Scheidungsverfahren werden deutlich schneller möglich.

Mit der Gesetzesreform und dem neuen FamFG hat sich einiges geändert. Das gesamte Verfahrensrecht in Familiensachen ist geändert worden. Eine positive Auswirkung dabei ist, dass langwierige Scheidungsverfahren,die auf Grund des Versorgungsausgleiches nicht vorankommen, nunmehr vermieden werden können. Bereits 3 Monate nach Zustellung des Scheidungsantrags können beide Eheleute den Antrag stellen, den Versorgungsausgleich abzutrennen. Damit kann das Scheidungsverfahren isoliert von dem weiteren Lauf des Verfahrens über den Versorgungsausgleich entschieden werden, was eine deutliche Beschleunigung bedeuten kann.

Wichtiger Hinweis:

Auch dies funktioniert mit nur einem Anwalt. Für den Antrag auf Abtrennung einer Folgesache vom Scheidungsverfahren besteht kein Anwaltszwang (§ 114 Abs. 4 Ziff. 4 FamFG)

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32 Reaktionen zu “Scheidungsverfahren werden deutlich schneller möglich.”

  1. Bea

    Hallo, ich befinde mich in Trennung und bekomme PKH. Falls ich nochmals später innerhalb der vier Jahre (evtl. Rückerstattungszeitraum) heiraten möchte, wird das Gehalt meines 2. Mannes zwecks Rückzahlung dieser PKH hinzugezogen? Oder bin ich ganz alleine für meine eingebrachten Schulden haftbar zu machen? Danke

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ bea

    grundsätzlich haften Eheleute jeweils nur persönlich für die Schulden. Da es sich aber um staatliche Schulden handelt, möchte ich keine abschließende Aussage treffen, da ich diese Frage nicht kurzfristig klären konnte.

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  3. Heinz

    Bin seit 14 Jahren geschieden, stehe jetzt kurz vor der Rente. Meine gesch. Frau ist Frührentnerin u. bezieht schon seit Jahren von meiner Rente abgehend den Versorgungsausgleich.
    Habe heute in der Zeitung gelesen, dass nach altem Recht Geschiedene, nach der Reform des Versorgungsausgleichs ihre volle Rente erhalten. Ist das so? Also, ich war vor Inkrafttreten der Reform am 01.09.09 gegenüber meiner Exfrau ausgleichsverpflichtend.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ heinz

    auch nach der Reform des Versorgungsausgleiches wird sich für Sie nichts ändern. Mit Eintritt in das Rentenalter wird man Ihnen den Betrag aus dem Versorgungsausgleich von Ihrer Rente abziehen.

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  5. Ulla

    Guten Morgen
    Wenn man Geschieden ist,aber noch eine Verhandlung zwegs Unterhalts bei einer langzeit Ehe beim OberlandesG.ist wird da nach alten oder neuen § geunteilt.Ich bin 2003 gegangen,und 2009 geschieden worden.Und wie lange kann es dauer bis man beim O.L.gericht vorstellig sein kann.Ich warte jetzt schon 9 Monate.
    Danke Ulla

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ ulla

    ich weiß nicht genau, was sie mit Neuem und mit altem Recht meinen. Für das Gerichtsverfahren gilt die Prozessordnung, die vor dem 1. September 2009 maßgeblich war. Es wird also noch nicht das neue FamFG gelten. Für die Beurteilung der Unterhaltssituation ist allerdings das neue Recht (ab dem 1. Januar 2008) maßgeblich.

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  7. Jy

    Guten Tag,
    Ich bin 1939 geb., meine getrenntlebende Frau 1940, wir bekommen beide Altersrente.
    Am 01.12.06, haben wir uns von der ehelichen Wohnung getrennt und die Gütertrennung vollzogen. Ich zahle meiner Frau seit der Trennung auch Unterhalt. Bei der Berechnung
    des Unterhaltgeld, ist die Rente von meiner getrenntlebenden Frau sowie meine Altersrente
    als auch meine Leibrente berücksichtigt worden in Bezug auf den zu zahlenden Unterhalt.
    Ich möchte mich aber nun von meiner Frau scheiden lassen und habe diesbezüglich eine Frage, in Bezug auf die Berechnung des Versorgungsausgleich nach der Scheidung.
    Dazu folgender Sachverhalt:
    Meine Frau und ich haben 2 mal geheiratet. Das 1. mal 1959 und das 2. mal am 20.12.1990.
    In der Zeit zwischen Juni 89, der 1. Trennung, bis zur 2. Eheschließung im Dez. 1990, lebten wir in keiner Ehegemeinschaft, waren in dieser Zeit also nicht verheiratet.
    Hierzu eine Kurzerläuterung:
    von 1959 – 1989 Verheiratet
    von 1989 – 1990 geschieden vor Gericht
    von 1990 – jetzt, verheiratet.
    In der Zeit der 1. Ehe ( v. 1959 – 1989, habe ich materielle Zuwendungen von meinen Tanten aus Kiel erhalten, die ich gespart habe und nach 1990, in einer Leibrente sowie in Wertpapieren angelegt habe.
    Diese Zuwendungen waren allein für mich bestimmt.

    Hierzu meine Frage:

    1. Wird meine Leibrentenversicherung, die auf meinen Namen ausgeschrieben ist, auch bei der Verrechnung des Versorgungsausgleich einbezogen bzw. berücksichtigt, wenn wir geschieden sind ?
    2. Wird die erworbenen Rentenanwartschaften der Ehe, von 1990 bis jetzt, für den Versorgungsausgleich berechnet, oder auch in der Zeit von 1959-1989 ?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ jy

    abschließen kann ich die Frage zum 1. nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass die Leibrenten in den Versorgungsausgleich mit einfließen und dort berechnet werden. Alternativ wären diese Leibrenten sonst im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Insofern bleibt es möglicherweise gleichgültig, wo sie berechnet werden.

    In den Versorgungsausgleich fließen nur die ab der neuen Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Die alte Ehe müsste ebenfalls mit einem gesonderten Versorgungsausgleich abgerechnet sein.

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  9. Uha

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    ich lebe in Trennung und werde zum Februar 2010 die Scheidung einreichen (habe Anspruch auf PKH). Die erworbenen Rentenansprüche meinerseits, aber auch meines Mannes sind sehr gering. Jedoch müsste ich etwas von meinen Anwartspunkten abgeben. Dies ist zwar sehr wenig (nach aktuellem Rentenwert ca. 40€ monatlich), aber ich möchte sie nicht verlieren und mein Mann erhebt keinen Anspruch. Nun meine Frage: Wie können wir am günstigsten (hiesige Notarkosten bei ca. 200€ übersteigen meines Erachtens die Relation) seinen Verzicht vor Gericht einbringen (externer Versorgungsausgleich nach dem neuem Recht)?
    Vielen Dank,
    uha

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ uha

    die Relation bewerten Sie offensichtlich unrichtig. Wenn Sie monatlich 40 € abgeben müssten, aber der notariellen Vertrag der Ehemann darauf verzichtet, hätten sie nach nur 6 Monaten die Notarkosten locker wieder drin.

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  11. betroffen

    Mein Fall widerspricht dem O.g.: Ich habe alle 1,5 Jahre 1 Verhandlung, die jeweils ein neuer Richter führt. Das Ganze geht jetzt seit 4 Jahren so. Ich bin fertig – am Ende. Nun wieder ein neuer Richter, der sich erst einmal wieder in den Fall einarbeiten muss – Und ich zahle kräfitg ehegattenunterhalt, weil der erste Unterhalt ja vor Rezession berechnet wurde. Die Noch reibt sich die Hände und ich sorge für die Kinder und muss sehen, wie ich finaziell klarkomme. das ist die traurige Gerechtigkeit in diesem Land.!,

  12. Thomas

    Hallo. Ich möchte meinen Anwalt damit beauftragen, den Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleichs zu stellen (mit meiner Frau herrscht hierzu Einigkeit). Entstehen neben den normalen Kosten, die auf Basis des Streitwertes berechnet werden, noch weitere Kosten aufgrund dieses Antrages? Oder kann ich den Antrag auch selbst ohne meinen Anwalt stellen, wenn ich Einreicher der Scheidung bin? Vielen Dank vorab.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    ichwürde diesen Antrag nicht gesondert berechnen. Besprechen Sie dies aber zur Sicherheit vorher mit ihrem Anwalt. Selbst können Sie diesen Antrag nicht stellen. Ihre Frau braucht aber keinen weiteren Anwalt.

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  14. Sigrid

    Ich habe ein ganz anderes Problem. Letztes Jahr wurde ich geschieden. Wir hatten einen Ehehvertrag, Gütertrennung, Verzicht auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich vereinbart. Mein Ex ist Alkoholiker. Wir haben 2 Kinder, die ich großgezogen habe. Mein Ex hat gegen den Ehevertrag geklagt. Trauriges Ende für mich. Ich bekam zwar das Haus und muss keinen Ehegattenunterhalt zahlen, aber dafür Versorgungsausgleich (Urteil AG). Meinem Ex reichte das nicht und zerrte mich zu OLG, als diese dann vorab im Beschluss mitteilte, dass auch der Versorgungsausgleich bei einer Verhandlung für meinen Ex wegfalle, zog er die Klage zurück. Nun ärger ich mich, dass das AG so anders entschieden hat, mir GEld in der Rente flöten geht und ich auch noch auf den Anwaltskosten sitze, die ich zwar von meinem Ex einklagen könnte, aber der kriegt ja Hartz IV und hat private Insolvenz angemeldet. Auch für die Kinder sehe ich keinen Cent.
    Kann ich irgendwie den von mir zu leistenden Versorgungsausgleich abwehren?

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ sigrid

    aufgrund der sehr kurzen Sachverhaltsschilderung sehe ich im Moment keine Möglichkeit.

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  16. Kerstin

    Hallo miteinander,
    ich bin seit 8 Monaten getrennt, aber noch nicht geschieden. Kann ich trotzdem meinen alten Namen schon annehmen? Zu welchem Standesamt gehe ich (habe mittlerweile die Stadt gewechselt)?
    Wie werden nun hoffentlich auch bald die Scheidung einreichen. Wie kann man das so günstig wie möglich halten (haben uns einvernehmlich getrennt). Brauch man überhaupt einen Anwalt? Zu welchem Amt/Gericht geht man- da wo wir ursprünglich zusammen gemeldet waren?
    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    eine Namensänderung ist erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich. Eine Scheidung wiederum ist ohne einen Rechtsanwalt nicht möglich. Welches Gericht zuständig ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Eheleute ab, die ich derzeit nicht beurteilen kann.

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  18. rüdiger

    Hallo Herr von der Wehl,

    kann man sich eigentlich scheiden lassen (und wie), falls der Ehegatte – nachdem die Scheidung eingereicht wurde – unbekannt ins Ausland verzogen ist?

  19. manuelle

    Hallo Herr von der WSehl,

    was passiert bei eine Gütetermin ?
    Danke für die Information.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ manuelle

    unsere Prozessordnung schreibt vor, dass vor einem streitigen Gerichtstermin ein Gütetermin stattzufinden hat. In diesem Termin wird das Gericht zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung für den Streitfall zu finden. Sollte dies nicht gelingen, wird das Gericht – meist noch im gleichen Termin – in das streitige Verfahren überleiten, so dass der streitige Termin unmittelbar auf den Gütetermin folgt.

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  21. doro

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin seit 40 Jahren im öffentl. Dienst beschäftigt, mein Mann (Heirat 1994) ist selbstständiger Handwerker (Altgeselle) mit einem durchschnittlichen monatl. Gewinn von ca. 1200 €, wobei hiervon noch die PKV bezahlt werden muss. Es gab auch schon Jahre mit viel niedrigerem Gewinn, sodass an eine Einzahlung von freiwilligen Renten-beiträgen nicht zu denken war. Mein Mann hat in der ganzen Zeit übermäßg dem Alkohol zugesprochen und hat letztendlich in 2003 nach einem alkoholbedingten Unfall seinen Führerschein verloren und müßte für eine neue Fahrerlaubnis durch die MPU. Er hat auch noch keinen Versuch hierzu unternommen und läßt sich von mir zu den Einsatzorten fahren bzw. fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Jetzt denke ich an Trennung und möchte gerne wissen, ob die geschilderten Verhaltensweisen meines Mannes dazu geeignet wären, den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder zumindest eine Minderung zu begründen.
    Im Voraus vielen Dank.

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ doro

    sehr schwierige Frage. Im Zweifelsfall werden sie davon ausgehen müssen, dass der Versorgungsausgleich ganz normal durchgeführt wird. Es lag auch an ihnen, in der Vergangenheit zum Beispiel durch einen Ehevertrag für eine geänderte Rechtssituation Sorge zu tragen. Wenn dann die Ehe gescheitert ist, sehen viele Richter nicht ein, das nachholen zu müssen, was einer von beiden verabsäumt hat.

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  23. Conny

    Gute Morgen Herr von der Wehl !
    Ich habe vor mir den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den ich ausfüllen muss.
    Eine Frage lautet:Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen oder beabsichtigen Sie dies?
    Wir haben so etwas nie schriftich abgeschlossen(wollten ja eigentlich zusammen Alt werden).
    Wenn ich jetzt mein Kreuz auf „Nein“ mache, verzichte ich dann automatisch auf den Versorgungsausgleich ? Ich habe Angst etwas falsch zu machen und dadurch meinen Anspruch auf die Rente zu verlieren!!!
    Im Voraus vielen Dank.

  24. Thomas

    Hi
    ich habe eine für mich wichtige Frage.
    Meine Frau und ich wollen sich demnächst trennen.
    Wir haben uns für das Haus, welches wir gebaut haben, einen Betrag für die Bezahlung auf Leibrentenbasis besorgt. Der Vertrag für die Leibrente besteht seit 18 Jahren, mit einer monatlichen Belastung für uns.
    Wenn wir uns trennen, muß der aufgenommene Betrag voll zurückgezahlt werden?

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    Die Frage kann ich anhand der Schilderung nicht beantworten beziehungsweise ich verstehe die Frage gar nicht richtig.

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  26. Birgit

    Hallo, ich wurde 1993 nach 9 Jahren Ehe geschieden. Mein geschiedener Ehemann geht nun in den Vorruhestand.
    Bei der Scheidung wurde keine Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt aber auch kein Verzicht in irgendeiner Weise unterschrieben. Was muss ich tun, um den Versorgungsausgleich zu erhalten ?

    Vielen Dank fuer Informationen

  27. erika

    mein mann hat ein haus gekauft vor nunsere ehe ich habe es mit abgezahlt bgehört ihn jetzt das ganze haus?

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ erika

    wenn der Mann Alleineigentümer des Hauses ist, gehört ihm dieses Haus auch allein. Ob Sie einen Ersatzanspruch haben, muss ein Fachanwalt für Familienrecht am Einzelfall prüfen.

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  29. Franz

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    Wir haben gerade eine unverhoffte „Vollbremsung“ erlebt.
    Ein Versorgungsträger hat Beschwerde eingelegt. Es geht um ein Anrecht über 200 Euro (!), das vom Gericht wg. Geringfügigkeit nicht geteilt wurde. Der Versorgungsträger aber besteht auf Teilung.
    Nun geht das Verfahren zum Oberlandesgericht. Bisher war ich nicht anwaltlich vertreten (alles einvernehmlich). Benötige ich nun für das Oberlandesgericht zwingend einen Fachanwalt? Und wie lange kann sich die Rechtskraft der eigentlichen Scheidung durch diesen (wirtschaftlich unsinnigen) Teilstreit verzögern?

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    Sie brauchen vor dem OLG keinen Anwalt. In der Regel wird dieses Verfahren schriftlich entschieden. Die Rechtskraft der Scheidung sollte davon auch nicht beeinflusst werden, weil der Scheidungsausspruch selbst unabhängig von dem Ausspruch über den Versorgungsausgleich rechtskräftig werden kann.

  31. r

    Heißt das wenn Gegenseite gegen Befristung angeht,das dieses Verfahren dann auch nach Akte entschieden wird ohne Prozess?
    Scheidung vor 4 Monaten nicht Rechtskräftig da Gegenseite gegen Befristung geht.

  32. Ini

    Guten Tag,
    sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Eltern haben ausländischen Scheidungsstatut. Scheidung wurde im Ausland ohne VA vollzogen. Hier wurde dann von meiner Mutter vor 2,5 Jahren ein Antrag auf VA gemäß Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB gestellt.

    Dieser wurde jetzt zurückgenommen.

    Mich würde interessieren, ob dieser Antrag jederzeit wieder gestellt werden kann? Oder sollte man den notariell ausschließen, falls Bereitschaft dazu besteht.

    MFG, und Dank, Ini

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