BVerfG: Kindeswohl und Elternrechte (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Der Beschwerdeführer, ein vierjähriges Kind, ist in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt. Das OLG Hamm hatte entschieden, dass seine Pflegeeltern das Kind an die leiblichen Eltern herauszugeben haben. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zur neuen Entscheidung an das OLG Hamm zurück. Das Kind war im Alter von sechs Wochen und noch mal mit 9 Wochen wegen lebensbedrohlicher Verletzungen aufgrund schwerster Misshandlungen im Krankenhaus behandelt worden. Seitdem lebt es bei Pflegeeltern. Die leiblichen Eltern, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt und dann eingestellt worden war, hatten die Herausgabe verlangt. Die Trennung von den Pflegeeltern, bei denen es seit seinem siebten Lebensmonat lebt, sei von existentieller Bedeutung für seine weitere Entwicklung, entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht. Auch seien die Verletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit im engsten Familienkreis erfolgt. Das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen sei davon unabhängig. Das Oberlandesgericht habe die Umstände des Einzelfalls unzureichend abgewogen und auch das Kindeswohl nur mangelhaft berücksichtigt.
Az 1 BvR 2910/09, Beschluss vom 31.3.2010

Eine Reaktion zu “BVerfG: Kindeswohl und Elternrechte (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Leonora

    Hallo! Ich bin Mutter von zwei Kindern. Ich habe mich im Oktober 2011 von den Kindesvater getrennt. Ich habe ihn um regelmäßigen Umgang mit den Kindern gebeten. Es hatte über ein Jahr gedauert bis er bereit dazu war. Dann im Mai 2013 war meine Tochter, damals drei Jahre alt, immer stark gertötet an ihren intimbereich. Sie erwähnte auch, dass sie Fieber messen mag, was für mich sehr ungewöhnlich war. Denn Kinder mögen absolut kein Fieber messen im Po. Ich sprach darauf den Vater meiner Kinder an, warum sie so etwas äußerte, ob ihn etwas aufgefallen ist und warum sie immer so wund an ihrer scheide war und es auch brannte beim urinieren. Er blockte schnell ab, mit den Worten, bei mir ist da nichts gewesen und wegen den rötungen, dachte ich es läge an irgendwelche unerträgliche lebensmittel, sagte der Vater, es gäbe das gleiche wie bei mir. Diese Elterngespräche gingen meistens nur fünf bis zehn Minuten. Jedenfalls sagte mir meine Tochter dann im August 2013, Papa hat mit sein Finger in mein Po Fieber gemessen und hat an seinen Finger ganz viel spucke dran gemacht und ihre scheide gestreichelt. Ich Kämpfe seitdem gegen ihn. Es ist aussichtslos. Gutachten wurde viel zu spät gemacht, aussagen meiner Tochter reichen nicht aus. Hinzu kommt das er drogenabhängig ist und es meinen Sohn ausführlich erklärte wie er was zubereitet hatte. Nur aus Angst vor einer Gefahr, sagte mein Sohn nichts. Nun bekommt der Vater unbegleiteten Umgang und wenn ich mich verweigere, um meine Kinder vor ihn zu schützen, wird mir das Sorgerecht entzogen. Ich wollte nur das meine Kinder trotz Trennung mit beiden Elternteilen aufwachsen können und dann missbraucht und misshandelt er sie. Ich kann nur raten wenn so etwas bei einen Kind der Fall ist, gleich ins Krankenhaus fahren, einen abstrich machen zu lassen und auch eine gründliche Untersuchung durchführen zu lassen. Ich hatte den Fehler gemacht, mich von den „Behörden“ beraten zu lassen. Ich bin enttäuscht von denen die dies befürworten. Meinen Kindern ist somit in keinsterweise geholfen wurden. Wo spricht das bitte für das wohl des Kindes?

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