Befristung des Aufstockungsunterhalts für 5 Jahre nach 21 jähriger Ehe (Quelle: RA´in Schimmelpenning, Berlin)

Die Kollegin Schimmelpenning aus Berlin berichtet über ein interessantes Urteil:

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.02.2008 – 2. ZS – FamS – 2 UF 138/07 

Für die Frage nach der zeitlichen Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB ist bei der im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände vor allem darauf abzustellen, ob sich eine nacheheliche Einkommensdifferenz, die den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen könnte, als ehebedingter Nachteil darstellt, der einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigt. 
Ist die nacheheliche Einkommensdifferenz allerdings nicht auf ehebedingte Nachteile zurückzuführen, sondern darauf, dass beide Ehegatten schon vorehelich infolge ihrer Berufsausbildung einen unterschiedlichen Lebensstandard erreicht hatten, so kann es dem unterhaltsberechtigten Ehegatten im Einzelfall auch nach 21 Ehejahren zumutbar sein, nach einer Übergangszeit von fünf Jahren auf einen Lebensstandard gemäß den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten und sich mit demjenigen Lebensstandard zu begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte.
Denn der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bietet keine – von ehebedingten Nachteilen unabhängige – Lebensstandardgarantie im Sinne einer fortwirkenden Mitverantwortung des besser verdienenden Ehegatten.
Kann die Ehefrau also nach Scheidung ihrer Ehe bei entsprechenden Erwerbsbemühungen in ihren früheren Beruf zurückkehren und dabei ein vergleichbares Einkommen erzielen wie vor ihrer Heirat, so erscheint es dann, wenn keine Kindesbelange berührt sind, gerechtfertigt, ihren Anspruch auf Aufstockungsunterhalt auf die Dauer von fünf Jahren zu befristen.

2 Reaktionen zu “Befristung des Aufstockungsunterhalts für 5 Jahre nach 21 jähriger Ehe (Quelle: RA´in Schimmelpenning, Berlin)”

  1. r

    Ist ja insofern schön.
    Aber was ist wenn Ehefrau(39) auf Depr usw macht kann ja nicht arbeiten?
    Ehemann hatte Ausbildung schon fertig Ehefrau bestand Prüfung nicht und arbeitete nebenbei in erlerntem Beruf ohne Abschluss?

  2. geschieden

    ref.r keine Chance, die frauen bekommen immer Recht. Ein Trost, diese Frauen, die ienen auf Depressionen machen und lebenslang Unterhalt beziehen, werden auch trotz Geld nicht glücklicher. Immer einen auf krank machen, macht irgendwann krank. Sei froh dass Du sie los bist und bezahle wie eine Abschreibung. Müll, dessen Entsorgung eben teuer bezahlt werden muss. Wenigstens kann sie nicht mehr Dein unmittelbares Umfeld beschädgien.Also mach Dir keine Hoffnungen. Die Frauen bekommen immer Recht und Du musst lebenslang zahlne. Hättest halt nicht heiraten dürfen.Den Richtern ist es egal wie Deine Kinder und auch Du klarkommen.

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