OLG Hamm: Erwerbsobliegenheit und Erwerbschancen einer Berufsrückkehrerin (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Es fehlen die realen Chancen auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin, wenn die geschiedene Frau in den Beruf zurückkehrt. Bei dieser Feststellung wurden die tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und die persönlichen Voraussetzungen der Berufsrückkehrerin wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie berücksichtigt, obwohl sie die Erwerbsbemühungen unzureichend dargelegt hatte.
Az 5 UF 145/09, Urteil vom 3.3.2010