OLG Dresden: Mindestunterhalt, Jobwechsel, ehebedingte Schulden (Quelle ARGE FamR im DAV)
Mittwoch, den 3. Februar 2010Der barunterhaltspflichtige Vater kann nur dann alle ehebedingten Schulden einkommensmindernd geltend machen, wenn das minderjährige Kind mehr als den Mindestunterhalt verlangt. Wenn der Barunterhaltspflichtige einen ungekündigten Arbeitsplatz aufgibt, um eine interessantere, besser bezahlte Stelle anzutreten, ist das unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar. Wenn der Unterhaltspflichtige nach Jahren und mehreren Fremdkündigungen weniger verdient als zuvor an dem Arbeitsplatz, […]