Es gibt keine Scheidungsurteile mehr!

Wer einen Scheidungsantrag nach dem 1. September 2009 stellt, kann nicht mehr damit rechnen, ein Scheidungsurteil zu bekommen.

Aber keine Angst, die Scheidung ist in Deutschland nicht abgeschafft worden. Wir haben nur durch das neue FamFG eine neue Begrifflichkeit erhalten. Aus einem schwer nachvollziehbaren Grunde hat der Gesetzgeber den Begriff Scheidungsurteil abgeschafft und durch den Begriff Scheidungsbeschluss ersetzt. Er wollte damit ausdrücken, dass es sich bei Scheidungsverfahren um angeblich weniger streitige Verfahren handelt und dieses Weniger an Streit mit dem etwas geringerwertigen Begriff „Beschluss“ kenntlich machen. Ich halte das für Unsinn, zumal die Vermutung, Scheidungsverfahren seien weniger weniger streitige Verfahren, häufig falsch ist.

In jedem Falle müssen wir uns von dem Wort Scheidungsurteil verabschieden, auch wenn es mir noch so schwer fällt. Das letzte von mir erstrittene Scheidungsurteil werde ich mir einrahmen und hinter meinen Schreibtisch hängen.
Diese Begrifflichkeit gilt übrigens für das gesamte Familienrecht. In dem gesamten Bereich des neuen FamFG gibt es keine Urteile mehr, sondern nur noch Beschlüsse. So gibt es auch keine Unterhaltsurteile mehr, sondern nur noch Unterhaltsbeschlüsse. Entsprechend konsequent gibt es auch keine Berufungsverfahren gegen solche Urteile mehr, sondern das Rechtsmittel heißt jetzt Beschwerde.

Scheidung tut weh

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40 Reaktionen zu “Es gibt keine Scheidungsurteile mehr!”

  1. Henrietta

    Na toll – haben diejenigen, die solche Änderungen entscheiden, Langeweile gehabt oder wurden sie dafür befördert?

  2. männlich

    Dies ist mein letzter Kommentar. ÃœBer das Portal bin ich sehr sehr dankbar! Nachdem ich nun in einem 4jährigen Scheidungsverfahren mit 4 Verhandlungen und 4 verschiedenen Richtern….endlich wieder eine Verhandlung hatte – wieder mit einem neuen Richter – kann ich nur feststellen, ausser der Begrifflichkeit der o.g. Wörter hat sich rein garnichts geändert. Nach wie vor wird nach der alten langbewährten Methode geurteilt. Ich werde jetzt eine grosse Anwaltskanzlei mit der Scheidung beauftragen; Beschwerde bei der Rechtsanwalts-und Notarskammer einreichen und das OLG – Hamm über mein o.g. Verfahren unterrichten und bis zur höchsten Instanz gehen …ist mir egal, was es mich an Zeit,Nerven und Geld kostet. Habe nie gedacht, dass man in einem Rechtsstaat dermassen der Willkür und Lobbyisten ausgeliefert wird…das gilt für die ganze Familie.Kinder sind garnicht wichtig – es geht nur um Tabellen, nicht um Menschen bei den Urteilen. Und bei den meisten Rechtsanwälten – nichts für ungut H.v.Wehl ( Sie sind einer der wenigen Guten) nur ums Geld. Die Frauen bekommen PKH und solange wird wild prozessiert, wenn diese dann ausklingt, ist das Interesse gewisser Juristen erloschen. No Money – no interest. Menschen die sich einmal geliebt haben und gemeinsame Kinder haben liefern sich eine Schlammschlacht vor Gericht und wollen den anderen fertigmachen, finanziell und seelisch. Dabei kommen beide zu Schaden – die Kinder sowieso. Das Recht ist genauso undurchsichtig wie das Steuerrecht. Die Lobbyisten = Rechtsanwälte haben sich das so schön zurecht gemacht, dass wir immer die Dummen Zahlmeister sind. Und diese Herrschaften lachen uns aus. . OHNMÄCHTIGKEIT und VERZWEIFELUNG in einer rechtsstaatlichen Demokratie werden dem „gemeinen VOlk “ immer bewusster. Traurig -Kein Wunder, dass jeder nur noch an sich selber denkt, denn Anständigkeit und Fleiss werden bestraft – Lügen und Faulheit belohnt. Danke nochmals an H.v.Wehl und Mut an alle – Wer sich nicht wehrt, der hat schon verloren.

  3. Ulla

    Guten Tag
    Das mit den wehren ist so eine Sache.
    Ich bin nach 7 Jahren und 9 Anwälten 3 Richter,endlich Geschieden,(Langzeit Ehe 27J.).Jetzt warte ich wiederrum darauf ,das ich endlich mal beim OberlandesG.F.M.ein Urteil darüber Gesprochen wird,was Unterhalt usw.

  4. ich bin das

    Ich bin gerade frisch geschieden worden , nach fast 30 Jahren Ehe und finde die Umbenennung in Beschluß gar nicht so verkehrt.
    Eine Scheidung ist doch keine Straftat-warum dann also ein Urteil, und das auch noch im Namen des Volkes ! lol ! Nach nicht mal 20 min war der Spuk vorbei – Scheidungen wie am Fließband- die Termine stehen im 30 min Takt im Aushang!
    Das finde ich schlimm . Wir hatten nur einen Termin, weil es einen Ehe vertrag gab, in dem alles geregelt war- keine Streitereien über Unterhalt oder Vermögensausgleich , Rentenansprüche oder ähnliches. Ich kenne aber auch Leute , die sich 3 Jahre lang vor den Richtern gestritten haben! Zum Glück blieb mir das erspart,

  5. Henrietta

    Hallo ich bin das,

    meinen Scheidungsermin habe ich auch als schlimm empfunden bzw ich kam mir fast vor wie ein Verbrecher. Wir hatten nur einen Anwalt; dh mein Exmann hatte keinen und er tat mir schon fast leid, wie es mir gegenübersaß und nur mit dem Kopf nicken konnte.

    Warum wird eine Scheidung vom Staat so dramatisiert und die Rechtsanwälte und Richter verdienen noch daran und das nicht zu knapp? Heiraten kann man vorm Standesamt, ein Ja – ein bisschen Gebühren – fertig. Und die Scheidung kostet dann das Doppelt- und Dreifache und man sitzt vor einem Richter wie ein Verbrecher.

  6. Gabi

    2. Versuch ;o)

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Ehemann lebt seit Juni 2000 nach 23-jähriger Ehe von seiner Ex-Frau getrennt, hat im August 2003 die Scheidung eingereicht und ist seit Januar 2006 rechtskräftig geschieden.

    2008 wurde Abänderungsklage beim AG eingereicht, da seine Ex damals bereits seit 2 Jahren mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebte – mit dem sie bereits seit ca. 4 Jahren zusammen war – ohne dies mitzuteilen.
    Des Weiteren stockte sie ihre Teilzeitstelle zu einer Vollzeitstelle auf, ebenfalls ohne dies mitzuteilen.
    Bei der Scheidung wurde mein Mann zu 160 Euro Ehegattenunterhalt verurteilt. Hier wurden ihm fiktive Mieteinnahmen seines Sohnes, der damals bei uns lebte, allerdings nichts bezahlte, da er arbeitslos war, angerechnet.

    Das AG urteilte im Oktober 2008 in der Abänderungsklage, dass seine Ex 4 Monate Unterhalt an ihn zurückzahlen muss und außerdem keine weiteren Ansprüche mehr auf Unterhalt hat.

    Daraufhin legte sie Berufung beim OLG ein, welches uns neun Monate nach dieser Klage, etwa im Juni 2009, einen Vergleichsvorschlag zusandte, der von uns allerdings nicht angenommen wurde.

    Nun war am 08.10.2009 die Verhandlung beim OLG, was eine absolute Farce war. Bei unserem Eintreffen teilte uns unser RA bereits mit, dass das Gericht auf einen Vergleich aus ist. Das wurde auch klar, nachdem nur die Begründung der Ex verlesen wurde. Dies wurde von der Vorsitzenden Richterin noch in der Art verfälscht, dass es hieß, die Ex hätte während der Ehe zu keiner Zeit gearbeitet, was nicht richtig ist, da sie zum größten Teil der Ehe Vollzeit und danach Teilzeit gearbeitet hat. Auch die Aussage der Richterin, dass die Ex drei Kinder allein großgezogen hat, ist nicht richtig, da beide Elternteile im Schichtdienst tätig waren und sich somit die Kindererziehung geteilt hatten.

    Die Darlegungen sowie Argumente meines Mannes wurden weder verlesen noch wurde er hierzu befragt. Sein RA wurde von Beginn an mundtot gemacht, da ihm gar keine Gelegenheit zu Äußerungen gegeben wurde. Der zugrunde liegende Sachverhalt wurde zu keiner Zeit erörtert.

    Bereits zehn Minuten nach Verhandlungsbeginn schlug das Gericht den selben Vergleich wie bereits im Juni 2009 vor – die Verhandlung dauerte insgesamt etwa eineinhalb Stunden, wobei es aber nur um den Vergleich ging.
    Zitat Richterin: Besser sie nehmen den Vergleich an, denn sonst schreibe ich ein Urteil, was wesentlich schlechter ausfällt und teurer ist als der Vergleich. Ebenfalls wies sie mehrmals auf ein Urteil des BGH hin, worin der nacheheliche Unterhalt bei 17-jähriger Ehe auf vier Jahre befristet wurde. Zitat Richterin: Falls sie denken, sie können in Revision nach Karlsruhe gehen, werde ich dies ablehnen, wir werden es verhindern.

    Im Endeffekt blieb meinem Mann nichts anderes übrig, als den Vergleich anzunehmen. Dieser beinhaltet die Nachzahlung des Unterhalts von monatlich 160 Euro seit Mai 2008 und ist befristet bis Mai 2011 mit gegenseitiger Aufhebung der Kosten. Der Streitwert wurde mit der Summe eines Jahresunterhalts festgelegt.

    Nach dem Versuch zur Schadensbegrenzung seitens meines Mannes bezüglich der Unterhaltshöhe wurde vom Richter nur angemerkt, dass er diesen berechnet habe. Allerdings ist uns schleierhaft, wie er auf die gleiche Summe kommen kann wie die bei der Scheidung festgelegten, denn mittlerweile wohnt der Sohn (angerechnete fiktive Mieteinnahmen) meines Mannes nicht mehr bei uns, seine Ex verdient durch die Vollzeittätigkeit mehr und wir haben zwischenzeitlich geheiratet.

    Leider existiert auch von der ganzen Verhandlung kein Protokoll, da nur am Ende der Vergleich durch den Richter durch vorlesen eines ihm vorliegenden Papiers auf Band gesprochen wurde.

    Zum Schluss der Verhandlung warf mein Mann den Richtern vor, warum er überhaupt zur Verhandlung habe erscheinen müssen, da ja die Entscheidung des Senats von Anfang an feststand. Die drei Richter erstarrten zwar kurzzeitig, setzten dem aber nichts entgegen.

    Meine Frage: Gibt es Möglichkeiten Beschwerde einzureichen wegen eventueller Verfahrensfehler und wenn ja, bei welcher Stelle. Macht es Sinn, mit diesem ganzen Prozedere an die Öffentlichkeit (Zeitung, Fernsehen) zu gehen?

    Für ihre Antwort im Voraus schon einmal vielen Dank!

    Viele Grüße
    Gabi

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    Ohne den zu Grunde liegenden Fall tatsächlich zu kennen, kann ich mir darüber kein Urteil erlauben. Die geschilderte Situation habe ich auch bereits erlebt und mich darüber massiv geärgert. Dennoch gibt es keine Rechtsmittel, da hier ein Vergleich abgeschlossen wurde.

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  8. gabi

    Vielen Dank für ihre Antwort!

    Ich dachte, es gäbe vielleicht eine Möglichkeit der Rechtsmittel, da der Vergleich ja mehr oder weniger erpresst wurde. Schade! Da kann man sich also nur ärgern und hat ansonsten keine Möglichkeiten….

    Vielleicht hilft es ja wenn man bei den entsprechenden Stellen wie z.B. Behördenleiter OLG und Justizministerium Beschwerde einreicht.
    Ebenfalls werden wir es auch über die Medien versuchen, evtl. hat ja jemand Interesse daran, wie die deutschen Gerichte mit den Leuten umgehen und neue Gesetze umsetzen…

    Ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße
    Gabi

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    Glauben Sie mir, ein weiteres Vorgehen lohnt nicht. Haken Sie die Sache ab. Ihre Frustration wird nur wachsen. Ein Erfolg wird nicht zu erzielen sein.

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  10. machtlos

    Ich habe in anderen foren gelesen, man sollte sich in solchen Fällen auf keinen fall auf einen Verglaich einlassen. Ein Urteil kann angefochten werden, eine Einigung die einem selbst später missfällt, eher nicht. Stimmt das so?

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ machtlos

    Wenn Sie noch eine Rechtsmittelinstanz haben, würde ich Ihnen Recht geben. In solchen Fällen keinesfalls einen Vergleich abschließen.

    Hier hat das Verfahren aber vor dem OLG als II. Instanz stattgefunden und das OLG kann, muss aber nicht, die weitere Instanz der Revision eröffnen. Wenn das OLG die Revision nicht zulässt, bleibt nur die Nichtzulassungsbeschwerde, die nach meiner Erfahrung aber selten erfolgreich ist.

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  12. Gabi

    ich dachte, dass es nach dieser Schein-Verhandlung beim OLG nicht mehr schlimmer kommen kann. Irrtum! Jetzt haben wir ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt bekommen in dem er uns großzügigerweise Ratenzahlung von zwölf Monaten des ausstehenden Unterhalts von Mai 2008 bis jetzt gewährt – allerdings das Ganze mit bis zu 8 % Zinsen!
    Mir ist unbegreiflich, dass es Frauen gibt, die dermaßen habgierig und boshaft sind und absolut keinen Stolz haben.

  13. josie

    Ich habe meine Scheidung vergangen 16.12.2009 gehabt.Nun alle Folgeschaden wie Unterhalt,Zugewinnausgleich,Endvermogen etc.waren noch nicht erledigt.Wie verhalte ich dazu,Vom Bekannten worden mir angeraten die Scheidungsurteil aufzuheben,anderseits sagen dass ich meine Gatte verklagen mussen.Wie lange dauert dieses prozess?,Ich weis ich nicht was ich machen muss.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ josie

    Ich kann hier keine Abhandlung zu den Scheidungsfolgen verfassen. Sie sollten sich an eine Fachanwalt für Familienrecht wenden und von diesem prüfen lassen, ob und welche Folgesachen anhängig zu machen wären.

    Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  15. Mefemale

    Hallo Herr v. Wehl, – eine Frage, auch wenn Sie die natürlich nicht bindend beantworten können: Die Scheidung wird durch den noch amtierenden Richter bei dem AG ausgesprochen und somit das Verbundsverfahren aufgehoben. .Gründe u.a. Absicht der Wiederheirat, Trennungsdauer 5 Jahre, Verfahrensdauer 4 Jahre.Vergleich wurde von der Gegenpartei abgelehnt und es passiert seit 5 Monaten nichts mehr, da Richter weider wechselt etc..Jetzt spricht der noch amtierende Richter w.o. die Scheidung aus.
    Welche Aussichten hat die Gegenpartei dagegen Beschwerde beim OLG einzulegen und VKH zu bekommen? Also was meinen Sie- ich möchte nur ihre Erfahrungswerte dazu wissen.Das wäre sehr nett – es ist sehr schwer im Internet Urteile darüber zu finden und ich steige auch teilweise nicht mehr durch die komplizierte Rechtssprechung durch. Viele Grüsse und noch alles Gute für das / dies und die Folgejahre beruflich, gesundheitlich und privat!!

  16. Mefemale

    Ps. es geht nur um den nachehelichen und Trennungsunterhalt..nicht um Kinder

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    wenn ich Sie richtig verstanden habe, sprechen Sie davon, welche Chancen für die Gegenseite bestehen, gegen eine ausgesprochene Scheidung rechtlich vorzugehen. Materiellrechtlich sehe ich da gar keine Chancen, ob hier prozessual von dem Gericht etwas anfechtbares beschlossen wurde, kann ich tatsächlich nicht beurteilen.

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  18. Mefemale

    Ich danke Ihnen – obwohl ich Mühe hatte, zu verstehen was materiellrechtlich in diesem Zusammenhang bedeutet. Aber insgesamt liest es sich positiv an m.E. 🙂 Ich finde es beeindruckend, wie Sie hier helfen und Zeit finden, immer wieder auf Sorgen und Fragen zu antworten. Würde ich in Ihrer Nähe wohnen, wären Sie mein Anwalt, das können Sie mir glauben! Menschlich und engagiert- gibt es leider immer seltener –

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    es gibt das materielle Scheidungsrecht, das heißt, ob die Ehe gescheitert ist und geschieden werden kann und

    es gibt das prozessuale Rechte, welche das Verfahren, z.B. die Abtrennung usw. betrifft.

    Ich könnte hier nur vorstellen, dass im Rahmen des Prozessrechtes ein Ansatzpunkt der Gegenseite bestehen könnte, gegen das Scheidungsurteil vorzugehen. Da ich den Hintergrund des Verfahrens aber nicht kenne, kann ich dies nicht beurteilen.

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  20. Mefemale

    Nochmals danke; ja von der prozessrechtlichen Seite ist sicherlich zumindest der Versuch zu erwarten, die Scheidung zu verhindern mit dem Argument,dass dann der bis jetzt titulierte Unterhalt nicht mehr ausreichend wäre o.ä.
    Aber zumindest kommt Bewegung rein insofern, dass es zum OLG geht..Der Vergleich ist ja auch von der Gegenseite gecancelt worden ..um das ganze immer weiter rauszuzügern und die ständigen Richterwechsel helfen ja auch noch dabei..aber so ist das Recht .Muss für die Beschwerde auch VKH gesondert beantragt werden oder reicht die VKH für den nachehelichen Unterhalt?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    in der Regel ist für jede Prozess Station gesondert VKH zu beantragen. Dabei kann natürlich auf die bis dahin gewährte Verfahrenskostenhilfe Bezug genommen werden.

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  22. Mefemale

    Danke

  23. r

    Wenn ein Richter im Prozess keine Möglichkeit gibt seinen Standpunkt zu erörtern?
    Weil Richter XXXX auch dieses mal meint meine Grundrechte zu unterlaufen:
    Der Anspruch auf r. G. ist als Grundrecht geschützt (Art. 103 Abs. 1 GG; auch Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK); es ist Ausfluss der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips. Es bindet die staatlichen Gerichte in allen Verfahrensarten; auch einen Richter XXXX

    Was ist wenn man aufsteht und das Gericht verlässt mit diesem Argument?

  24. Warum?

    Hallo Hr. Wehl,

    ich lasse mich nach 27 Jahren(sehr jung geheiratet) scheiden, ich bin jetzte die Hauptverdienerin. Die Scheidung ist in 10/2010 eingereicht. Das Trennungsjahr ist rum. Die letzten 10 Jahre nur wie in einer WG gelebt. Kinder (24, 28) sind erwachsen und aus dem Haus. Beide haben und arbeiten wir in Vollzeit, ich war nur zu Hause als die Kinder klein waren ca. 3,5 Jahre. Mein noch Mann hat mir aus Wut das Haus halb leer geräumt, das Auto das ich immer gefahren habe entzogen. Lehnt alle Vorschläge zur Einigung wegen Restausgleich Haushalt per Anwalt ab. Hatte ihm auch eine gewisse Summe angeboten, abgelehnt. Er will mich bestrafen weil ich die Hängematte durchgeschnitten habe. Es geht nicht um eine sachliche Einigung, sondern um die Vernichtung von Vermögen. Ihm ist alles egal, Hauptsache ich muß lange leiden. Ich hätte gern das gemeinsame Haus (Kredit + Grundbuch zusammen) übernommen da ich alles inclsv. Kredit seit seinem heimlichen Auszug zahle und das lehnt er ab, ich möchte das Haus nun verkaufen das lehnt er ab. Er will mich in die Zwangsversteigerung treiben. Er will das ich mich freikaufe mit einer hohen Summe oder er will mich bis auf meine Schuhgröße auf ewig verklagen. An Zugewinn hat er nichts weiter zu erwarten da ich mit Vermögen in die Ehe gegangen bin. Ich habe einen Lebendsgefährten seit einem Jahr (alleinerziehender Vater + 2 Kinder) und möchte mir eine neue Zukunft aufbauen. Ich habe nun Angst auf ewig durch das Haus an meinen Ex gebunden zu sein, das er mich auch Trennungsunterhalt und Aufstockungsunterhalt verklagt bis auf ewig. Das er durch div. Klagen und was weiß ich die Scheidung bis auf sonst wann verhindern wird. Ich will nur endlich ein neues Leben anfangen ohne für einen Mann zu zahlen der schon lange nicht mehr meine Mann war, der einen guten Job hat, der mich als seine Goldente bezeichnet hat und der noch nicht so alt ist (17 Jahre bis zur Rente) als das er nicht auch noch einmal neu anfangen könnte. Aber so voller Wut, weil ihn verläßt man nicht.
    Wie schätzen Sie die Situation ein? Ich weiß das sie hier nur sehr kurz antworten können. Aber trotzdem schon mal vielen Dank.
    VG

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ warum

    derartige Drohungen sind häufig inhaltsleer und sollen nur Druck erzeugen, was bei ihnen scheinbar auch funktioniert. Ihr Mann kennt Sie eben sehr lange.

    Eine Prozesslawine kostet sehr viel Geld und ruiniert einen sehr schnell. Auch die Verfahrenskostenhilfe finanziert nicht offensichtlich unsinnige Prozesse.

    Hinsichtlich des Hauses würde ich zum Gegenangriff übergehen und mitteilen, dass sie dann eben das Haus in der Zwangsversteigerung selbst kaufen werden und er sich darüber noch mehr ärgern wird. Was Besseres könne ihnen vermeintlich gar nicht passieren und billiger können Sie das Haus gar nicht bekommen.

    Scheidung tut weh

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  26. ratlos

    Wie man(n)sieht geht es nicht nur Männern so.
    Fast identisch Ex klagt und klagt alles was Geld kostet.

  27. Warum?

    Hallo Hr. v. Wehl,
    danke für ihre Antwort sie machen mir ein bisschen Hoffnung. Ich war ziemlich verweifelt, ich will keinen Streit ich will nur leben und leben lassen und das möglichst fair. Nun das mit dem fair kann ich inzwischen vergessen. Ich habe ihren Hinweis aufgegriffen und ihm mittgeteilt, er soll sich bis zu einem bestimmten Termin äußern ansonsten werde ich eine Trennung des Eigentums über eine Zwangsversteigerung erwirken. Habe zwischendurch wirklich schon überlegt einfach mit den monatl. Zahlungen aufzuhören, aber dass lasse ich erst einmal. Es ist nicht nachzuvollziehen das sich mein Baldex so verhält. Aber wie man hier überall lesen kann, ist verletzter Stolz etwas ganz schreckliches und macht diese Menschen über Jahre unfähig zu denken. Es geht nur noch um Zerstörung. Und ja es geht nicht nur Männern so sondern auch Frauen. Mein Anwalt hat gesagt, er kennt wenig Paare die so einfach zu trennen wären und doch so schwierig zu trennen sind. Das sagt eigentlich alles!!!
    VG

  28. Warum?

    Hallo ratlos,

    ja hier ist es einmal anders herum. Ist nicht üblich das Frauen in der typischen Situation eines Mannes stecken. Heute kann ich verstehen das einige Männer schon durchgedreht sind weil ihen aus total sinnlisem Hass die Luft zum Leben genommen wurde. Was nicht heisst das es richtig ist. Aber was ich nicht verstehe ist, wir haben nur das eine Leben(glaube ich) und es gibt so vilee schöne Dinge auf dieser Welt. Warum sich Menschen so hassen müssen. Wenn doch die Dinge nicht mehr zu ändern sind, dann sollte man bei sich schauen und in eine neue Zukunft gehen. Was für eine verschwendung von Energie. Wenn diese Menschen nur ein drittel davon für ihre Zukunft einsetzen würden, wären sie oft glücklicher als vorher. Den die Allerwenigsten trennen sich von heute auf morgen. Das ist immer ein langer Prozess in dem, wenn alle ehrlich wären beide Parteien schon lange nicht mehr glücklich sind.
    VG von warum

  29. Warum?

    sorry sehe gerade habe die Rechtschreibung mal außen vor gelassen.

  30. Warum?

    Hallo Hr. von der Wehl,
    können Sie mir eine richtig gute und taffe Anwältin oder Anwalt in Bonn und Umgebung empfehlen? Mein besopnderer Fall s. o.Nr. 24 ist, dass ich mich von meinen Anwalt nicht wirklich abgeholt fühle. Ich habe immer das Gefühl nur das was ich frage wird beantwortet mehr nicht. Aber ich wünsche mir, dass mein Anwalt mit mir zusammen eine Strategie erarbeitet, mir Hinweise gibt was ist richtig und was ist schlecht für mich. Mir sagt ich würde aus Erfahrung das so und so machen. Wo sind evtl. Stolperfallen etc.. Aber das passiert nicht. Ich habe Angst das dass Ganze voll in die Hose geht. Es wäre super wenn sie ein Empfehlung hätten. Danke und VG.

  31. ratlos

    Ja so ähnlich läuft es bei mir auch.
    Nur das die noch scheinbar mit allem durchkommt.
    Hinzu kommt ein selbsherlicher Richter der mehr damit beschäftigt war Chef am Gericht zu werden und somit gleich nach Gott kommt(meint er)
    Nur mit dem Unterschied das ich mit wenig Glück noch da bin wenn er schon fault!
    Zu meinem super Anwalt 😉
    ich glaube das ich mehr Gesetze kenne als dieser ebenso Urteile deswegen sollte man auf VKH besser verzichten denn dann kann man wechseln wenn man merkt es kommt nichts.
    Wurde so belehrt.Ein Gutachten dauert in Old Germany fast 2 Jahre und wenn der Gegner dann eine Oscar Leistung liefert klappt das schon.Und wenn Anwälte gegen ihr eigenes Ethos verstossen wird das hingenommen Prozessuale Wahrheitspflicht aber wir hacken uns doch nicht die Äuglein aus 🙂 ne was weiß der Mandant den schon von der Anwaltskammer ? die dürfen keine Rechtsberatung liefern und eine Beschwerde muß gut verfasst werden dafür hat der xx doch eh keine Zeit usw usw.

    Dies zum Rechtsstaat

    Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist; dabei ist aber – je nach Rechtsstaats-Verständnis – umstritten, ob mit „Recht“ die Gesetze oder aber vielmehr überpositives Recht gemeint ist. Damit ist Rechtsstaat vor jeder Möglichkeit einer gegenstandsbezogenen Definition vor allem eines: ein Wort, und zwar ein Wort, dessen Bedeutung umstritten ist –

  32. ZahlvatersFreundin

    Mein Freund (48) hat sich vor über zwei Jahren von seiner Noch-Ehefrau getrennt. Ich war nicht der Trennungsgrund, wir haben uns erst danach kennengelernt. Die jüngste Tochter der beiden ist fünf Jahre alt und wohnt bei der Mutter (47). Jedes zweite Wochenende verbringt die Kleine mit uns. Wir drei kommen prima miteinander zurecht.

    Natürlich zahlt der Vater für die Kleine Unterhalt. 289 € jeden Monat.
    Zusätzlich zahlt mein Freund bis zur Scheidung noch fast 1000 € Trennungsunterhalt an seine Ex.
    So bekommen die beiden fast die Hälfte vom Nettogehalt meines Freundes. Und dazu noch das ganze Kindergeld.

    Vor der Ehe hatte die Mutter in etwa so viel verdient wie ihr Mann. Nach der Geburt der Tochter hat sie erstmal aufgehört zu arbeiten, weil die Kleine anfangs wohl krank war. Als die Kleine ein halbes Jahr alt war, wurde die Firma geschlossen, wo die Ex vorher gearbeitet hatte. Nach langwierigen Therapien ist das Kind jetzt aber kerngesund und geht ohne Beschwerden in den Kindergarten.

    Angeblich findet die Mutter seit zwei Jahren keine neue Arbeitsstelle mehr. Zwischendurch hatte sie mal kurz einen 400-€-Job. Der war aber gleich wieder weg, als die Kleine während der Probezeit mal kurz krank war. Auf die Idee, ihren Mann oder mich um Unterstützung bei der Betreuung des Kindes zu bitten, ist sie gar nicht gekommen. Lieber wieder zuhause bleiben und Absagen auf ihre Bewerbungen sammeln.

    Gibt es einen legalen Weg für meinen Freund, dieser Schuldknechtschaft zu entkommen? Er ist ein fantastischer Vater und würde gerne mit mir zusammen eine neue Familie gründen. Würde es seine Unterhaltsbelastung mindern, wenn die Tochter zu uns käme? Gibt es einen legalen Weg, so einen Umzug auch gegen den Willen der Mutter durchzusetzen? Mein Freund macht sich diesbezüglich gar keine Hoffnung, obwohl er sein Kind sehr liebt.

    Für uns bleibt vom Gehalt meines Freundes nicht viel übrig. Falls ich mir auch ein Kind von meinem Freund wünsche, müsste ich gleich nach der Geburt weiterarbeiten, sagt der Anwalt meines Freundes. Er sieht keine Chance, die Dame vom Sofa zu scheuchen und auf ihre Eigenverantwortung nach § 1569 BGB zu verweisen. Wegen sogenannter „ehebedingter Nachteile“.

    Das kann’s ja wohl nicht sein, oder?

    Der Scheidungsanwalt meines Freundes ist leider kein Spezialist für Familienrecht. Könnte ein Fachanwalt eventuell mehr für uns erreichen?

    Freundin eines Zahlvaters

  33. Warum?

    Hallo ratlos,
    was meinst Du mit VKH????

  34. ratlos

    Verfahrenskostenhilfe wenn nicht unbedingt nötig drauf pfeiffen;-)
    Man hat mehr Möglichkeiten
    MfG

  35. ratlos

    ZahlvatersFreundin

    Kinderbetreuung im Sinne des § 1570 anzusehen ist. In seiner Entscheidung vom 15.09.2010, XII ZR 20/09, hat der BGH nun entschieden, dass auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht gezogen werden kann, wenn er die Betreuung ernsthaft und verlässlich anbietet. Es obliegt dann dem Gericht zu überprüfen, inwieweit ein Angebot des barunterhaltspflichtigen Elternteils als ernsthaft und verlässlich anzusehen ist und inwieweit eventuell bereits getroffene Umgangsregelungen entgegenstehen könnten.

  36. ZahlvatersFreundin

    @ratlos

    Danke für deinen Tipp. „Ernsthaft und verlässlich“ sind die Betreuungsangebote schon, die mein Schatz seiner Ex macht.

    Im konkreten Fall war’s leider so, dass er im Ausland auf Dienstreise und kurzfristig nicht verfügbar war, als die Kleine über Nacht hohes Fieber bekam.

    Für die Mutter war damit klar, dass nur sie selbst ihr krankes Küken beglucken kann.
    Job hin oder her.
    Mich zu fragen, ob ich mir (in unbefristeter und langjähriger Anstellung) einen oder zwei Tage frei nehmen kann, fiel ihr gar nicht ein.

    Sie ist selbst zuhause geblieben – und Ende war’s mit der Probezeit.
    Dazu dann der Kommentar von ihr: „Mit so einem Chef kann ich sowieso nicht alt werden. Ist doch klar, dass kleine Kinder in so einem Fall immer vorgehen.“

    Hallo?!?!
    Was erwartet die denn???
    Eine Firma, die der gnädigen Frau einen „Kommste heut nicht, kommste morgen, Hauptsache die Kohle stimmt“-Job auf dem Silbertablett serviert?
    Im zarten Alter von 47 Jahren und mit fünf Jahren Pause im Lebenslauf?

    Da muss frau schon ein bischen mehr Einsatz und Beständigkeit zeigen, finde ich.

    Vor der Ehe hat die Ex das doch auch Jahre lang hinbekommen Рwieso jetzt pl̦tzlich nicht mehr?
    Mein Schatz und ich können doch auch nicht in unseren Jobs kommen oder zuhause bleiben, wie es uns gefällt.

    Mich regt es tierisch auf, wie hier mit „zweierlei Maß“ gemessen wird.

    Wenn ich ein Kind bekommen würde, müsste ich SOFORT nach der gesetzlichen Schutzfrist weiterarbeiten, wenn wir nicht verhungern wollen. Die Ex dagegen sitzt noch fünf Jahre nach der Geburt ihrer Jüngsten entspannt zuhause und lackiert sich die Nägel.

    Leider scheint unser Problem ja heutzutage kein Einzelfall zu sein – und ist sogar vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2011 als rechtmäßig bestätigt worden.

    Als seine Ex meinem Schatz einen Link auf die Pressemitteilung Nr. 13/2011 des BVG vom 11. Februar 2011 gemailt hat, dachte ich wirklich, mich trifft der Schlag. Und ich war sehr, sehr froh in Ihrem Blog zu lesen, Herr v. d. Wehl, dass ich mit meiner Empörung über diese vorsintflutliche Rechtsprechung nicht allein dastehe, sondern dass auch engagierte Juristen darüber schockiert sind.

    Freundliche Grüße

    Freundin eines Zahlvaters

  37. ratlos

    Auch von einem nicht berufstätigen Ehegatten wird verlangt, dass er für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Von ihm wird also die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verlangt.
    Der geschiedene, nicht berufstätige Ehegatte ist allerdings nur verpflichtet eine angemessene, zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben.
    Angemessen bedeutet, dass die Erwerbstätigkeit den Fähigkeiten, der Ausbildung, dem Gesundheitszustand, dem Lebensalter des Betroffenen sowie einer eventuellen früheren Erwerbstätigkeit entspricht.
    Vor der Unterhaltsrechtsreform 2008 wurde angemessen im Sinne von „den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechend“ verstanden.
    Nach der neuen Rechtslage sind die ehelichen Lebensverhältnisse nur noch insofern von Bedeutung, als dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden muss, die ihnen gegenüber unbillig wäre. Anders formuliert: Insbesondere im Verhältnis zur Dauer der Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder, daneben im Verhältnis zum bisherigen Lebensstandard darf die mögliche Tätigkeit nicht unbillig sein. Bestanden also in der Ehe gehobene Lebensverhältnisse, kann es unbillig sein, den bedürftigen geschiedenen Partner auf eine niedrig entlohnte Erwerbstätigkeit zu verweisen.
    Der Grundsatz nach dem neuen Unterhaltsrecht ist allerdings, dass sich der geschiedene Ehepartner nicht mehr auf gehobene Lebensverhältnisse in der Ehe berufen kann, sondern eigenverantwortlich für den eigenen Lebensunterhalt auch auf einem niedrigeren Standard sorgen muss. Das ist insbesondere der Fall, wenn er in einen früheren Beruf zurückkehren kann. Auch wenn er dies tatsächlich nicht tut, wird fiktiv davon ausgegangen, dass er ein entsprechendes Einkommen erwirtschaftet mit der Folge, dass der Unterhaltsanspruch entfällt oder zumindest lediglich reduziert besteht.

  38. ratlos

    Umfang der Erwerbsverpflichtung bei Betreuung eines Kindes
    Erstmals hat sich der BGH ausführlich mit dem Umfang der Erwerbsverpflichtung bei Betreuung eines Kindes nach dem neuen Unterhaltsrecht befasst und hierzu ein Urteil verkündet (vom 18.3.2009, Az. XII ZR 74/08, vorab veröffentlicht in den Tageszeitungen).
    Im Kern hält sich der BGH an den Wortlaut des seit dem 1.1.2008 geltenden Gesetzes. Folge davon ist, dass eine sehr frühe und umfassende Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils angenommen wird.
    Das Gesetz sagt, dass ab Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes davon auszugehen ist, dass der betreuende Elternteil grundsätzlich wegen der Betreuung des Kindes keinen Unterhaltsanspruch mehr geltend machen kann. Bisher nun gab es viele Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die dies nicht so streng sahen. Es entwickelte sich seit einem Jahr bei den OLG’s eine Tendenz, bis zum 6. bis 8. Lebensjahr nur von einer Teilzeittätigkeit auszugehen und erst danach von einer Ganztagstätigkeit.
    Dies wird vom BGH so nicht bestätigt. Es müssen schon besondere Umstände vorliegen, um den Anspruch auf Betreuungsunterhalt auch nach dem 3. Lebensjahr eines Kindes zu bejahen. Im vom BGH entschiedenen Fall brachte die Mutter vor, das Kind leide unter Asthma und bedürfe deswegen besonderer Betreuung. Der Vater sah die Krankheit nicht so dramatisch. Der BGH verwies den Rechtsstreit zurück an das OLG, welches nun die Intensität der Erkrankung des Kindes aufklären muss und den Einfluss dieser dann festgestellten Erkrankung auf den Umfang der Betreuung.

    Fazit: Etwas überraschend hat der BGH die Verantwortung des betreuenden Elternteils, für den eigenen Unterhalt selbst aufzukommen, hoch angesiedelt. Dies bedeutet, dass die Unterhaltspflichtigen in Zukunft besser stehen.

  39. ZahlvatersFreundin

    @ratlos

    Danke für deine Mühe.

    Das Urteil, aus dem du zitierst, kenne ich auch.

    Das Alles ändert aber leider nichts am tatsächlichen Verhalten der Ex meines Freundes.

    Sie sagt, dass sie selbstverständlich arbeiten WILL. Sie habe vor und während der Ehe bis zur Geburt des jüngsten, zuerst sehr kranken Kindes stets gearbeitet und wolle dies auch in Zukunft wieder tun. Sie behauptet, dass sie sich ständig bewirbt und in ihrem Alter (48), alleinerziehend mit zwei Kindern leider nur Absagen bekäme.

    Dafür könne sie nichts.

    Sie habe ehebedingte Nachteile und somit ein Recht auf unbefristeten Unterhalt.
    Punkt. Ende der Diskussion.

    Und der Anwalt meines Liebsten sagt: „Kann man nichts machen. Ist so.“

    Und jetzt tutet auch noch das Verfassungsgericht ins selbe Horn …

    Es ist zum Haare raufen, finde ich.

    Freundin eines Zahlvaters

  40. recht?

    Sehr geehrter Herr v. Wehl, vielen Dank für Ihren Blog. Ich habe eine Frage betr. meines heute bei mir eingegangenen Urteil ( steht drauf, nicht Beschluss) in der Familiensache hat das AG auf die mündl. Verhandlung durch den RIchter erkannt_ Die am ….vor dem Standesamt….unter der HEiratsregisternummer…..geschlossene Ehe wird geschieden. EIn Versorgungsausgleich findet nicht statt. Meine Frage: das Urteil geht einher mit dem nachhelichen Unterhalt – befristet . Wann wird die Scheidung rechtskräftig wenn die Gegenseite Berufung einlegt? Danke im voraus für Ihre Antwort. Ich steige einfach nicht mehr durch…MFG: recht?

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