Unterhaltsberechnung volljähriger Kinder

Mit dem 18. Lebensjahr werden Kinder volljährig und ab da ändert sich bei der Unterhaltsberechnung einiges. Bei minderjährigen Kindern erbringt der betreuende Elternteil seine Unterhaltsleistung eben durch die Betreuung und nur der andere Elternteil hat Barunterhalt zu zahlen. Mit Volljährigkeit sind beide Elternteile verpflichtet, an das Kind Barunterhalt zu zahlen und dies im Verhältnis der jeweiligen Einkommen zueinander. Die Berechnung ist nicht ganz unkompliziert und sollte im konkreten Einzelfall einem Fachanwalt für Familienrecht überlassen werden. Hier muss insbesondere beurteilt werden, aus welcher Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle der Bedarf des volljährigen Kindes zu entnehmen ist und welcher Selbstbehalt der Eltern gilt. Dies wird je nach OLG-Bezirk sehr unterschiedlich behandelt.

Ein Beispiel:

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Kind 18 Jahre und Schüler, lebt bei der Mutter

Vater verdient bereinigt netto 3.450,00 €

Mutter verdient bereinigt netto 1.900,00 €

Zunächst ist der Bedarf des volljährigen Kindes zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, indem man die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Im Beispielsfall wäre das addierte Einkommen 5.350,00 €. Wir lägen damit in der Gruppe 10 der Düsseldorfer Tabelle und bei einem Unterhaltsbetrag von 692,00 € (ohne Kindergeldverrechnung). Dies wird aber von anderen OLG`s anders gesehen. Das OLG Schleswig z.B. ginge zunächst von der Gruppe 10 aus, würde allerdings, wegen doppelter Haushaltsführung der Eltern, um mindestens eine Gruppe herabstufen, also mindestens auf die Gruppe 9.

Rechnen wir das Beispiel weiter mit der Gruppe 10.

Um die Einkommen der Eltern ins Verhältnis zueinander setzen zu können, sind zunächst die jeweiligen Selbstbehalt abzuziehen. Es soll nur der Betrag unterhaltsrechtlich in die Quotierung einfließen, der oberhalb des jeweiligen Selbstbehalt des liegt. Und auch hier fängt es an unübersichtlich zu werden. Einige Gerichte rechnen mit dem großen Selbstbehalt von 1100,00 €, einige Gerichte bewerten den großen Selbstbehalt nur mit 1000,00 € und einige Leitlinien gehen jedenfalls bei privilegierten minderjährigen Kindern davon aus, dass nur der für diese Kinder geltende Selbstbehalt von 900,00 € anzusetzen ist.

Rechnen wir einmal mit dem Selbstbehalt von 900,00 €. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

Einkommen der Eltern: 5.350,00 €.

Abzüglich 2 x Selbstbehalt von je 900,00 € = 3.550,00

Vater: 3.450,00 minus 900,00 SB = 2.550,00

Mutter: 1.900,00 minus 900,00 = 1.000,00

Bedarf des Kindes aus Gruppe 10 = 692,00 € minus Kindergeld 164,00 € = 528,00

Die Quotierung wird wie folgt errechnet:

Vater: Bedarf 528,00 x 2.550,00 ./. 3.550,00 = 379,00
Mutter: Bedarf 528,00 x 1000,00 ./. 3.550,00 = 149,00
Die Formel lautet also:

Bedarf des Kindes x Einkommen Elternteil minus SB

_________________________________________

Gesamteinkommen Eltern minus 2 x Selbstbehalt

Schon ein wenig kompliziert!

Und jetzt noch etwas praxisnäher

Beispiel wie eben:

Kind 18 Jahre und Schüler, lebt bei der Mutter

Vater verdient bereinigt netto 3.450,00 €, hat aber an 2 weitere Kinder aus 1. Ehe insgesamt 800,00 € Unterhalt zu zahlen. Damit hat er nur 2.650,00 € netto.

Mutter verdient bereinigt netto 1.900,00 €

Beide Eltern netto 4.550,00.

Damit sind wir in Gruppe 9 der Düsseldorfer Tabelle und einem Unterhaltsbedarf von 657,00 € (ohne Berücksichtigung des Kindergeldes). Nach Abzug des Kindergeldes von 164,00 € verbleibt ein Bedarf des volljährigen Kindes von 493,00 €.
Einkommen der Eltern: 4.550,00 €.

Vater: 2.650,00 minus 900,00 SB = 1.750,00

Mutter: 1.900,00 minus 900,00 = 1.000,00

Die Quotierung wird wie folgt errechnet:

Vater: Bedarf 493,00 x 1.750,00 ./. 2.750,00 = 314,00
Mutter: Bedarf 493,00 x 1000,00 ./. 2.750,00 = 149,00

Alles verstanden?

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43 Reaktionen zu “Unterhaltsberechnung volljähriger Kinder”

  1. Elmar

    Wie hoch ist der Selbstbehalt bei ALG1 Beziehern und was muß man bezahlen bzw. muß man Unterhalt oder Berufsausbildungsbeihilfe an volljährige Kinder bezahlen?

  2. Steffi

    Hilfe, wenn ich die Unterhaltsberechnungen sehe bekomme ich für meine Situation Existenzangst. Mein Mann ist im Juli 2009 ausgezogen. Das Haus in dem wir leben (ich und die Kinder) gehört ihm. Jetzt will er wieder einziehen (ohne meine Zustimmung) und ich will deshalb ausziehen. Er ist voll berufstätig, ich arbeite Teilzeit 50%. Unsere Kinder wollen in Ihrem Umfeld bleiben und nicht mit mir ausziehen, deshalb wähle ich eine Wohnung im selben Ort, damit ich sie noch teilweise betreuen kann (18, 17, und 12 Jahre). Ich habe netto ca. 1350 Euro, er hat netto ca 2500 Euro + Kindergeld und zahlt im eigenen Haus keine Miete. Das Haus ist schuldenfrei. Wenn ich jetzt Unterhalt zahlen müsste, kann ich meinen Mietvertrag gleich wieder kündigen, weil ich mir die Miete einfach nicht leisten kann. Wie sieht`s aus für mich??? Grüße von Steffi

  3. Anke

    Wenn Unterhalt von dir gefordert wird, dann bleiben dir 900 EUR. Da das aber noch nicht die gesamten Ansprüche befriedigt, kann man von dir auch verlangen, dass du einen ganztags Job annimmst oder auf 400-EUR-Basis einen Nebenjob.

    Mit einer Wohnung zum Sozialhilfesatz ist man immer auf der sicheren Seite.

  4. Dirk

    Meine 20jährige Tochter ist im Streit bei mir ausgezogen, sie ist in Ausbildung und hat nun einen eigenen Haushalt. Die Mutter kümmert sich nicht, von ihr hat sie nichts zu erwarten.
    Meine Tochter hat im Dez.2008 Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes gestellt worauf die KG-Kasse die Zahlungen im Januar 2009 an mich einstellte.

    Ich habe dann einen Anwalt mit der Klärung des Unterhaltes beauftragt und darauf hingewiesen dass ich meiner Tochter ihren Restbedarf bis auf 640€ auffüllen werde. Nach meinen eigenen Berechnungen ging es um 98,10€. Ich zahlte meiner Tochter monatlich 100€, wollte es aber rechtlich geklärt haben da es einen alten Titel nach Gr.6 gab. Meine Tochter hatte noch keinen Anwalt, ist sie in Ausbildung bei einer Anwaltskanzlei die sich auch sofort darum gekümmert haben.

    Mein Anwalt hat dann erst einmal geschrieben dass wir davon ausgehen dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht und die Urkunde zurück zu geben sein. Dies war nicht mit mir ausgemacht denn mir war klar dass eben der Unterhaltsanspruch ca. 98€ betragen würde.
    Damit ging es dann los.
    Die Gegenseite forderte dann Auskunft von mir und 413€ Unterhalt/Monat, inkl.Kindergeld das ich aber definitiv seit drei Monaten nicht mehr erhielt. Zwei Wochen spätere forderte die Gegenseite nur noch 262€ inkl. Kindergeld weil meine Tochter Bafög in Höhe von 150€ erhielt. Es wurde immer noch behauptet dass ich das Kindergeld bekommen würde. Zahlreiche Anrufe bei der KG-Kasse führten zu nichts, auch Schreiben blieben unbeantwortet.
    Erst als mein Schwiegervater der KG Kasse drohte dort aufzuräumen wurde das ganze dann innerhalb weniger Tage geklärt.
    Nur eine Woche vor Klärung der Kindergeldes erhielt ich jedoch eine Lohnpfändung der Gegenseite. Mein Arbeitgeber musste nie etwas abführen weil es nie einen Rückstand gab und bei der Berechnung für die Pfändung die Gegenseite den Betrag manipuliert hat. Die Anzahl der Monate war nicht korrekt. Trotzdem wollte die Gegenseite die Pfändung nicht zurücknehmen, meine Anwalt wollte auch nichts unternehmen, er schrieb der Gegenseite lediglich sie möge doch die unberechtigte Pfändung zurück nehmen, was jedoch erst jetzt passierte.
    In der Zwischenzeit erhielt meine Tochter eine Lohnerhöhung, wohl weil die Kanzlei 20% unter der Empfehlung der RAK zahlte. Der Unterhaltsanspurch reduzierte sich somit auf 59€/Monat. Zwei Monate später jedoch kam meine Tochter ins nächste Lehrjahr was wieder mit einer Erhöhung der Vergütung verbunden war. Der Unterhalt reduzierte sich somit auf 20,30€, immer ausgerechnet von der Gegenseite. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden nicht mit einbezogen, das wollte die Gegenseite nicht.
    Nun zum Jahreswechsel erhöht sich das Kindergeld um 20€, weiter erhält sie offenbar wieder eine Erhöhung der Vergütung. Die Anwältin meiner Tochter hat nun mitgeteilt dass ab Januar kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht und den Titel zurück gegeben.
    Mein Anwalt sieht die Sache nun auch beendet und hat mir seine Gebührenrechnung zugesandt die mich fast umgehauen hat. Er hat den Gegenstandswert mit 413€ * 12Monate festgesetzt, noch eine Erledigungsgebühr drauf und sich auch noch ein Honorar für die Lohnpfändung die ich erhielt berechnet, somit kommt er auf mehr als 1200€; das 60fache des Unterhalts den ich zahlte.
    Ist dies korrekt ?
    Wie gesagt ich zahlte ja 100€ Unterhalt/Monat und auch Bafög in Höhe von 150€ erhielt meine Tochter und auch das mit dem Kindergeld hat sich geklärt dass der KG kasse ein Fehler unterlief und das so lange gedauert hat. Es kann doch nicht sein, dass ich nun die Zeche für die Fehler der anderen und die Taktik der Gegenseite die immer nur stückweise mitteilte was meine Tochter an Mitteln erhielt zahlen muss. Es war klar dass aufgrund der Ausbildung der Anspruch meiner Tochter ständig in Bewegung ist.

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk

    Ich bitte um Verständnis, aber in Gebührenstreitigkeiten werde ich mich nicht einmischen.

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  6. emma

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage zum Kindesunterhalt volljähriger Kinder, da wir wieder mittendrin stecken:-(

    mein Sohn (21 Jahr) studiert im 2.Semester…
    da er gerade mein Auto bei Glatteis zum – finanziellen – Totalschaden gefahren hat, möchte er eigentlich etwas zur Reparatur (ca. 5000,-€) beitragen und überlegt in den Semesterferien am Wochenende (Freitag-Nacht + Samstag-Nacht) einen Job anzunehmen, der ihm pro Nacht ca. 100,-€ einbringen würde…

    die Klausuren sind Mitte Februar beendet und die Vorlesungen gehen erst Mitte April wieder los… er könnte also bis dahin an ca. 9 Wochenenden (18 Nächte) arbeiten, ohne sein Studium zu „gefährden“. Dies würde ihm dann umgerechnet ca. 1800,-€ einbringen, die er dann zur Reparatur beisteuern würde.

    die Frage ist:
    könnte er diesen Arbeitsvertrag annehmen, ohne dass er oder wir davon Nachteile hätten?
    oder wird dieser Betrag dann vom Kindesunterhalt abgezogen?
    wie sieht es dann mit der Krankenkasse und dem Kindergeld aus?

    im Grunde steht die Frage im Raum:
    lohnt sich so ein Job eigentlich wirklich bzw. was würde übrig bleiben, welche Nachteile wären zu befürchten?

    ich hoffe, Sie können mir helfen

    Gruß

  7. Tom

    Fall:

    Kind, 18 Jahre, Schüler, wohnt bei der Mutter. Mutter ist erwerbstätig und lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ihr neuer Partner ist Vollzeit beschäftigt und zahlt seinerseits Geschiedenen- und Kindesunterhalt. Mutter, ihr neuer Partner und das Kind wohnen mietfrei.

    Unter dem Gesichtspunkt eingesparter Wohn- und Haushaltskosten sehen u. a. auch die Leitlinien des OLG Hamm in einer häuslichen Gemeinschaft einen geldwerten Vorteil, der – bei Leistungsfähigkeit des Partners – mit bis zu 20 % auf den Selbstbehalt bemessen und dem jeweiligen Partner je zu Hälfte zugerechnet wird.

    Frage:

    Verringert sich nun bei der Berechnung der Haftungsquoten der Eltern für den Unterhalt des privilegiert, volljährigen Kindes der Selbstbehalt der Mutter und wenn ja, um wieviel? Oder verringert sich der Selbstbehalt nur im Mangelfall?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    ich denke, in diesen Fällen könnte es durchaus berechtigt sein, den Selbstbehalt zu senken und mit den geänderten Beträgen die Quoten zu berechnen.

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  9. Birgitta

    Hallo! Meine Tochter wird in einigen Monaten 18, geht noch zur Schule und lebt bei mir. Nun gibt es dann doch einige Unklarheiten. Kann ich für meine Tochter den Unterhaltsanspruch vom Vater mit Vollmacht einfordern? Wie lassen sich angemessene Kosten für meine Tochter für Kost und Logie berechnen?

  10. Birgitta

    und noch eine Frage: Beginnt man mit der Berechnung vor oder nach dem 18. Geburtstag?

  11. Hajo

    Hallo…
    Bin neu hier und möchte auch mal was zu diesem Thema wissen.Meine Ex hat wohl im Tv gesehen das es eine neue DDT gibt und hat sofort das JA in Gang gesetzt um eine Beratung zu bekommen was ihr denn nun für die letzten 4 Monate so an Unterhalt zustehen würde.Dann sind die Kinder 18.
    Was mich nun an dem ganzen Ärgert ist die berechnung vom JA.Da wird das Gehalt der letzten 12 Monate hochgerechnet und dann durch 12 geteilt. Da ich aber ein 13. Gehalt bekomme steht unter dem Strich eine Summe die dem gar nicht entspricht was wirklich im Monat da ist. Das JA interessiert sich überhaupt nicht dafür. Reine Zahlenkünstler. So werden Existenzen vernichtet.Jetzt weiß ich nicht wie ich mich da weiter verhalten soll. Da meine Ex das JA ja nur um eine Beratung gebeten hat.
    Können sie mir sagen was mich vielleicht erwartet?
    Ich muß dazu sagen das ich seid 2004 für unsere beiden Söhne Unterhalt zahle. Und das JA keine Beistandschaft für meine Söhne hat.
    Mfg.Hajo

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ hajo

    wenn Sie anprangern, dass hier das 13. Gehalt einbezogen wird, muss ich sagen, dass dies richtig ist. In der Unterhaltsberechnung wird das gesamte Einkommen eines Unterhaltsschuldners berücksichtigt und dann durch 12 Monate geteilt. Bewohnt der Unterhaltsschuldner zum Beispiel eine eigene Immobilie, wird ihm auch ein fiktiver Wohnwert zugerechnet. Wenn er Sparkonten hat, werden auch die Zinsen berücksichtigt. Wenn er regelmäßige Steuererstattungen erhält, werden auch diese auf das Jahresgehalt aufgeschlagen und durch 12 Monate geteilt.

    Unser Unterhaltsrecht ist da gnadenlos.

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  13. Monika

    Ich sage einmal Danke für die schnelle Antwort.
    Das daß Unterhaltsrecht gnadenlos ist haben wir schon bemerkt. Wir sind zwei Unterhaltszahlende.
    In Bezug auf meinen Mann ist der Sachverhalt folgender.
    Mein Mann hat selbstständig ohne jegliche Gerichtverhandlung einen Unterhaltstitel erstellt beim JA für 2 Kinder die im Mai 18 werden. Eine Alterbegrenzung gibt es nicht in diesem Titel und es besteht auch keine Beistandschafft von Seitens des JAes.
    Die Exfrau hat ein Beratungsgespräch beim JA in Anspruch genommen worauf hin diese die finanziele Situation prüfen wollte.
    Unser Problem ist nun das daß JA den Kredit nicht anrechnen will.
    Dieser Kredit setzt sich zusammen aus den alten Ehelichen Schulden und für zwei Autos
    die wir beide brauchen um unsere Arbeitsplätze zu sichern. Mein Mann ist im Schichtdienst tätig und hat keine Mitfahrgelegenheit. Ich arbeite nur Nachts und kann mit Öffentlichen Verkehrmitteln den Arbeitsplatz nicht erreichen und habe auch nicht die Möglichkeit zum Mitfahren.
    Die JAmitarbeiterin sagte uns, wenn wir dies Schriftlich belegen und erklären wäre es kein Problem. Aber dem war nicht so. Sie wollten meinem Mann nur eine km Pauschale pro gefahrenen km anrechnen. Damit waren wir nicht einverstanden. Ein Anwalt hat uns in einem Beratungsgespräch vorab etwas anderes erzählt.
    Das JA meinte wir würden von denen hören.
    Was ich bezweifele da keine Beistandschafft besteht.
    Mein Mann muß ja nun in dem Monat wo die Kinder 18 werden eine Abänderungsklage einreichen weil keine Altersbegrenzung im Titel vorhanden ist und das Einkommen beider Elternteile zählt.
    Kann man dies dann auch mit dem JA versuchen zu klären oder muß man dafür vor Gericht ziehen?
    Wenn Ja wie ist das mit den Gerichtskosten?
    Stimmt es das der der Verliehrt alles zahlt oder gibt es für sowas auch Prozesskostenhilfe?
    Würde der Kredit vor Gericht anerkannt?

    MfG Monika

  14. Kathy

    Meine Tochter (18J. wohnt beim Vater, macht Abitur) verlangt durch RA Unterhalt.
    Ich bin teilzeitbeschäftigt 50% verdiene unter 900,-€ monatl. beziehe z.Z. krankengeld. Krankheitsbegingt kann ich nur teilzeit Arbeiten ein Gutachten liegt vor bis 70%Innerhalb der Trennuung wurde das gemeinsame Haus verkauft nun soll ich aus dem Vermögen (30t€) UH für Sie zahlen.

    1.Kann Sie das verlangen, welche Berechnungsgrundlage besteht?
    2.Stehen meine Ausenstände zu begleichen durch die Scheidung nicht im vordergrund?

    3.In einen Beschluß ist festgesetzt das ich bis zur Rechtskraft der Scheidung vom UH für sie befreit bin, da mein Einkommen gering ist.
    Ist das ab Volljährigkeit aufgehoben?

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ kathy

    Die Tochter gilt als privilegierte volljährige und ist damit einem minderjährigen Kind gleichgestellt. Hier gilt der Satz, dass die Eltern mit dem Kind “ das letzte Hemd zu teilen haben“.

    Ich gehe davon aus, dass das Vermögen für Unterhaltszwecke eingesetzt werden muss.

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  16. Kathy

    Hallo Hr. von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Da nun beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, wie ist den die Aufrechnung bei, Vater hat das gleiche Vermögen 30t€, wohnt Mietfrei im Haus das müßte ein + auf sein Einkommen (Wohnvorteil) einkommenerhöhent sein u. er hat ein Unterhaltrelevantes Einkommen von 750,-€ (abgezogen ist, Selbstbeh.,+ berufsbedingte Aufwendungen).
    Mein Einkommen ist grad unter den Selbstbehalt.
    Wie sieht hier eine UH Berechnung aus?
    Gibt es hier Urteile zu oder Leitlinien oder sonstiges, was hier Klarheit bringt?
    Wie hoch ist in dem Fall das Schonvermögen / Freibetrag?

    Leider habe ich extram hohe Aussenstände zu begleichen so dass bald nicht mehr viel von dem Geld bleibt. Um eine Antwort die mir weiter hilft bin ich sehr dankbar.

  17. Monika

    Hallo,
    mein Freund hat 2 minderjärhige Kinder für die er den Mindestunterhalt zahlt und eine 19 jährige tochter für die er bisher keinen UH mehr bezahlen mußte. Nun hat Sie einen RA eingeschalter und klagt auf UH. Sie hat nach der Schule erst mal nichts gemacht, dann eine Ausbildung geschmissen, eine Fachschule abgebrochen und wollte jetzt studieren, jetzt will sie lieber doch eine Ausbildung machen. Sie macht ihren Vater nur schlecht und erzähltUnwahrheiten über Ihn, obwohl Sie lange bei Ihm gelebt hat und dann erst zu ihrer Mutter ging, da diese ihr finaziell Besseres bieten kann. Nun will Sie UH erzwingen weil Sie mal in Psychatrischer Behandlung war, wegen dem schlechten Verhalten Ihrer Mutter gegen Sie. Sie versucht einfach alles um irgendwie an UH zu kommen hat sogar versucht eine Zeugen meines Freundes mit Geld zu einer positiven Aussage für Sie zu überreden. Hat Sie eine Chance dazu?

  18. Giesela

    Hallo, ich habe auch eine Frage:
    Der Sohn meines Mannes ist 24 Jahre alt, macht eine Ausbildung und bekommt Kindergeld, wohnt alleine. Jetzt will er (aufgrund von persönlichen Streitigkeiten) Unterhalt von meinem Mann einklagen. Hat er einen Anspruch darauf, obwohl er über 500,- € Einkommen hat?

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ gisela

    der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, welches nicht mehr zuhause wohnt, beträgt pauschal 640,00 €. Davon wird das volle Kindergeld mit 184,00 € abgesetzt. Es verbleibt ein restlicher Bedarf von 456,00 €. Wenn das Kind diesen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann, besteht kein Unterhaltsanspruch.

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  20. Giesela

    Vielen Dank für Ihre Information.
    Kann der Unterhalt jetzt für die 2 zurück liegenden Jahre nachgefordert werden? Die Person geht zum Essen zu seiner Mutter und die Wäsche wird auch durch sie gemacht. Er will jetzt nur wegen Streitigkeiten den Unterhalt einklagen.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ gisela

    ich weiß nicht genau, wer hier etwas zurückfordern Bezw. nachfordern will. Das Kind kann nur Unterhalt für eine zurückliegende Zeit fordern, wenn es damals schon den Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt hat.

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  22. Giesela

    Sorry,
    es verhält sich so, dass der Sohn eines Bekannten sich mit seinem Vater zerstritten hat. Nun will der Sohn Unterhalt für die letzten 2 Jahre einklagen, da die zwei seit dieser Zeit nicht mehr zusammen wohnen. Der Sohn hatte und hat allerdings die Möglichkeit bei seiner Mutter zu wohnen, da sie im selben Haus wohnt und genug Platz vorhanden wäre. Bisher hat der Sohn keinen Unterhalt verlangt, da er nur 170,- € Miete bezahlt und wohl damit ausgekommen ist.

  23. Volker

    Hallo Herr Wehl!

    Folgende Situation:
    Meine Ex-Frau meint mich neu berechnen zu müssen. Ich soll lt. Anwalt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und sämtliche Einkünfte vorzulegen. U.a. auch den letzten Steuerbescheid. Ich muss lt. letzten Steuerbescheid eine erhebliche Summe nachzahlen. Wie wirkt sich das auf die Unterhaltsberechnung aus?

    Danke für Ihre Antwort.

  24. Volker

    Hallo Herr von der Wehl!

    Habe leider Ihren Namen falsch geschrieben. Tut mir leid.

    Folgende Situation:
    Meine Ex-Frau meint mich neu berechnen zu müssen. Ich soll lt. Anwalt die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und sämtliche Einkünfte vorzulegen. U.a. auch den letzten Steuerbescheid. Ich muss lt. letzten Steuerbescheid eine erhebliche Summe nachzahlen. Wie wirkt sich das auf die Unterhaltsberechnung aus? Habe natürlich noch tausend Fragen, beschränke mich aber auf’s Wesentliche.

    Danke für Ihre Antwort.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ volker

    die Steuernachzahlung verringert das Einkommen in dem Jahr, in dem sie gezahlt wird.

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  26. vicky

    Hallo Herr Wehl!!!
    mein sohn ist 3j.alt und bekommt 214euro unterhalt der vater bekommt 1200euro netto plus 40euro spesen hat viele schulden.könnte ich den unterhalt erhöhen?er hat mehr als 9ooeuro selbstbehalt..

    Danke

  27. Anke

    Hallo Vicky,

    der Vater Deines Sohnes hat ein Netto von 1.200€. Möglicherweise liegt das bereinigte Netto aber tiefer, das wäre zu prüfen. Vielleicht hat er ja Fahrtkosten oder sonstige Abzüge (zB anrechenbare Schulden).
    Da er jedoch in der ersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle rangiert stehen Deinem Sohn maximal 225Euro zu. Du kannst also versuchen, für 11€ Stress zu machen (und Dir wahrscheinlich eine blutige Nase holen?) oder Du bist froh, dass er überhaupt zahlt.
    Man sollte immer realistisch bleiben (und die Düsseldorfer Tabelle ist gar nicht so schwer zu lesen, oder?)

    Viele Grüße
    Anke

  28. Axel

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe seit 2003 einen statischen Titel, also einen Festbetrag bzgl. KU (damals Mangelfall). 2005 wurde der KU durch eine Anwältin meiner Ex-Frau neu berechnet. Diesen Betrag habe ich dann gezahlt und freiwillig selbst seither an die DDT angepaßt. Mußte ich überhaupt den neuen Unterhalt lt. Anwältin zahlen? Mußte ich überhaupt den Unterhalt an die DDT anpassen?

    Viele Grüße
    Axel

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ axel

    Das kann ich Ihnen abschließend natürlich nicht sagen, da es davon abhängt, welcher Betrag sich errechnen würde. Sollte die Berechnung der Gegenseite richtig sein, schulden Sie diesen Betrag und riskieren ansonsten eine neue Titulierung beziehungsweise eine Abänderungsklage hinsichtlich des alten Titels.

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  30. Sandra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft (Unterhalt) für meinen 9 jährigen Sohn beantragt. Der KV hat auch alle gehaltsrelevanten Unterlagen dort vorgelegt; jedoch das JA gebeten mir keine Einsicht in sein Einkommen zu gewähren. Daran hält sich das JA auch. Ist das korrekt? Ich kann so ja gar nichts überprüfen.

    Vorab vielen Dank!

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    ich habe mehrfach betont, dass ich einer Beistandschaft durch das Jugendamt nicht sehr viel abgewinnen kann. Meines Erachtens sind dies Angelegenheiten, die nicht dem Staat zufallen sollten. Der Staat tritt hier als Parteivertreter auf, was meines Erachtens nicht ausreichend kenntlich gemacht wird. Ich würde in diesen Fällen immer einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Beitreibung des Kindesunterhaltes beauftragen.

    Zur Frage selbst: ich bin der Meinung, das Jugendamt als Parteivertreter muss dem Auftraggeber die maßgeblichen Unterlagen zur Kenntnis geben.

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  32. Paul

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Ehefrau hat 2 Kinder aus erster Ehe (Alter 21,18). Ausserdem haben wir 1 gemeinsames Kind (Alter 8).

    Das Monatseinkommen meiner Frau beträgt 200 EUR netto, mein eigenes Einkommen beträgt 3700 EUR netto.
    Der Kindsvater der Kinder aus erster Ehe leistet keinen Unterhalt und bezieht H4. Das 21-jährige Kind lebt bei uns zuhause, studiert und bezieht Bafög (400 EUR).

    Wie würden Sie die Höhe des Selbstbehalts meiner Frau einschätzen bei der Berechnung des Unterhalts für das 18-jährige Kind, welches nicht (mehr) zuhause lebt?

    Mit freundlichen Grüßen, Paul

  33. bulli 66

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Sohn wird im Frühjahr 2012 21 Jahre alt. Im Jahre 2010 wurde vor dem OLG Hamm ein Unterhaltsvergleich geschlossen. Da sich meine finanzielle Situation aufgrund eines Jobwechsels verschlechert hat und den erhöhten mir zustehenden Selbstbehalt von 1150,– Euro strebe ich einen Unterhaltsverzicht bzw. Abänderungsklage an.
    Da ich mir bereits vom OLG Hamm aufgrund meiner alten Tätigkeit fiktives Einkommen anrechnen lassen musste, habe ich erst gar nicht versucht, den Unterhalt für den privilegierten Sohn (da sehr klagefreudig) ändern zu lassen.
    Meine Frage wäre nun diese, kann mir der angemessende Selbstbehalt, verdiene zur Zeit netto 1.109,93 Euro gekürzt werden, weil mein Sohn immer noch am Abitur bastelt (wahrscheinlich bis 2013, da mal wieder sitzengeblieben) und sich damit noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet, aber durch sein Alter nicht mehr privilegiert ist, allerdings noch bei seiner Mutter wohnt, die sich im übrigen am Barunterhalt nicht beteiligt.
    Habe hierauf leider keiner Antworten auf Ihrer Seite finden können.

    Jetzt schon mal recht herzlichen Dank

    Gruß Bulli

  34. bulli 66

    Hab ich was falsch gemacht, da der Kommentar nicht freigegeben wird ?

    Gruß Bulli

  35. Ben

    Hallo zusammen

    meine Tochter (priviligierte Volljaehrige) hat mich auf Unterhalt nach (mindestens) DT Gruppe 10 verklagt.
    Ich arbeite seit 3,5 Jahren in den USA (Entsendung), wobei der urspruengliche Vertrag nur ueber 2 Jahre lief und jetzt schon zum vierten Mal um 4 – 8 Monate verlaengert wurde.
    Ich habe ein Haus (Teileigentum mit meiner Schwester) in Deutschland, fuer das der RA meiner Tochter 500euro fuer mietfreies Wohnen angerechnet haben will. In den ersten 2 Jahren meiner Abwesenheit haben meine Eltern die Wohnung fuer ca. 18 Monate bewohnt. Seitdem steht die Wohnung leer, da eine Vermietung aufgrund der Kuerze der Entsendungsverlaengerungen fuer mich nicht in Frage kommt, ausserdem ist das Haus nicht so exakt (raeumlich und Kosten technisch) aufgeteilt, das einfach „fremde“ Leute einziehen koennten. Meine Fragen: Muss ich die 500 euro fuer mietfreies Wohnen, von denen ich nicht weiss worauf sie beruhen, anrechnen lassen?
    Gibt es irgendwo Berechnungen oder ein Urteil zu einem aehnlichen Fall? Ich suche schon seit Wochen!

    Der naechste Punkt waere das Haus hier in den USA (ca.110qm Wohnflaeche) Mein Arbeitgeber bezahlt die Miete von ca. 1400euro kalt. Die Mieten in der Region sind aufgrund der vorherrschenden Oel- und Gasindustrie ueberdurchschnittlich hoch. Muesste ich die Miete incl. Nebenkosten selber tragen, waeren ueber 45% meines Nettogehaltes (incl. Auslandszulagen) weg.
    Da meine Frau (2.) ihren Job in Deutschland aufgeben musste und hier in den USA nicht arbeitsberechtigt ist, haetten wir in dem Fall weniger Geld durch den Auslandsaufenthalt als uns in Deutschland zur Verfuegung stand. Kurz, die Aufnahme der Taetigkeit in den USA waere ein Minus-Geschaeft.
    Meine Tochter (oder ihr RA) verlangt aber , zusaetzlich zu den oben beschriebenen 500euro, die volle Anrechnung der 1400euro auf mein anrechenbares Einkommen.

    Mir ist klar, dass man die Miete fuer das Haus in den USA nicht ganz wegfallen lassen kann, aber ich denke eine Behandlung wie z.B. bei den Spesen ein Drittel anrechenbar, waere genug.
    Dazu eigentlich wieder dieselben Fragen wie oben!
    Hat jemand Erfahrungen oder Urteile zur Hand?

    Da ich hier neu bin, bitte ich, mich auf evtl. Forumsverletzungen/regeln etc. aufmerksam zu machen

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ ben

    dies ist kein eigentliches Forum. Die Antworte gebe idR ich selbst als Anwalt. Ihr Fall ist komplex und nur bedingt für eine Antwort geeignet. Sie werden um die Einschaltung eines Fachanwaltes für Familienrecht nicht umhinkommen.

    Aber mal eine Anmerkung: Sie werden sicherlich irgendwo zw. Gruppe 7 und Gruppe 10 der DDT liegen. Der Unterschied sind ca. 110,00 EUR. Zw. Gruppe 10 und Gruppe 8 sind es 78,00 EUR. Ist das in diesen Einkommensregionen wirklich entscheidend? Lohnt sich der Stress? (Außer für den Anwalt natürlich)

    RA von der Wehl

  37. Ben

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,

    Sie haben sicherlich Recht, dass der Fall zu komplex ist um hier konkrete Antworten zu bekommen!

    Deshalb habe ich nach Hinweisen gefragt, die speziell die Berechnung geldwerter Vorteile bei Auslandstaetigkeit betreffen.

    Zu Ihrer Anmerkung:
    Wenn ich mein Nettoeinkommen fuer den nachzuweisenden Zeitraum berechne, komme ich auf die Gruppe 6, bezahle aber freiwillig nach 7.

    Nettolohn + 1/3 der Auslandszulage von insgesamt 611euro + 100euro gwV Firmenwagen* + Langzeitbonus fuer 2 Jahre (also auch verteilt auf 2 Jahre) – 150euro berufsbedingte Aufwendungen – private Altervorsorge = 3443euro

    *= fuer den Firmenwagen wird je nach Umrechnungskurs 900 euro im Monat bezahlt. Vertraglich ist festgelegt, haette ich den Firmenwagen nicht angenommen, wuerde ich eine Pauschale von 100euro/monatl fuer ein Privatfahrzeug bekommen. Wir mussten aber fuer meine Frau zusaetzl. einen Wagen kaufen, da es keine Taxis gibt, Busverbindungen erst im Aufbau sind und fuer alltaegliche Fahrten nur ein PKW in Frage kommt (kaum Fuss- oder Fahrradwege)

    Der Anwalt meiner Tochter rechnet nichts heraus, auch nicht die Altersvorsorge, und kommt somit schon in die Gruppe 10. Als Steigerung moechte er jetzt, dass die 1900euro noch obendrauf gerechnet werden und damit auch ein KU oberhalb der DDT 10 gerechtfertigt waere. Eine Anrechnung der hohen Lebenshaltungskosten an meinem Wohnort, kaeme auch nicht in Betracht.

    Ihre Mutter geht meine Tochter nicht auf Unterhalt an, da sie angeblich nur 1100 netto im Monat verdiene (keine Nachweise eingereicht, dazu haette ich kein Recht) und ich genug Geld haette um den Bedarf meiner Tochter zu decken. Nach S 1603 Abs. 2 BGB auch richtig.
    Ausserdem haette ich auch keinerlei Recht auf die Vorlage der Zeugnisse/Leistungsnachweise.

    Sie haben auch sicherlich Recht, dass sich der Aerger nicht lohnt wegen 100euro/mtl. mehr, vielleicht spielt der „immer nur Bezahlvater“ Faktor auch eine Rolle. Aber Fakt ist auch, dass mein Einkommen durch die volle Anrechnung gwVorteile um, alles zusammen, 100% angehoben werden soll.
    Die Richterin hat schon darauf hingewiesen, dass ich zur nur teilweisen Anrechenbarkeit gwV, nicht genug vorgetragen haette!
    Auch die 1/3 Anrechnung der Auslandszulage nach Leitlinien z.B. OLG Duesseldorf, OLG Hamm etc. waere nicht genug!

    Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, die Frage bleibt aber immer noch, wie wird das leerstehende Haus in Deutschland und das durch den Arbeitgeber bezahlte Haus hier in den USA eingerechnet und ob ueberhaupt. Der Anwalt findet dazu auch kaum Verwertbares, meistens nur zu Soldaten/Beamte im Auslandseinsatz. Ich arbeite aber fuer ein Firma.

    Sollten Sie irgendwelche Hinweise zu diesen beiden Punkten haben, waere ich Ihnen sehr dankbar!

    Viele Gruesse aus dem „Wilden Westen“

  38. Endlos

    Sie werden zahlen müssen, alles, was der Staat nicht selbst bezahlen muss, geht auf Kosten derer, die mit ihrer Hände Arbeit verdienen. Sie werden als Mann und Erwerbstätier ausgenommen. Es zählt nur das Geld. In meiner heutigen Gerichtsverhandlung, wo ich auch noch eine Strafanzeige bekommen hatte und mich dieser erwehren musste, hat der Staatsanwalt – man stelle sich das mal vor, mich nach meinen Firmenauto gefragt und daraufhin gemeint, ich könnte ja eine Strafe zahlen weil ich so vermögend wäre. Das ist unser Rechtstaat. Alles klar? Wo kein Geld zu holen ist, wird belohnt, wo Geld zu holen ist wird abgesahnt. Wie man sein Geld und das hart verdient, interessiert keinen. der Neid eines Staatsanwaltes zeigt sich in der Verhandlung. Pfui Teufel. Dieses Geklüngel von Lobby und Neid und Willkür hat mit Rechtstaat nichts mehr zu tun. ..mehr ist nicht mehr dazu zu schreiben. Im nächsten Leben werde ich Mietnomade, Krimineller, gehe nicht mehr arbeiten und lasse mich von einer Frau aushalten…..

  39. ratlos

    Rechtsstaat oder Veternwirtschaft!
    Das ist hier die Frage

  40. Endlos

    Sowohl als auch Hinzu kommen noch Neid, Willkür, Erhabenheit, Arroganz und Bequemlichkeit. Was kann ein normaler Bürger schon von solchen abgesicherten Beamten und dank guter Lobbyarbeit – Anwälten, die dies für sich ausnutzen erwarten? Neid war schon immer in Deutschland sehr ausgeprägt. Nur wenige denken daran, dass ein kleiner oder mittelständischer Unternehmer ein hohes Risiko finanziell und auch für seine Mitarbeiter eingeht. Dass sogenannten Akademiker die doch objektiv urteilen und im Interesse des Bürgers handeln sollten, sich solche Aussagen leisten dürfen vor dem Richter in der Verhandlung obwohl es überhaupt nichts mit dem Verfahren zu tun hatte und gewisse Anwälte derartige Pamphlete schreiben und einen schmutzige Scheidungsschlacht auf Kosten aller Familienmitglieder ob Ex oder nicht machen dürfen aus reinen Profit – sagt alles über diesen Unrechtstaat aus. es geht nur noch um Profit, NEiD und Willkür.Für mich ist das Thema jetzt auch erledigt. Ich werde aufhören zu arbeiten mit immerhin 60 Jahren, alles überschreiben und den Finger heben. Ich zahle nicht für Lügner und Betrüger. Wenn der Staat das so habenw ill, dann kriegt er es so. Natürlich ist es schwer, wenn man sein ganzes Leben gearbeitet und geschaffen hat. Aber da mir ja aufgrund fiktiver Einkünfte weniger als der SB zum Leben bleibt trotz Kind und die Ex seit 7 Jahren ohen Scheidung mehr netto bekommt, als mein Kind und ich …warum soll ich für diese Frau noch arbeiten? Warum soll ich mir vorwerfen lassen, dass ich einen grossen Geschäftswagen habe, damit ich meine Arbeit ausführen kann? Warum, irgendwann reicht es. Wenn sie es so wollen, dann kriegen sie es auch. Den Ast absägen, auf dem man sitzt.Kurzsichtige Justiz, kurzsichtige geldgeile Exen, die die Langzeitschäden auch ihrer Kinder nicht berücksichtigen durch diesen dreckigen Scheidungskrieg und in meinen Fall eine unverantwortliche Anwältin, die meine Ex inzwischen so krank gemacht hat – indem sie ihr seit 7 Jahren einredet, sie müsste einen auf depressiv machen um immer Unterhalt zu bekommen. Nun, denn das hat sie geschafft, meine Ex ist fertig, kaum Freunde, gezeichnet durch Hass und Rache und inzwschen wohl auch ein Alk. Vor der Behandlung durch diese Anwältin hat sie gearbeitet, soziale Kontakte gehabt, ihre Kinder wollten noch mit ihr zusammen sein und ich wollte sie gut versorgen und mit ihr ein weiteres gutes Verhältnis haben. Aber diese Anwältin hat alles zerstört. Ich muss zahlen, ok aber wenigstens habe ich meine Kinder noch und einen liebenswerte Frau an meiner Seite. Soziale Kontakte und geschäftl. ist auch alles ok. Inzwischen verachte ich meine Exfrau bzw. noch-frau…nur noch und sie ist mir völlig egal.Nun, das hat die Anwältin nun erreicht Dafür kassiert sie seit 7 Jahren bei ihr und dem Staat ab. Ich nenne so etwas Unverantwortlichkeit der Anwältin und kann keine Ehrenkodex oder Respekt dieser Frau gegenüber mehr erkennen. Wir haben soviele Vergleichsvorschläge gemacht, die meine Ex gut abgesichert hätte wirklich – aber statt sie dazu zu ermutigen und ihr dadurch ein gutes weiteres Leben zu ermöglich , ist meine Ex ein Wrack, zerstört von Hass und w.o.a. Geld allein macht hatl auch nicht glücklich – nur die Anwältin,Also mein letztes Statement hier. Für mich sind Anwälte, Beamte und Gerichte etc. keine PErsonen mehr, die ich achte im Allgemeinen.Ich möchte nach dieser endlos Scheidungsschlacht nichts mehr mit diesen Mob zu tun haben. S.g.H.van Wehl – bitte nicht persö. nehmen, Sie sind einer der wenigen anständigen in dieser von og. geschafften Geldmaschinerie gepaart mit Missachtung der tatsächlichen Beweise, Anstand, Moral und Fleiss. Denn wie sonst kann ein Gericht zulassen, dass die Ex den Unterhalt für mein Kind abkassiert, das bei mir lebt z.B. ? Die Emanzen die bei Scheidung zu unemanzipierten, hilflosen, ehemaligen aufopfernde Hausfrauen und dummen nicht gelernten Hilfsarbeiter mit ehebedingten Depressionen mutieren, ist letztendlich auch nicht damit geholfen. Denn warum sind die Exfrauen trotz Unterhaltes immer weiter am schimpfen und malträtieren die Exmänner mit Kindesentzug und übler nachrede?Es gibt auch verbale Gewalt und die geht fast ausschliesslich von solchen Frauen aus. Danke für dieses Forum H.v. Wehl, es war gut, um sich mal auszulassen, aber wir alle verändern garnichts bzw. bringen diese hochherrschaftlichen abgehobenen Beamten=Richter und deren Lobby =Anwälte nicht zum Nachdenken über Menschlichkeit und einer friedlichen Lösung im Sinne der Exfamilie.Dies war mein Schlussplädoyer für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung der Männer.

  41. Socke

    Ist das hier der Blog eines Rechtsanwaltes oder der Blog von frustrierten Männern, die vor Selbstmitleid vergehen? Wenn man zu blöd ist, einen Ehevertrag abzuschließen, sollte man hinterher nicht jammern!

  42. Sarah

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,

    ich würde gerne wissen, wie sich ein neuer Ehepartner ohne eigenes Einkommen auf die Berechnung des Unterhalts eines Volljährigen nicht priviligierten Kindes auswirkt.

    Durch die bessere Steuerklasse (Ehegattensplitting) kommt natürlich ein höherer monatlicher Nettobetrag raus.

    Gibt es einen pauschalen Abzug des Nettobetrags oder hat der neue Ehepartner, der erwerbslos ist, einen 3/7 Anspruch auf das Einkommen, das dann für die weitere Berechnung über die Düsseldorfer Tabelle zusammen mit dem Einkommen des anderen Elternteils herangezogen wird?

    Vielleicht können Sie ähnlich Ihren zwei obigen Beispielen hierfür ein weiteres hinzufügen?

    Vielen Dank

  43. Nicole

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt volljähriger Kinder, im speziellen geht es um den Abzug des Kindergeldes.

    Meine Tochter ist 18 geworden und besucht eine Berufsfachschule. Sie lebt bei mir. Der KV und ich sind uns nicht einig, was das Kindergeld angeht. Er ist der Meinung, dass er das volle Kindergeld von seinem Unterhalt abziehen darf, da ich ihr, aufgrund meiner geringfügigen Beschäftigung, keinen Barunterhalt zahlen kann (ich bin wieder verheiratet und habe noch ein weiteres Minderjähriges Kind).
    Darf er das volle Kindergeld abziehen (nicht nur hälftig), dann bekäme sie jetzt mit 18 aber jetzt weniger Unterhalt als mit 17 (lt. seinen Angaben zum Nettogehalt, denen ich immer vertraut habe!!)
    Wäre super nett, wenn ich hier eine konkrete Auskunft erhalten könnte und vielen Dank hierfür im Voraus.

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