Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei Rente (Quelle: ARGE FamR im DAV)

BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

Nach einem am 22. Oktober veröffentlichten Beschluss haben gleichgeschlechtliche Lebenspartner und -partnerinnen den gleichen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente des öffentlichen Dienstes wie Eheleute. Das Bundesverfassungsgericht hat somit die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ein weiteres Mal mit der Ehe gleichgestellt.
Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung der VBL keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Diese Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungswidrig. Der mit der Hinterbliebenenversorgung nach § 38 VBLS verfolgte Regelungsplan lässt sich nur dadurch vervollständigen, dass die Regelung für Ehegatten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 auch auf eingetragene Lebenspartner Anwendung findet.
Az 1 BvR 1164/07, Beschluss vom 7. Juli 2009, Pressemitteilung vom 22.10.2009
.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht