Angemessener Lebensbedarf beim nachehelichen Unterhalt (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Dienstag, den 3. November 2009BGH: Angemessener Lebensbedarf beim nachehelichen Unterhalt Der angemessene Lebensbedarf, der nach § 1578 b BGB die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Grundsätzlich muss mindestens das Existenzminimum erreicht werden. Nach § 559 Abs. […]