BMJ: Lebenspartner und Steuerrecht – Gleichstellung (Quelle: ARGE FamR im DAV)


Künftig werden Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz und im Grunderwerbssteuergesetz genauso behandelt wie Ehegatten. Das hat die Bundesregierung am 19. Mai 2010 im Jahressteuergesetz beschlossen. Dadurch soll die gleichheitswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern im Bereich des Steuerrechts um einen entscheidenden Schritt abgebaut werden. Lebenspartner, die in einer langjährigen Partnerschaft leben, gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner ggf. bis zum Tode pflegen, werden vom Staat jetzt nicht mehr wie Fremde behandelt. So steht es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, der unter Federführung des Bundesfinanzministeriums erarbeitet wurde. Der Entwurf sieht im Bereich der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor.
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4 Reaktionen zu “BMJ: Lebenspartner und Steuerrecht – Gleichstellung (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. christian

    Hallo…
    lebe in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft… habe allerdings vor zwei Jahre mich von meinem Noch Ehemann getrennt (eingetragene Lebensgemeinschaft).
    Wir haben zusammen ein Haus gekauft was ich seid der Trennung alleine bewohne, bezahle und auch übernommen habe.
    Vorm Notar habe wir das Haus auf meinem Namen unschreiben lassen… was mir ca.3500 euro Grunderwerbssteuer gekostet hat… da wir vor dem Gesetzt wie Fremde behandelt wurden.
    Habe das Geld unter vorbehalt bezahlt… kann ich es jetzt wieder zurück verlangen???

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    diese Frage müssen Sie einem Steuerrechtler stellen.

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  3. Doreen

    Hallo!
    Ich (alleinerziehend, Sohn 11 Jahre) will mich nicht trennen sondern mit meinem neuen Freund zusammenziehen. Ich habe die Lohnsteuerklasse II, muss ich die jetzt ändern lassen? Bzw. ab wann kann/muss ich die Lstkl. ändern, oder ist ein Zusammenzug erst mal unrelevant (ein Jahr auf Probe zusammen leben – wenn es das gibt?)???
    Vielen Dank für eine Antwort / Tipp / Ratschlag!!!!

  4. Martin

    Hallo Doreen,

    RA von der Wehl hat Deine Fragen schon beantwortet 🙂
    Schau mal hier: http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

    Grüße
    Martin

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