OLG Brandenburg: Ãœbertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein (Quelle ARGE FamR im DAV)

Wenn ein dreizehneinhalb Jahre altes Kind die Mutter ablehnt und es bei dem Vater lebt, so ist es gerechtfertigt, diesem die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kindesmutter wenig unternimmt, mit ihrer Tochter in Kontakt zu kommen.
Az UF 115/09, Beschluss vom 30.11.2009

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