OLG Düsseldorf: Erwerbsobliegenheit bei Mutter eines chronisch kranken Kindes (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Hat die geschiedene Ehefrau ein aus der Ehe abstammendes, etwa sechs Jahre altes Kind zu betreuen, das an einer Immunschwäche mit besonderer Anfälligkeit für Erkrankung der Atemwege leidet, so kann eine mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit von ihr nicht geleistet werden. Diese Einschätzung steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH, der am 17.06.2009 (XII ZR 102/08) einen vergleichbaren Fall zu entscheiden hatte und dabei eine halbschichtige Tätigkeit einer ein 7-jähriges Kind betreuenden Mutter als angemessen bewertet hat.
Az II-8 UF 32/09, Urteil vom 7.10.2009

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2 Reaktionen zu “OLG Düsseldorf: Erwerbsobliegenheit bei Mutter eines chronisch kranken Kindes (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Jule

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    die Kinder meines Lebensgefährten sind jetzt 8 und 10 Jahre alt und werden in der Offenen Ganztagsschule bis 16 Uhr betreut. Ihre Mutter arbeitet seit dem 3. Lebensjahr des jüngeren Kindes auf einer Halbtagsstelle. Sie erhält Kindes- und Ehegattenunterhalt gem. Vergleichsurteil aus 2003 und hat ihr eigenes Einkommen zu ihrer vollen Verfügung.
    Vor 2 Jahren hat sich mein Lebensgefährte selbstständig gemacht. Sein Einkommen abzüglich der Unterhaltszahlungen reicht nicht, so dass er seine Ersparnisse angreifen muss.
    Die Mutter verweigert sich auch nach dem 8. Geb. Gesprächen darüber, ob und inwieweit sie durch ihr eigenes Erwerbseinkommen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen kann. Stattdessen hat sie über das Jugendamt eine Überprüfung der Höhe des Kindesunterhalts angefordert und macht Mehrbedarf für die Kinder geltend.

    Wir haben wiederholt ein Mediationsverfahren vorgeschlagen (wurde abgelehnt) und vergeblich um Beratung beim Jugendamt, Diakonie etc. angefragt. Sind wir tatsächlich gezwungen einen Anwalt zu beauftragen (Kosten mind. 4-stellig) und eine Abänderungsklage einzureichen? Oder können wir ggf. auf Basis der Berechnungen des JA und des E-St-Bescheids der Mutter eine entsprechende Anpassung unter Berücksichtigung der jeweiligen Selbstbehalte vornehmen?

    Kann die Abänderungsklage auch ohne rechtsanwaltliche Hilfe erfolgen?

    Mit herzlichem Dank für Ihre Einschätzung und Ihren selbstlosen Einsatz.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ jule

    Ich denke, es gibt keinen anderen Weg, als einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Wenn die Kosten aus eigenen Mitteln nicht zu leisten sind, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Eine Abänderungsklage ohne Anwalt ist meines Erachtens aussichtslos. nur mit einer solchen Klage kann der Unterhalt herabgesetzt werden. Hilfe bei der Abwehr von Unterhaltsansprüchen durch das Jugendamt können sie nicht erwarten.

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