Drittes Berliner Familiengericht errichtet (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es in Berlin drei Familiengerichte. Für die Berlinerinnen und Berliner aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf und dem ehemaligen Bezirk Schöneberg verkürzen sich jetzt ihre Wege. Denn seit dem 1. Januar 2010 ist statt des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg das Amtsgericht Schöneberg als drittes Berliner Familiengericht zuständig. Die Befassung mit Familiensachen ist für das Amtsgericht Schöneberg nicht ganz neu. Bereits bisher war es für Familiensachen von Deutschen zuständig, die im Ausland leben. Jetzt sind die familienrechtlichen Streitigkeiten der Berlinerinnen und Berliner aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schöneberg hinzugekommen. (Pressemitteilung)

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