Scheidung Großbritannien/England in Deutschland
Mittwoch, den 17. Februar 2010nach dem englischen/walisischen bezw. nach dem schottischen und dem nordirischen Eherechts ist für eine Scheidung das Rechtssystem anzuwenden, welches dort gilt, wo die Eheleute ihr Domizil haben. Das Domizil wird definiert als der Staat, in dem die Eheleute sich mit der Absicht niedergelassen haben, für immer oder jedenfalls auf bestimmte Zeit dort zu leben. Nach […]