Abänderung Versorgungsausgleich (Quelle: Büro Glockner)

Rainer Glockner, der Papst im Versorgung Ausgleichs Recht, schreibt in seiner letzten Rundmail an die interessierte Anwaltschaft:

Zitat:

Nach § 51 Abs. 3 VersAusglG kommt die Abänderung einer Entscheidung nach altem Recht dann in Betracht, wenn in dieser Entscheidung ein Anrecht durch Barwertbildung um­gerechnet wurde und eine Vergleichsberechnung nach neuem Recht zu einem wesent­li­chen Wertunterschied führt. In einem solchen Fall erfolgt auf Antrag eine Berechnung nach neuem Recht, wenn kein zusätzlicher schuldrechtlicher Restausgleich geltend ge­macht werden kann (§ 51 Abs. 4 VersAusglG).
Augrund der Regelung des § 51 Abs. 3 VersAusglG können insbesondere bei denjenigen be­rufsständischen Anrechten, die durch Barwertbildung bzw. mit Hilfe des Deckungs­ka­pi­tals in ein dynamisches Anrecht umgerechnet wurden, erhebliche zusätzliche Aus­gleichs­an­sprüche durch den berechtigten Ehegatten realisiert werden. Hierzu zwei Beispiele aus dem Jahr 2003″
Glockner bringt dann 2 Beispiele:

Beispiel 1

a) Ehezeitanteil : EUR 1.577,29 mtl.

b) Durch Barwertbildung
umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 850,14 mtl.

c) Aktualisierter umgerechneter
Ehezeitanteil (2009) : EUR 894,19 mtl.

d) Differenzbetrag a) ./. c) : EUR 683,10 mtl.

e) Zusätzlicher Ausgleichsanspruch
des Berechtigten per 2009 : EUR 683,10 : 2
: EUR 341,55 mtl.

Beispiel 2

a) Ehezeitanteil : EUR 3.060,72 mtl.

b) Durch Barwertbildung
umgerechneter Ehezeitanteil : EUR 1.814,67 mtl.

c) Aktualisierter umgerechneter
Ehezeitanteil (2009) : EUR 1.908,70 mtl.

d) Differenzbetrag a) ./. c) : EUR 1.152,02 mtl.

e) Zusätzlicher Ausgleichsanspruch
des Berechtigten per 2009 : EUR 1.152,02 : 2
: EUR 576,01 mtl.

Hinweis: Die Wesentlichkeitsgrenze von 2 % der Bezugsgröße (2009) wird in beiden Fällen weit über­schrit­ten.

Zitatende
Diese Hinweise von Herrn Glockner können sicherlich bei einigen Ausgleichsberechtigten zu „Weihnachtsgeschenken“ führen und bei den Ausgleichsverpflichteten zu massivem Frust.

Ob eine solche Rückwirkung für abgeschlossene Scheidungsverfahren wirklich sinnvoll ist, soll jeder selbst beurteilen. Ich habe zumindest meine Zweifel.

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13 Reaktionen zu “Abänderung Versorgungsausgleich (Quelle: Büro Glockner)”

  1. ratlos

    Lebe seit 09 in Trennung Stichtag Versorgungsausgleich 31.7.09 Bekomme nun Post das meine Zusatzversorgungen wegen Gesetzesänderung auf 2 Verträge wegen bevorstehender Scheidung umgestellt werden.
    Das kann ja irgendwo nicht rechtens sein!
    1 Stichtag 31.07 also vor Gesetzesänderung
    2 Sehe ich das als Willkür und Rechtsbeugung
    da das Gesetz ja erst zum 09/09 greift
    Wie ist so etwas möglich??

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    vollständig verstehe ich den Sachverhalt nicht, vermute aber, dass hier § 48 Abs. 3 VersorgungsausgleichsG eine Rolle spielt.

    Danach ist im Verfahren, in denen am 31.8.2010 noch keine Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich ergangen ist, das neue Recht für den Versorgungsausgleich anzuwenden.

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  3. ratlos

    Ja das habe ich nach Rücksprache ZVK auch erfahren.
    Soviel zu Fachanwalt und naja ich verstehe es alles nicht mehr über 18 Monate.
    Danke

  4. ratlos

    Danke für die Info.
    Obwohl das lächerlich ist da die Gegenseite andauernd zieht Trauma usw.
    Die noch lässt mich mit Kindern sitzen und wird belohnt!
    Hier passt der Satz:
    ICH GLAUBE EHER AN DIE UNSCHULD EINER HURE.ALS AN DIE GERECHTIGKEIT DER GERICHTE:
    Ich verliere das Vertrauen in diesen angeblichen Rechtsstaat.
    MFG

  5. ratlos

    Die auf ein einzelnes Anrecht oder einen Teil der Anrechte beschränkte Teilanfechtung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich ist zulässig, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung der sonstigen Anrechte zwingend erfordern.
    OLG Nürnberg (7 UF 1473/10)
    Stand: 12.01.2011

  6. mona

    ich bin seit 2003 Januar geschieden.
    Kann ich nach dem neuen Gesetz bei dem Familiengericht oder wo anders BfA auf eine neue Berechnung für den Versorgungsausgleich bestehen ?
    Zu mal mein Exmann damals seine Betriebsrente im Formular nicht angekreuzt hatte.

    MfG

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ mona

    anhand ihrer Schilderung kann ich keine abschließende Antwort geben. Bitte befragen Sie den Anwalt, der ihre Scheidung damals betreut hat.

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  8. Wiemer

    können Sie mir Auskunft darüber geben, ab wann nach einem rechtskräftigen Urteil zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich eine Verjährung eintritt?
    Mein Scheidungsurteil zum Versorgungsausgleich wurde im Januar 2000 rechtskräftig; meine Altersrente wird erst 2020 zugeteilt. Gibt es so etwas wie einen „Vertrauensschutz“? Anderenfalls rechne ich bei einer Neubewertung mit deutlich höheren Rentenzahlungen zugunsten der Ex-Ehefrau.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ wiemer

    eine Verjährung gibt es in diesem Bereich nicht. Es ist durchaus denkbar, dass bei einer Neuberechnung ein höherer Anteil herauskommt.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  10. Hera

    Scheidung war 2001. Muss über 120 DM an Ex-Mann zahlen. Könnte bei einer Neuberechnung ein anderer Betrag herauskommen? Versuche gerade, das OLG Hamm von einer Abänderung wegen Nichtzahlung Kindesunterhalt und Nichtvorsorge eig. Rente des Ex-Mannes zu überzeugen. Der Richter lehnte meinen Antrag bereits ab.

  11. r

    Versorgungsausgleich: Geltendmachung einer “vergessenen” Anwartschaft – OLG Oldenburg vom 20.09.2012 – Az. 14 UF 96/12

  12. Jamie

    Wir sind noch nicht geschieden, sind seit 30 Jahre verheiratet und haben einen Ehevertrag. In dem Trennungsjahr hat er die private Rentenversicherung aufgelöst und das Geld beiseite geschafft. Ich war die ganzen Jahre zu Hause und habe die Kinder erzogen und kaum Rentenanteile erworben. Da er selbstständig war haben wir alles in die private Rente gesteckt und nun ist alles weg. Ist das rechtens und gilt der § 29, das Versorgungsausgleichsgesetz auch während der Zeit der Trennung? An wen kann ich mich wenden? Wer hilft mir?

  13. Jamie

    So jetzt mit der richtigen Mailadresse.

    Wir sind noch nicht geschieden, sind seit 30 Jahre verheiratet und haben einen Ehevertrag. In dem Trennungsjahr hat er die private Rentenversicherung aufgelöst und das Geld beiseite geschafft. Ich war die ganzen Jahre zu Hause und habe die Kinder erzogen und kaum Rentenanteile erworben. Da er selbstständig war haben wir alles in die private Rente gesteckt und nun ist alles weg. Ist das rechtens und gilt der § 29, das Versorgungsausgleichsgesetz auch während der Zeit der Trennung? An wen kann ich mich wenden? Wer hilft mir?

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