte er in der DDR gütes Geld,später als Ing.im Tagebau auch.Vor 4 Jahren bekam er seine LV ausbezahlt,sagt mir nicht ,wo oder was er damit gemacht hat.er hatte immer 2 Kontos,ich keins.seit1995 bekam ich AU rente,die auf sein Kto ging.Er hatte auch Depots,die er im Rahmen der Trennung,zu Konten seines Bruders in Dresden transferiert hatte.Hatte nie Einsicht in Unterlagen,das Wort Geld war ein rotes Tuch für ihn…Das Gericht in Cottbus hat nicht auf diese meine Argumente reagiert,obwohl meine Anwältin es weitergab.Er ist seit 5 Jahren Rentner,knapp über 1000 €,ich seit 1 Jahr,meine Rente 580 €.Wie sind meine Aussichten,ich frage hier extra unabhängig,weil ich mich betrogen und verarscht fühle.Bitte antworten Sie mir.Die Formulare für den Versorgungsausgleich soll ich demnächst erhalten.Vielen Dank für Ihre Bemühungen,danke !Christiane

  17. Christiane Müller

    Habe vergessen zu erwähnen,dass mir PKH zugesprochen wurde und eine Woche später bekam ich den Bescheid vom Gericht,es wurde widerrufen…Ratenzahlung von 30 € würde zumutbar sein.Wielange,wieoft,keine Ahnung und für wen,RA und Gericht ? Ich finde das kurios,bez. noch 200 € für Miete,mein Mann nicht in unserem Haus,wo er im Sommer mit seiner Freundin wohnt,wie ungerecht ist doch das Leben…

  18. geschieden

    ref. Hartmut – 7 Jahre keine Scheidung, weil exe nicht will ok. Anwältin will auch weiter Kohle verdienen und die Gerichte, insbesondere die kleinen Amtsgerichte schiebe eine ruhige Kugel. Zahlen tu ich seit 7 Jahren ausschl.und arbeite Vollzeit, Die Kinder sind bei mir ausschliesslich, die Exe hat mich bestalkt und uns alle schikaniert ist jünger und macht einen auf depressiv. Verbirgt sich evtl. eine Hartmutine hinter dem hartmut? Das sind meine pers. Erfahrungen und anscheinend machen fast alle entsorgten Exmänner-und väter wenn ich hier so im Forum ein wenig mir das durchlese, ähnliche vernichtende Erfahrungen. Ganz zu schweigen von allen Exmännern, die ich kenne. ..man o man, lebenslang verurtielt an eine Exfrau zu zahlen, nur damit der staat für die nicht aufkommen muss..

  19. Honigkuchen

    @ geschieden

    Depressionen macht man nicht, die sind vorhanden und über solche Kranke muss man nicht noch drüber herziehen. Seien Sie froh, dass Sie nicht davon betroffen sind.

    Und die Internetwelt kann nichts dafür, dass Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen hatten bei Eheschließung. Dafür sind solche Verträge da, damit hinterher niemand jammern muss.

  20. Honigkuchen

    @ Hartmut

    Das seh ich genauso, und das macht er hier seit Monaten unter wechselnden Namen 🙂

  21. Sonnenschein

    Auch ich habe eine kurze Frage.
    Mein Mann wurde im Jahre 2000 nach 5jähriger Ehe geschieden. Erst jetzt hat er Post von den Renten Bzw. Versorgungsausgleich zugesandt bekommen, wo er nun zwei Wochen Zeit hat, Einspruch zu erheben.
    Ist es normal, daß dieser Bescheid erst 12 Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung zugestellt wird?

    Danke für ihre Mühen mit der Antwort.

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ sonnenschein,

    das kann sein, wenn der VA damals nicht durchgeführt werden konnte. Ein 2 Wochenfrist gibt es aber höchstens für eine Stellungnahme. Bitte RA einschalten.

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  23. Sonnenschein

    Jetzt kam vom Amtsgericht noch einmal das selbe Schreiben mit einer vier-Wochen-Frist.
    Es geht nicht um viel Geld, aber trotzdem finde ich es seltsam, daß wo die Scheidung im Jahre 2000 war, nach 5 jahren Ehe, das versorgungsgesetzt von 2009 gilt. Der Verfahrenswert ist knapp über 2000 Euro. Heißt das, daß mein Mann dann auch noch irgendwelche Gebühren zahlen muß? Ich habe auch gehört, daß bei geringen Summen, der Ausgleich eingestellt wird. Er muß später so monatlich ca. 65 euro zahlen, bekommt aber von ihr irgendwas in Form von Punkten. Die Diferenz ist zwischen den beiden nicht sehr hoch. Ist schon sehr komisch, daß es so lange gedauert hat, auszurechnen, wieviel jedem zustehen vom anderen.
    Danke für die Antwort!

  24. Tim

    hallo mein name ist tim und Ich mag mir jemand auf diesem helfen, ich habe eine Frage meiner Freundin und ihrem Ex unterschreiben 4 dokumente ich denke rechten Seite war die signutar von my girl frend und aon die linke Seite signatur von ihrem Ex jetzt, was hapens ist dass alles, was ich braucht, um divore bekommen und wie lange wird es dauern, um devorce sagt sie 3 bis 4 Monaten ist das wahr sie hat auch 2 Kinder mit ihm Bitten mir helfen fitimshaqiri@hotmail.com thanks sorrryyy im using googel traslator

  25. Tim

    hello my name is tim and i like someone to help me on this i have a question my girlfriend and sign her ex 4 documents i think right side was the signutar of my girl frend and aon the leftside signature of her ex now what hapens is that all what i takes to get divore and how long it take to get devorce she says 3 to 4 months is that true, she has 2 children with him so pleas help me

  26. Lutz

    Meine Scheidung war im April 2009 ich war zu dem Zeitpunkt schon 8 Jahre Frührentner, trotzdem wurde das Versorgungsausleichsverfahren von der Richterin (seit 2 Jahren im Ruhestand) Gesetzwidrig abgetrennt, ich wurde seitdem von den Verantwortlichen im Amtsgericht mit Unwahrheiten z.b. das die Zusatzversorgung d Bundes u der Länder dem Gericht seit dem Scheidungverfahren April 2009 keine Auskunft gegeben habe, was ich jedoch nach einer Schriftl. Anfrage beim Zusatzversorger wiederlegen konnte, der Zusatzversorger antwortete zum Scheidungsverfahren April 2009 sowie nach nochmaliger Anfrage Ordnungsgemäß und Sachgerecht, nach Intensiverer Intervention mit 6 Widersprüchen gg die Verfahrensführung beim Amtsgericht seit 2010 (es wurde kein einziger vom Amtsgericht bearbeitet und beantwortet) wurde das abgetrennte Versorgungsverfahren im Juli 2012 an das Landgericht abgegeben, und im September 2012 wieder an das Amtsgericht zurück verwiesen, nun wird vom Amtsgericht a Rbgeaber behauptet das der Zusatzversorger angeblich erst im Sept 2012 auf die Anfrage des Amtsgerichtes geantwortet habe, eine Anfrage des Amtsgerichtes Neustadt a Rbge an mich ob das Versorgungsausgleichsverfahren nun durchgeführt werden solle wurde mir am 30.08.12 zugestellt und von mir Zustimmend beantwortet, ich habe bis zum heutigen Tag dem 27.10.12 nichts mehr von der Sache und dem Amtsgericht Neustadt a Rbge gehört.

    Es wurde vom Rentenversicherer auf Anfrage angegeben, das mir durch das Versorgungsausgleichsverfahren durch Anteile von meiner Gutverdienenden Frau eine Monatliche Summe von ca um die 150 Euro Rente Monatlich zusätzlich zusteht, eine Gesamtsumme von ca 4500,00 – 5000,00 Euro um die ich durch die Gesetzwidrige Verschleppung des Gesetzwidrig Abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahren seit April 2009 betrogen werde.

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