Das Kindergeld bei volljährigen Kindern
Es wurde mir schon häufig die Frage gestellt, ob volljährige Kinder einen eigenen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes haben. Diese Frage ist zu bejahen, jedenfalls dann, wenn das volljährige Kind einen eigenen Hausstand führt.
Lebt dieses Kind allerdings noch im Haushalt eines Elternteils (Hauskind), so muss man unterscheiden:
1. wenn der nicht mit den Kind zusammen lebende Elternteil das Kindergeld erhält, so muss er dieses Kindergeld an das volljährige Kind auszahlen.
2. wenn das volljährige Kind bei dem Elternteil lebt, der das Kindergeld bekommt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass dieses Kindergeld auch für die Verpflegung des Kindes verbraucht wird. Das Kind kann dann nicht auf die Auszahlung des Kindergeldes bestehen. Vielmehr wird man sich die Frage stellen müssen, ob die Versorgung eines volljährigen Kindes in dem Haushalt mit dem Kindergeld abgegolten ist oder ob das Kind sich nicht mit weiteren Beträgen an den gemeinsamen Haushalt beteiligen muss.
Eine besondere Situation wird vorliegen, wenn das Kind seinen Unterhaltsbedarf vollständig aus den eigenen Einnahmen bestreiten kann. Dies wäre immer dann der Fall, wenn das Kind ein so hohes eigenes Einkommen hat, dass der maximale Bedarf eines nicht mehr im Haushalt der Eltern lebenden Kindes von 640 € durch eigenes Geld gedeckt werden kann. In diesem Falle wird das Kind keinen Anspruch auf die weitere Auszahlung des Kindergeldes haben.
Hier bleibt es dann bei der Grundfunktion des Kindergeldes, wonach dieser staatliche Betrag der Entlastung beider Eltern dienen soll.
Damit taucht sofort die Frage auf, ob der Elternteil, der in diesen Fällen das Kindergeld erhält, die Hälfte davon an den anderen auszahlen muss. Ich würde dies bejahen.
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Am 19. Januar 2010 um 13:57 Uhr
Können Teile des Gehaltes, die als Aufgeschobene Vergütung „gezahlt“ werden, direkt mit dem Zugewinn ausgezahlt werden oder werden diese im Versorgungsausgleich berücksichtigt ?
macht einige Tausende Euro Unterschied, die Frage ist ob man darauf verzichten will.
Am 20. Januar 2010 um 16:33 Uhr
@ malle
der Sachverhalt erschließt sich mir leider nicht.
Am 27. Januar 2010 um 17:18 Uhr
Hallo
Meine Tochter ist 22 Jahre und studiert. Zur Zeit absolviert sie ein Praktikum gegen Entgeld. Kann ich die derzeitigen Unterhaltszahlung kürzen? Mir ist jedoch nicht bekannt wieviel Entgeld sie erhält. Sie lebt mit ihrem Freund zusammen. Ich bin seit 2007 geschieden.
Am 28. Januar 2010 um 10:45 Uhr
@ franz
ein volljähriges Kind hat nur einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in Schul-oder Berufsausbildung befindet. Ob dieses Praktikum eine derartige Ausbildung ist, kann ich nicht beurteilen. Das Entgelt sowie das Kindergeld muss auf den Bedarf angerechnet werden. Insofern muss das Kind dieses Entgelt mitteilen.
Am 7. Juli 2010 um 12:56 Uhr
Ich bitte um Beantwortung folgender Frage. Meine Tochter wird im Herbst nachdem sie ihr Abitur gemacht hat, für mehrere Monate im Ausland als aupair arbeiten. Danach will sie ein Studium in Deutschland beginnen. Die Zeit zwischen Schule und Studium erhält sie keinen Unterhalt ihres Vaters – das ist mir bekannt. Was genau muss sie aber beachten, um ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihres Vaters nach ihrer Rückkehr geltend zu machen?
Muss sie ihren Vater schriftlich zur Zahlung auffordern? Und muss sie ihren Vater jetzt nach der Abiturprüfung davon in Kenntnis setzen, dass sie für mehrere Monate als Aupair im Ausland leben wird?
Vielen Dank vorab für die Auskunft!
Am 7. Juli 2010 um 13:30 Uhr
@ marion
bitte keine vollständigen Namen, da sie sich sonst damit bei Google sehr schnell wieder finden.
Volljährige Kinder haben nur einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Aus diesem Grunde gebietet es die Fairness, dem Unterhaltsverpflichteten mitzuteilen, wenn das Kind ins Ausland geht, was es dort macht (und dadurch dort möglicherweise keinen Unterhaltsanspruch hat). Sollte diese Zeit beendet sein und sollte eine Schul-oder Berufsausbildung danach begonnen werden, sollte der Unterhaltsverpflichtete rechtzeitig darüber informiert werden und die Unterhaltsansprüche sollten für diesen Fall dann wieder geltend gemacht werden.
Am 7. Juli 2010 um 14:37 Uhr
Ich bitte um Beantwortung folgender Frage. Meine Tochter wird im Herbst nachdem sie ihr Abitur gemacht hat, für mehrere Monate im Ausland als aupair arbeiten. Danach will sie ein Studium in Deutschland beginnen. Die Zeit zwischen Schule und Studium erhält sie keinen Unterhalt ihres Vaters – das ist mir bekannt. Was genau muss sie aber beachten, um ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihres Vaters nach ihrer Rückkehr geltend zu machen?
Muss sie ihren Vater schriftlich zur Zahlung auffordern? Und muss sie ihren Vater jetzt nach der Abiturprüfung davon in Kenntnis setzen, dass sie für mehrere Monate als Aupair im Ausland leben wird?
Vielen Dank vorab für Ihre Auskunft!
Vielen Dank auch für Ihren Hinweis!!!
Am 7. Juli 2010 um 14:51 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Muss meine Tochter denn befürchten, dass ihr Unterhaltsanspruch verwirkt ist, weil sie nicht direkt nach ihrem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern erst ein Auslandsjahr macht? Wenn dies so sein sollte, wäre es in diesem Fall wichtig, den Auslandsaufenthalt damit zu begründen, dass siese Zeit als Orientierungsphase dient?
Nochmals herzlichen Dank!!
Am 7. Juli 2010 um 15:32 Uhr
@ wunderbar10
Nein, eine Verwirkung ist hier nicht zu befürchten.
Am 7. Juli 2010 um 15:52 Uhr
Vielen Dank Herr von der Wehl für Ihre Auskunft!
Am 8. Juli 2010 um 09:55 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
was passiert bei ein güteterminn ?
Am 15. September 2010 um 11:52 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
Ich habe 2 Kinder (Tochter 14 Unterhalt =286€)
Sohn 21 Jahre Zahle ich zur Zeit Keinen Unterhalt denn er ist nach 12 Jahren Walldorfschule mit Abschluß 10. Klasse abgegangen.danach hatte er 1 Jahr zum Orientieren und begann eine Lehre in meinem Bertrieb ,weil er nul Bock auf nichts hatte.
Diese Lehre hat er durch wochenlanges Fernbleiben der Berufsschule verwirkt und weil er dann auch noch von der Arbeit fern blieb mußte ich Ihn entlassen.
Ich habe bis dahin auch Unterhalt gezahlt Ihm Sogar die Kaution für eine eigene Wohnung finanziert und zwei Monatsmieten im Voraus bezahlt. Leider ist er duch den Drogenmißbrauch abgetriftet hat dann bis zum August diesem Jahres in München gelebt (Auch im Ausland 2 Monate gearbeitet).Dann hat er sich wieder angemeldet im Haus meiner getrennt lebenden Nochehefrau. Jetzt macht er angeblich eine Berufsausbildung für 5 Jahre in einer Privatschule zum Ehrzieher (Schulgeld 150€).
Nun meine Frage muß ich noch Unterhalt leisten oder hat er das verwirkt? (da ich ja nicht weiß wo die Schule Ist ,ob er sie Besucht ?Ein einen Barfögantrag ht mir meine Nochehefrau gegeben muß ich darauf ein gehen? oder kann ich es als Verwirkt ablehnen
Danke für Ihre Schnelle Auskunft
Am 20. September 2010 um 14:23 Uhr
Leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten!
Am 30. September 2010 um 11:39 Uhr
Hallo, Herr RA v.d. Wehl,
mein Sohn ist 18 Jahre, lebt bei seiner Wiederverheirateten Mutter und verdient in der Ausbildung Ausbildungsvergütung.
Zuzüglich Kindergeld abzüglich Fahrtkosten liegt er bei ca. 780 € mtl. Einkommen. Steht mir als bislang Unterhaltsverpflichteter der Überschuss des Kindergeldes zu? Also der nach entsprechender Berechnung überschüssige hälftige Betrag?
Am 30. September 2010 um 13:36 Uhr
@ zahlesel
verstehe ich richtig, dass Sie Geld von Ihrem Sohn wollen? Eine interessante Idee, aber abwegig, da das Kindergeld dem Kind selbst zusteht und natürlich auch sein eigenes Einkommen ungeschmälert ihm verbleiben muss.
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Am 30. September 2010 um 13:37 Uhr
@ detlef
Es spricht viel dafür, dass der Sohn den Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Abschließend kann ich dies aber nicht beurteilt.
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Am 30. September 2010 um 16:29 Uhr
Hallo, Herr von der Wehl, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe meine Frage auf obigen Text bezogen:
Damit taucht sofort die Frage auf, ob der Elternteil, der in diesen Fällen das Kindergeld erhält, die Hälfte davon an den anderen auszahlen muss. Ich würde dies bejahen.
Kein Vater käme auf solche Gedanken, hätte die Situation vorher nicht Anlass dazu gegeben. Ob das jetzt einem unbeteiligten Dritten ohne Kenntnis des Hintergrundes zusagt, ist etwas anderes und nicht Teil der Frage. Hier geht es also um das Kindergeld, das an die Kindesmutter ausgezahlt wird. Wenn ich obige Einführung richtig interpretiert habe, steht mir die Hälfte des Betrages zu, der den Unterhaltsbetrag der DDT -errechnet aus dem Einkommen beider Eltern errechnet- übersteigt.
Habe ich mich da so gewaltig verlesen? Das Kindergeld ist gesetzlich eine Leistung des Staates an die Eltern, um die Lasten zu mindern. Jetzt könnte das Kindergeld meine Last mindern, nachdem ich 18 Jahre den Zahlarsch machen durfte, und jetzt soll ich – nachdem die Pappnase von Sohn, aufgehetzt von der Mutter, mir den Anwalt auf den Hals hetzt, was man auch in einem Telefonat hätte klären können, ohne dafür jemandem Geld zu zahlen. Ich will nur das Geld wiederhaben, das mich deren mangelnde Kommunikationsbereitschaft und Entvaterung zu meiner Gesundheit zusätzlich gekostet hat. Nach dem Genuss aller Köstlichkeiten des deutschen Rechts, die es für Väter bereithält, wenn Mütter Stress machen wollen, habe ich keine Lust mehr, irgendwas draufzulegen, wenn ich es verhindern kann. Und auch wenn Rache für Sie ein niedriger Beweggrund ist, ich will auch meinen Seelenfrieden wiederhaben. Auch Väter sind Menschen, ich habe lange genug nur gezahlt und geschluckt. Es ist Zeit, ein Zeichen zu setzen. Was glauben Sie, woher dieser Hass kommt. Es wage niemand, über meine Gefühle zu Urteilen, ich hatte nur eine faire Auskunft erbeten. Und diese Verbitterung, die nicht gegen Sie persönlich geht, ist ein Ergebnis deutschen Familienunrechts.
Am 1. Oktober 2010 um 13:14 Uhr
@Zahlesel
Sie glauben gar nicht, wie sehr Sie vielen anderen Zahleseln aus der Seele sprechen.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls Ihren Seelenfrieden zurück und Ihrer Ex-Frau im nächsten Leben ein Dasein als Unterhaltspflichtiger mit skrupellosen und undankbaren Unterhaltsberechtigten auf der Gegenseite.
Unser deutsches Familienrecht macht Dinge möglich, die man(n) sich als Unbetroffener unmöglich vorstellen kann.
Am 1. Oktober 2010 um 14:04 Uhr
Lieber Zahlesel,
nicht alle Mütter sind so wie Du es hier schreibst… Manchmal ist es leichter zu sagen, hörmal kann derzeit nur 100 € bezahlen können wir uns da nicht einigen… Ich denke viele Mütter/Väter würden sich lieber mit weniger zurieden geben anstatt es so hinzunehmen das der Unterhaltsverpflichtete sich total entzieht..
Soweit ich weiß, steht das Kindergeld demjenigen zu, wo das Kind lebt.. und man kann sich nicht die hälfte auszahlen lassen, da die Hälfte dem Unterhaltszahler bereits bei der Unterhaltsermittlung angerechnet wird… Und man darf ja auch nicht vergessen das man auch das Kind auf seiner Steuerkarte hat evtl. auch 0,5 und damit eine leichte Steuerentlasstung hat….
Am 1. Oktober 2010 um 14:51 Uhr
Zu der Steuerentlasstung Kind auf Karte.
Wer darum streitet naja dieser Anteil macht fast gar nichts aus erhöht nur minimal das Einkommen siehe Steuerberechnung mit und ohne:-)
Nur ein Hinweis.
MfG
Am 5. Oktober 2010 um 11:59 Uhr
Man muss es realistisch sehen. Dort wo das Kind lebt derjenige Elternteil hat mehr Aufwendungen, meiner Meinung nach. Ich war neun Jahre Alleinerziehend. Als mein erster Sohn zur Welt kam war ich mitten in der Ausbildung. Damit ich diese nicht unterbrechen musste war ich auf eine Ganztagsbetreung angewiesen. Und diese Kostet auch ganz schön viel Geld. Hinzu kommen Wohnungskosten etc. Diese ganzen Kosten hatte mein EX nicht. Er war alleine und hat die Möglichkeiten gehabt arbeiten zu gehen. Da er auch sein Besuchsrecht nie in Anspruch genommen hat musste er auch für kein Kinderzimmer etc. sorge tragen und hatte auch keine Kosten für Wochenendausflüge. Allein die ganzen Anschaffungskosten für ein Kind….
Und jetzt nichteinmal zahlen wollen? Das finde ich nicht fair, schließlich ist es auch sein Kind und dieses sollte nicht sozial ausgegrenzt werden nur weil der Unterhalt nicht gezahlt werden will..
Naja, es sind ja nicht alle so nicht war 😉
Am 8. Oktober 2010 um 18:51 Uhr
Hallo Herr RA
kann mein volljähriger Sohn (fast 21 Jahr) von mir Unterhalt verlangen? Kindergeld bekommt er, denn er ist nun zu seinem Vater gezogen.
Ich bin seit über 12 Jahren geschieden und halbtags Berufstätig, mein Ex-Mann ist wieder verheiratet ohne weitere Kinder. Beide sind vollberufstätig.
Mein Sohn brach seine 1. Lehre nach 15 Monaten ab, machte ein knappes Jahr nichts. Dann begann er ein solziales Jahr, auch dort wurde er nach nur 5 Monaten entlassen(ständiges Fehlen) Er lebte ohne Job weiter in meinem Haushalt, hatte null Bock auf nichts. Jetzt hat er durch Mithilfe seiner Stiefmutter eine neue Ausbildung gefunden und begonnen. Dafür zog er aber zu seinem Vater. Sein Vater hat für ihn Kindergeld (184€) beantragt.
Ich habe nie Unterhalt erhalten, mein Ex zahlte auch nie regelmäßig für seinen Sohn. Erst seit mein Sohn 18 ist erhält er Geld direkt auf sein Konto, die Höhe ist mir nicht bekannt. Muß ich nun für meinen Sohn Unterhalt zahlen?
Da er ja mehrmals wegen Unzuverlässigkeit seinen Arbeit verlor, hat er da nicht alles verwirkt?
MfG
Am 11. Oktober 2010 um 11:12 Uhr
@ mutterratlos
Eine Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes ist denkbar, jedoch nicht sicher. Fraglich ist, ob Sie überhaupt leistungsfähig sind. Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Beratung im konkreten Einzelfall beauftragen.
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Am 9. Oktober 2013 um 19:54 Uhr
hallo,
mein sohn hat eine lehre angefngen und bewohnt ein wg zimmer in einer anderen stadt.das kindergeld wurde deswegen eingestellt aber wenn wir es neu beantragen würden, würde das kindergeld der unterhaltspflichtige(zahlende) vater bekommen.muss der vater das dann seinen sohn auszahlen oder kann er das für sich selber behalten.der sohn hatte nie und lebt auch jetzt nicht beim vater.irgendwie bin ich da völlig überfragt und versteh nicht warum der sohn sein kindergeld nicht auf sein konto haben darf sondern nur der vater weil er unterhalt zahlt.
freundlichst suse