Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Elternteil allein (Quelle: ARGE FamR im DAV)

OLG Brandenburg: Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Elternteil allein

Im vorliegenden Fall besteht auch längere Zeit nach der Trennung ein Paar-Konflikt, der die Kindeseltern daran hindert, die erforderlichen Entscheidungen im Interesse ihres Kindes einvernehmlich und nach gehöriger Absprache zu treffen. Nicht einmal in simplen Alltagsfragen gelangen sie zu einer wechselseitige Ansichten respektierenden Verständigung. Deshalb wird die gemeinsame elterliche Sorge, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, aufgehoben. Denn nur so kann dem Wohl des Kindes entsprochen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde allein dem Vater übertragen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Geschwister nicht getrennt werden sollten.
Az 9 UF 41/09, Beschluss vom 6.8.2009.

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