Kindergeld 2010 + Kinderfreibeträge 2010

Kindergeld 2010

1. und 2. Kind = 184,00 EUR

3. Kind            = 190,00 EUR

4. und mehr   = 215,00 EUR

(Quelle: Leipziger Internetzeitung)
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 dem von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zum Kindergeld zugestimmt. Das Kindergeld erhöht sich damit zum 1. Januar 2010 um jeweils 20 Euro pro Kind und steigt somit für das erste und zweite Kind auf 184 Euro.

Für das dritte Kind steigt es auf 190 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 215 Euro. Zugleich wird der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2010 von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben. Das Kindergeld wird nach Ablauf eines Jahres vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem Freibetrag verrechnet. Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages entlastet Familien mit Kindern noch deutlicher als bisher.

Kindergeldberechtigte müssen, um die neuen Beträge zu erhalten, keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird die höheren Kindergeldbeträge in allen laufenden Zahlungen ab Januar 2010 berücksichtigen.

Eine Reaktion zu “Kindergeld 2010 + Kinderfreibeträge 2010”

  1. FanTom

    bloß als tipp: der kinderfreibetrag wirkt sich bei einer eventuellen befreiung von der zuzahlung zur krankenversicherung so extrem einkommensmindernd aus wie noch nie, schon durch ein kind sinkt das anzurechnende familienbruttoeinkommen um den gesamten freibetrag, also 7008 €! einfach bei eurer kasse danach erkundigen!

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