Befristung des Aufstockungsunterhalts für 5 Jahre nach 21 jähriger Ehe (Quelle: RA´in Schimmelpenning, Berlin)
Dienstag, den 13. April 2010Die Kollegin Schimmelpenning aus Berlin berichtet über ein interessantes Urteil: OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.02.2008 – 2. ZS – FamS – 2 UF 138/07 Für die Frage nach der zeitlichen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB ist bei der im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände vor allem darauf abzustellen, ob sich […]