Guter Scheidungsanwalt = Böser Scheidungsanwalt?

Ich bekomme ja sehr viele Mails pro Tag, aber dieses möchte ich mal zum Besten geben. In diesem Mail beschwert sich ein Herr Richter über mich, den ich nicht kenne. Ich vertrete dieses Mandat nicht. Speziell vertrete ich nicht seine Frau. Ich kann nicht sagen, warum ich der Art von ihm angegriffen werde. Ich nehme dies aber zum Anlass, einmal ein paar Grundsätzlichkeit und zu klären.

Ein Anwalt ist Parteivertreter. Dies schreibt ihm das Gesetz vor. Er muss seine Mandantschaft optimal vertreten. Er darf auf die Belange der anderen Seite keine Rücksicht nehmen. Alles andere wäre Parteiverrat, was sogar strafbar ist. Natürlich muss ein Anwalt nicht den Streit schüren, sondern darf auch auf seine Mandantschaft mäßigend einwirken. Ein guter Anwalt erreicht für seine Mandantschaft viel. Wenn er dann auf eine nicht so versierten Kollegen trifft, mag das für dessen Mandantschaft den Anschein haben, er sei der Verlierer.

Letztlich entscheiden aber nicht die Anwälte über Recht oder Unrecht, sondern im Streitfall sind es die Richter (und Gott sei Dank nicht dieser „Richter“. Häufig muss man als Anwalt Maximalpositionen vortragen, um ein angemessenes Ergebnis zu erreichen.

Dies scheint Herr Richter nicht zu berücksichtigen. Er schreibt mir, und ich zitiere:

Sehr geehrte Herren,
mit großem Interesse habe ich Ihre Internetseite gelesen.
Ich habe eine lebensbedrohliche Krankheit und wurde von „meiner Frau“ auf eine ganz dreckige Weise aus diesem Grunde verlassen. Jetzt wird die Scheidung mit ganz perfiden und schmutzigen Mitteln verzögert und es ist keine Lüge zu schade, um aus mir noch irgendwie Geld herauszupressen.
Bisher habe ich mich immer gefragt, warum diese Person das macht Рabgesehen von ihrer offensichtlichen Perșnlichkeitsstruktur.
Die Person folgt einfach in allen Punkten Ihren Hinweisen und Tricks. Bravo, da kann man Ihnen ja gratulieren. Sie haben sich als „Rechtsanwälte“ offensichtlich auf eine sehr bestimmte Art der Fallbearbeitung spezialisiert und scheinen auch noch stolz darauf zu sein. Durch solche Anwälte wie Sie zu sein scheinen, kommen bestimmte Personengruppen erst auf so tolle Ideen und vergrößern den Schaden noch, den sie vorher selbst angerichtet haben. Leider ist die Wahrscheinlichkeit, dass von diesen perfiden Techniken auch Kinder betroffen sind eben immer relativ groß. Das stört Sie natürlich nicht, da Sie aus Kindern weniger Streitwert bzw. Honorar erwirtschaften können.
Ich bin jedenfalls froh nicht an einen Anwalt geraten zu sein, der mit allen Mitteln versucht den Streit immer wieder anzufachen. Ich kann nur hoffen, dass Sie bei Ihrer Strategie künftig möglichst wenige Kunden haben oder zumindest schnell durchschaut werden.
Was soll man Ihnen wünschen? Na alle Situationen, für die Sie so grandiose Tricks bereithalten. Natürlich immer als Betroffener, der sich neben ärztlichen Behandlungen noch damit befassen darf, sich gegen persönliche Angriffe zur Wehr zu setzen.
 
Richter

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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das eher als Beleidigung oder eher als Kompliment bewerten soll.

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21 Reaktionen zu “Guter Scheidungsanwalt = Böser Scheidungsanwalt?”

  1. r

    Teilweise sind manche Dinge und Vorträge da ich das gerade durch lebe geschmacklos ,
    aber wenn man dann mal abgesehen davon sieht wie sich ein Richter zum Gott im Gerichtssaal macht und wie gestört in einer Anhörung rumschreit Na Ja Na Ja
    Gut Nacht du Rechtsstaat.
    Und wenn man dann Aufsteht bekommt man Ordnungsgeld!

  2. betroffen

    der Mann/Richter muss am Ende sein und gibt in einem natürlich nicht angemessenen Ton seinen Frust wieder, was aber den meisten Unterhaltpflichtigen genauso ergeht wie oben auf nicht korrekte Art beschrieben. Dank der VKH/PKH gibt es genügend Anwälte, die sich daran bereichern und somit kein Interesse haben, eine versöhnliche und schnelle Scheidung voran zu treiben. Dabei werden die Menschen und Kinder benutzt und eine Schlammschlacht vom Feinsten provoziert. Der Anwalt hat sein sicheres Geld dank uns allen, denn wir bezahlen ja die VKH. Es ist nicht verwunderlich, dass viele Männer i.d.R.sind es die Männer, die hier abgetrickst und fertig gemactht werden, da sie ja auch noch alle Kosten selbst tragen müssen. Das ist eine Schweinerei! Diese Frauen und ihre Anwälte sind sich für nichts zu schade um den Mann an sein Existenzminimum und darunter zu bringen und ihn abzuzocken. Die obereste Familienrichterein hat das auch ganz klar jetzt im Fernsehen geäussert, wie mies die Tricks der Frauen sind um sich zu rächen und ihr restliches Leben zu faulenzen. Da kann man sich schon mal im Ton vergreifen denn viele Männer verzweifeleln an iher finanziellen Situation und auch der nervlchen. Auch Väter werden zu Pädophilien von den Müttern ihrer Kinder gemacht, nur damit die Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können. Diese Erfahrung sollten noch viel mehr Richter machen, um endlich diesen perversen und ungerechten Treiben ein Ende zu bereiten.

  3. betroffen

    P.s. Sehr geehrter Herr v.Wehl, für Sie persönlich tut es mir sehr leid, aber wir alle hier im Forum schätzen Sie sehr. Sie sind objektiv, für unsere Fragen und Sorgen da und das tut uns allen gut. Nochmals herzelichen Dank und machen Sie sich nichts daraus, der hat sich vermutlich vertan…:-)

  4. r

    Ne nicht am Ende der Richter sieht es jetzt mal von der anderen Seite.
    Falls bezogen nicht korrekt beschrieben?
    Es war so im Saal dachte wäre wie eine Anhörung aber was soll es egal Tatsache ist er kann seinen Kol.Richter ja mal erzählen wie man sich fühlt?Wenn Man(n) abgezockt wird und weiß nicht warum.Sollte man mal nachdenken.
    MfG

  5. marion

    sicherlich kann man sich hier reichlich tipps holen, um seinen exmann zu schaedigen. die kann man aber auch woanders bekommen, wenn nicht hier. und viele maenner haben es auch nicht anders verdient. so unschuldig und harmlos, wie sich die geschiedenen maenner gerne selber sehen und oeffentlich darstellen, sind sie nicht.

    mfg
    marion

  6. Mefemale

    und die Exfrauen genauso wenig. Der nacheheliche unbefristete Unterhalt sollte nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen werden bei Alter über 60Jahr und 30 jahre ehe.oder schwerer unheilbarer Krankheit. Ansonsten sollte nur noch mit Ãœbergangszeiten jedem ermöglicht werden, sein Lebenwieder selbst in die Hand zu nehmen. Dann hören auch endlich die gegenseitigen Hasstiraden und Globalschuldzuweisungen s.o. auf. Geld verdirbt den Charakter -und die Frauen haben ihre Männer als Versorger in der Ehe und danach im allgemeinen angesehen. Wir leben in Deutschland, sind und wollten als Frauen die Emanzipation, sind gleichberechtigt und bei Scheidung und Heirat fallen wir-wenn Geld da ist – in rudimentäre Rollen zurück? Wie arm ist das denn??Mfg. Mefemale

  7. Marita

    Emanzipation mag in den Köpfen mancher Frauen herumgeistern, hört leider aber bei den Arbeitgebern auf. Mit 40 gehört man heute zum alten Eisen, dazu eventuell noch minderjährige Kinder = null Chance auf dem Arbeitsmarkt!

  8. Mefemale

    ja, aber das ist nicht nur bei den Frauen so- wir werden alle gewinnen aufgrund der demographischen Entwicklung. Also nur Mut.
    Alle wollen älter werden, keiner aber alt sein. Ja,ja, all die jungen Menschen (würde sagen bis 40-44jAHREN; die meinen, einen “ alten Menschen nicht einstellen zu müssen oder eine 50jährige als alte Hippe zu bezeichnen so passiert bei Einslive betr. Maren Gilzer- sind ganz arme Lichter..und denken so weit wie ein Schwein sch…..;-) sorry. Aber entweder wir werden älter oder wir sterben und das die Vorstellung bei manch 30jährigen so minderbemittelt ist, dass er nicht 20 Jahre und 30 Jahre weiter denkt, ist DUMM und Unwissenheit. Aber das ist eben der Jugendwahn…Also Kopf hoch es wird besser. Denn so viele alte Hippen kann man ja nicht ewig ignorieren –

  9. Ulla

    Hallo
    Ich nutze diese Seite um viel zu erfahren über neue §.Ich glaube noch an unser Recht.Darum habe ich 7 Jahre durchgehalten,bis ich geschieden wurde.
    Und ich gehe noch weiter,bis zum Oberlandesgericht.Aber nicht um den X zu schädigen,sonder um gerechtigkeit.Den nur darum geht es .(,,Herr Richter,,)

  10. Ingrid

    Hallo, folgendes ich habe manchmal, daß Gefühl, daß gerade so kleine Amtsgerichte, die Anwälte viel zu sagen haben und die Richter auch beeinflußen können. So ist passiert in Kelheim einem kleinen Amtsgericht, hat eine Familienanwältin hohen Einfluß auf Richter und Justizsekretärin. Mir ist das passiert, weil bei mir ein älterer Herr ein Zimmer bei mir gemietet hat, wie ich anrief weil Post kam und der ältere Herr sich in seiner Ehewohnung aufhielt, die Justizsekretärin E. zu mir sagte, sie protokolliert das nicht und wird es auch nicht weiterleiten. Der ältere Herr ist schwer krank und hat in seinem Zuhause keine guten Ärzte gefunden, sodaß er sich mir anvertraute und ich ihm half. Weil ich in einer größeren Stadt wohne. Seine Frau reichte die Scheidung ein. Ich fragte mich wie kann man sich scheiden lassen, obwohl nicht einmal die Trennungszeit eingehalten wurde. Naja er ging zur Anwältin und sie meinte auch,daß erst einmal die Trennungszeit eingehalten werden müßte. Aber es kam ganz anders, weil der ältere Herr (83) für ca 3 monate ins Krankenhaus mußte wurde alles verschoben. Dann kam der erste Termin, er wurde am abend zuvor von seiner Anwältin angerufen und er wurde unterrichtet, das das die erste Anhörung wäre, und zuerst seine Frau dran käme und bei dem nächsten mal er zur Anhörung käme. Und das er nichts sagen sollte, weil die Anwältin und seine Frau ein Geschrei machen würde. Sie schrieen Beide und dransalierten den Mann. Die Richterin saß mit einen Aufnahmegerät alleine da, und fragte den alten Mann nur 2 x was er für Pflegstufe hätte und ob er sich scheiden lassen möchte. Diese verneinte er. Weitere Aussagen durfte er nicht machen. Seine Anwältin sagte, daß die Frau erst die Trennungszeit einhalten müsse, aber es kam anders, seine Ehefrau log und log und es wurde ihr abegnommen. Auch log sie ihre Anwältin an, er sei ausgezogen wohne seit 5 Jahren nicht mehr in der Ehewohnung. Alles das stimmte nicht. Sie stahl ihm vom Konto 13 000 Euro, sie wohnt mietfrei in einem großem Haus, ihm wurde das wohnrecht genommen und sie besitzt den Hausrat, nebst Kleidung. Er darf nicht mehr seine Ehewohnung betreten usw. Seine Anwältin machte trotz Aufforderung nichts. Er wurde in nur einer guten Stunde geschieden. Das Protokoll wurde verfälscht und Scheidung wurde 14 Tage vor den Öffentlichen Termin ausgresprochen. Das stinkt nach Parteiergreifung des Gerichts. Vielleicht hatte man auch die Anwältin manipuliert, weil garnichts von ihr ausging. Auch wurde ihm teilweise Prozeßkostenhilfe verweigert, weil sie behaupteten, daß er in einer engen Beziehung zu mir Leben würde. Sie hätten ihm nur 350 Euro zum Leben gelassen. Eine Beschwerde beim Oberlandesgericht, hatte Erfolg. Er legte gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung ein, weil der Mann nicht geschieden werden möchte, er ist schwerkrank hat Deppressionen, Parkinson und hat die Pflegestufe 2. Er nahm sich einen anderen Anwalt, daß Oberlandesgericht erkennt die schwere Krankheit nicht an. Die Ehedauer hielt 47 jahre und er ist im hohem (83) Alter und schwer krank und hat die Pflegstufe 2 . Wenn das nicht greift müssen wir weiterziehen, weil ich mir denke, warum gibt es Gesetze, wenn nicht einmal die Richter die einhalten. Oder kann jeder urteilen wie er möchte ! Und das im Namen des Volkes, ich verstehe die Justiz nicht. Außerdem hat die Frau 37 jahre mit Ihrer Schwester in engster Gemeinschaft gewohnt und sie haben den Mann als Hausmeister benutzt, und sein Geld gewollt. Seine Frau nötigte Ihn er soll sich endlich aufhängen, er wäre viel zu Feige dazu usw. Sie hielt ab den 50 Ehejahr nicht mehr an Ihre Ehepflichten und verhöhnte ihn nur. Die beiden Frauen beuteten Ihn aus. Sie stellten ihn als Deppen hin und er opferte sich für seine Familie auf. Er hat keinen einzigen Cent von seinem guten Verdienst, daß alles wurde verbunkert. Er steht heute Bettelarm da und hat soviel in das Haus, daß seiner Schwägerin gehörte, wenn er es aufbaut, gehört es Ihnen. Sie kaufte es nur, weil sie 12 000DM Steuererleichtung gab. Aber insgeheim bezahlten wir das Haus. Er vertraute und wurde ausgeschmiert. Jetzt darf er nicht einmal seine Ehewohnung betreten, da sein Sohn ihm androht, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu machen. Und da machen die Richter mit, es gibt eben keine Gerechtigkeit. Ich habe festgestellt, daß viele Leute mit ihren Lügerei vorwärts kommen und der Ehrliche kein Recht bekommt. So ist das im Leben, in 500 Jahren weis keiner mehr von diesem Vorfall.. Danke

  11. Mefemale

    Ja, das Gefühl haben wir auch. Wir müssen wohl in Berufung gehen vor dem OLG, damit dieser Klüngel aufhört. Ulla, das finde ich toll- wer sich nicht wehrt, hat schon verloren. Auch uns geht es ums Recht, nicht um der Ex einen auszuwischen. Auch wir haben 4 Jahre schon Verfahrensdauer und ein Ende ist nicht in Sicht. Deshalb werden wir jetzt die Möglichkeit der sofortigen nächsten Instanz einholen und wenn möglich machen. Die Anwältin der Gegenpartei hält sich an keine Vergleiche, schreibt immer ihre eigenen Vergleiche vor und es tut sich nix..Wir werden vermutlich eine Beschwerde wegen Verfahrensverschleppung einreichen vor dem OLG. Wir haben schon den 5. Richter- jetzt neu für dieses Jahr…und insgesamt 4 Verhandlungen gehabt mit 2 Vergleichsvorschlägen. Beide wurden abgelehnt von der Gegenseite. Wer weiss die Möglichkeit so etwas medienwirksam an die Öffentlichkeit zu bringen? Schönes Wochenende – nicht unterkriegen lassen.

  12. DaWalda

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Zunächst mal: Herzlichen Dank für das, was sie hier in den Blogs gratis für die Fragenden leisten – das finde ich wunderbar.

    Nach obiger Mail des Richters traue ich mich fast nicht, hier zu schreiben – meine Frage geht nämlich in eine ähnliche Richtung:
    Meine beiden Eltern sind gerade mitten in den Trennungs- / Scheidungsverhandlungen. Es ist nahezu unmöglich, beide noch zu einem vernünftigen Gespräch zusammenkommen zu lassen, Mediation und Beratung durch einen befreundeten Juristen sind auch aus genau diesen Gründen gescheitert. Deswegen hat nun auch jeder der Beiden einen eigenen Anwalt. Da beide Anwälte in dieser Sache ohnehin gezwungenermaßen in regelmäßigem Kontakt zueinander stehen (und eine gerichtliche Regelung von beiden Seiten nicht gewünscht wird), wäre es ja eigentlich der beste Ausgang, dass HIER und auf diesem Wege von beiden Seiten nach und nach ein Kompromiss gefunden wird o.Ä.
    Das ist aber offensichtlich unmöglich: Mein Vater hat eine Anwältin gefunden, vor der sogar im Vorfeld von mehreren (juristisch studierten) Seiten gewarnt worden ist. Und tatsächlich scheint sie es darauf anzulegen, die merkwürdigsten Einzelheiten in Berechnungen etc., die sich zugunsten meines Vaters anrechnen lassen könnten, aufzutun.
    Zum Beispiel: Es liegt ein ärztliches Gutachten auf Seiten meiner Mutter vor, demzufolge sie aufgrund einer chronischen Krankheit und daraus folgender Behinderung (30 %, glaube ich. Ich weiß es aber nicht sicher) wegen unzumutbarer Härte keinen Vollzeitjob annehmen kann und muss. Es existiert kein dem widersprechendes Gutachten, dennoch rechnet betreffende Anwältin einen fingierten Vollzeitjob in die Unterhaltsberechnung mit ein (und erhöht den Betrag noch mit einer willkürlichen Summe von Trinkgeld, die meine Mutter – als Kellnerin – monatlich bekommen solle).
    Oder: Sie berücksichtigt Festkosten (O-Ton Anwältin: „Bagatellbeträge“) wie den Musikunterricht, den Sportvereinsbeiträge etc. meiner kleineren Geschwister nicht, da diese vom Kindesunterhalt zu tragen seien (was ja merkwürdig ist: Wären sie weder hier noch dort und in weiteren Vereinen etc. Mitglied, wäre der Unterhalt immer noch der Gleiche (weil Elementarunterhalt), würden sie dann Mitglied werden und die Kosten vom Unterhalt getragen werden – dann sänken demgemäß ihr Anspruch auf Kleidung, Gesundheitsversorgung usw.?).
    Solche Beispiele ließen sich noch beliebig häufen (und selbst, wenn oben genannte Beispiele juristisch tatsächlich korrekt sein sollten, sind unter der Fülle der seltsamen Rechnungen betreffender Anwältin unter Garantie einige, die juristisch zumindest in höchstem Maße strittig wären).
    Aus diesem Grunde wird es auch auf diesen Seiten nie zu einer Lösung kommen können; ein gerichtliches Verfahren wird, wie gesagt, auf beiden Seiten nicht gewünscht und ich habe die Kraft nicht mehr, bei Telefonaten und notwendigen Zusammentreffen meiner Eltern Anstandsdame, Schlichter und Kompromiss-geber zu sein.
    Ich habe sogar versucht, basierend auf den Berechnungsgrundlagen beider Anwälte selbst eine „Kompromiss-Berechnung“ vorzunehmen – musste aber schnell sehen, dass zu diesem Zweck ein Jurastudium förderlicher ist als ein Philosophiestudium.

    Wenn Sie nun schreiben, dass „ein guter Anwalt mäßigend auf seine Partei“ einwirken solle: Gibt es denn eine Möglichkeit, außergerichtlich gegen die Berechnungen der Anwältin meines Vaters vorzugehen?
    Denn auch hier scheint er vernünftiger Argumentation durchaus nicht zugänglich zu sein; selbst, wenn ihm von befreundeten Anwälten und studierten Juristen ein Anwaltswechsel angeraten wird.

    Ich danke bereits im Vorraus (und bin auch durchaus nicht b̦se, wenn ich keine Anwort erhalten sollte Рich sehe, dass hier eine Antwort schwierig ist),

    mit freundlichen Grüßen
    DaWalda

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ dawalda

    ich kann Ihnen nur dringend raten, sich so weit wie möglich herauszuhalten. Ein Anwalt macht im wesentlichen das, was der Mandant von ihm erwartet. Wenn beide die Büchse eines kleinlichen Unterhaltsrechtsstreites aufgemacht haben, gibt es meist kein Zurück mehr. Die Kinder können dann auch nicht mehr schlichten wirken, sondern werden sich schlimmstenfalls mit beiden Eltern ebenfalls zerstreiten. Meine Prognose ist, dass das ganze zwangsläufig in einen gerichtlichen Rechtsstreit münden wird.

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  14. DaWalda

    Das wird wohl nicht gehen. Ohnehin ist es dafür mittlerweile zu spät.

    Trotzdem danke ich Ihnen für die schnelle Antwort,

    mfg
    DaWalda

  15. DaWalda

    Lieber Herr von der Wehl,

    Es tut mir Leid, aber ich muss noch einmal etwas nachfragen. Ich habe keinen entsprechenden Thread gefunden, deswegen schließe ich einfach an meinen vorigen Beitrag an:
    Oben habe ich geschildert, wie die Anwältin meines Vaters meine Mutter trotz vorliegender ärztlicher Bescheinigung als verpflichtet zur Erwerbsobliegenheit in Höhe eines Vollzeitjobs ansieht. – Zitat: „Wir sehen also einer Vollzeitbeschäftigung bis zum x. entgegen.“ Ein „sonst…“ hat sie wohl vergessen.

    Nun heißt es aber doch z.B. in § 1574 BGB
    (Angemessene Erwerbstätigkeit), dass eine solche rechtmäßig zu fordernde Erwerbstätigkeit eine solche sein muss, „die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht.“
    Das heißt doch ganz eindeutig, dass sie bei vorliegender Bescheinigung diese Forderung gar nicht stellen kann, oder?

    Wäre mit schwerwiegenden Folgen zu rechnen, wenn meine Mutter es bis zum vorgegebenen Zeitraum nicht schaffen würde, eine Vollzeit-Stelle zu finden?

    Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar,
    mit freundlichen Grüßen

    DaWalda

  16. ratlos

    Frage zu ZPO §160
    Wenn ein Vergleich geschlossen wird steht ja im Vergleich der jeweilige Punkt was usw.
    Punkt 1 es wurde Punkt 2 usw jetzt wurde ein Punkt nicht richtig wieder gegeben vom Richter als ich dann reklamierte bei meinem Anwalt das der Vergleich nicht korrekt wiedergegeben wurde! //Meinte dieser nur ach mit dem Richter ist nicht gut Kirchen – essen der hat es eh mit mir//
    Obwohl ich darauf bestand das ein Punkt richtig gestellt werden sollte wurde dies nicht in die Wege geleitet und die Frist ist natürlich verstrichen der Vergleich bezahlt.
    Muss Man(n) sich das bieten lassen??
    MfG

  17. hammel

    eine frage mal habe mich vor drei jahren scheiden gelassen und habe damals mit meine ex eine unterhalt vereinbahrung gemacht vor dem gericht und jetzt kommt sie auf einmal mit einer unterhaltabänderungsklage kommt sie dagegen an uns muss ich jetzt mehr unterhalt zahlen trotz der verianbahrung???

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ hammel

    Die Erfolgsaussichten eines Verfahrens kann ich grundsätzlich kaum beurteilen, anhand ihrer wenigen Daten ist es aber unmöglich irgend eine Aussage zu treffen.

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  19. ratlos

    Frage:
    Darf ein Richter Akten aus schwebendem Verfahren einfach mit zu sich Nachause nehmen?bzw. in den Urlaub????

    Zumal er Unterlagen zurück hält die schon mehrmals angefordert wurden,
    er diese aber vergass beizulegen.

    Kann man gegen einen Anwalt wegen Beleidigung vorgehen und denn Richter so wie den Mundtoten eigenen Anwalt als Zeugen angeben zumal der Richter keine Lust verspührte den persönlichen Beleidigungen einhalt zu gebieten?

  20. ratlos

    Ja er darf!!

    Er darf dann auch Unterlagen verlieren, verlegen usw.
    Dann kann er später im Urteil für die Gegenseite besser Schreiben,
    das der substantierte Vortrag nicht dargelegt wurde sprich angeblich keine anderen Belege obwohl er diese in der Verhandlung gemäß Protokol zu der Akte nimmt.

    Auch hier wieder Rechtsstaat oder was??

  21. Peter

    Grundsätzliches!

    Eine Ehe ist keine Sex-Gemeinschaft, sondern eine Lebensgemeinschaft, eine Arbeits-gemeinschaft, ein gemeinsames Unternehmen. Für jede Art von Gemeinschaft sind Ziele, Wege, Aufgaben und Pflichten zu formulieren, und zwar vor einer Heirat! Dazu gehört selbstverständlich auch eine allfällige Familienplanung / Kinder.

    Diese Vereinbarungen sind verpflichtend bis für alle KInder ihr eigener Lebensunterhalt durch sie selbst gesichert ist.

    Was sich zwischen den Beinen der Menschen abspielt, hat nichts mit dem Begriff „Ehe“ zu tun. Um Sex zu haben, braucht es keine Ehe!

    Eine Familie ist – als kleinste Zelle einer grösseren Gemeinschaft – im Prinzip die kultivierte Existenzsicherung der Menschheit. Wer diese aus egomanen Gründen verlässt oder gar zerstört, ist massiv zu bestrafen! Er oder sie zerstört damit auch das harmonische Aufwachsen der Kinder!

    Peter Urech

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