OLG Brandenburg: Umfang des Betreuungsunterhalts (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Mittwoch, den 5. Mai 2010AG Familienrecht – Newsletter 05/2010 Wenn eine Mutter während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes vollschichtig tätig ist, steht das dem Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB grundsätzlich nicht entgegen. Der Unterhaltsbedarf der betreuenden Mutter ist nach den Einkünften zu bemessen, die sie aufgrund ihrer vollschichtigen Tätigkeit unmittelbar vor der […]