LG Koblenz: Sorgerecht bei Ãœbersiedlung eines Elternteils ins Ausland (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln, wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt. Deshalb müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Az 11 UF 149/10, Beschluss vom 4.5.2010

5 Reaktionen zu “LG Koblenz: Sorgerecht bei Ãœbersiedlung eines Elternteils ins Ausland (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Sabine

    Hallo
    Meine Schwägerin ist deutsche und ist mit einem Griechen veheiratet sie haben zwei Kinder die in Griechenland geboren sind. Haben aber auch ein Deutschen Pass. Meine Frage wäre kann sie mit den Kindern nach Deutschland wieder kommen und hir leben oder was muss sie tun damit es keine Kindesentführung ist?
    Liebe Grüße

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    am einfachsten ist natürlich die Zustimmung des Vaters zu der Übersiedlung nach Deutschland.

    Unter allen Vorbehalten möchte ich aber vermuten, dass es kaum eine Kindesentführung sein kann, wenn eine deutsche Staatsbürgerin mit ihren 2 deutschen Kindern nach Deutschland übersiedelt.

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  3. Sabine

    Hallo
    noch mal zum obrigen Komentar, die Kinder haben leben seid Geburt in Griechenland und haben beide Staatsbürgerschaften. Der vater hatte halt die Deutschen Pässe für die Kinder geholt weil sie pro Kind 20,- Euro billiger waren. Meine Schwägerin hat auch angst das sie von da mit den Kindern nicht weg kommt obwohl es den Kindern hir besser gehen würde. Was mich nur iritiert habe die deutsche Botschaft angerufen in Griechenland und die sagten mir nur durch nee Scheidung wird das Sorgerecht geklärt und vorher kann sie ohne zustimmung am besten nicht nach Deutschland kommen. Aber die Griechische Botschaft sagte genau das gegenteil. Was soll man da glauben oder an wen kann man sich wenden um es 100 % zu wissen wie die Rechte sind?
    Liebe Grüße und schon mal Danke auch für die erste Antwort

  4. Nicola

    Hallo ,es geht hier um ein thai-dänisches Kind ( Mutter Thai, Vater Däne). Gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung, Vater in Vereuinbarung über Sorgerecht die Mutter verpflichtet nur in Thailand mit Kind zu leben, andere Alternative wäre die Abgabe des Kindes in eine Einrichtung in Dänemark, er sagte er will es in Thailand besuchen. Nun möchte die Mutter ( nun schwanger mit Deutschem) zu Ihrem Verlobten nach Deutschland ziehen und natürlich das Kind mit nach Europa nehmen. Vater/ Däne hat keinen Kontakt, Unterhalt oder Besuch gemacht, weigert sich einen Pass gemeinsam zu beantragen und sagt, Kind muss eben mit Mutter in Thailand ( ohne Unterhalt, Krankenversicherung und gute Bildung) bleiben. Er hat ja das Sorgerecht….Gilt diese dänische Sorgerechtsvereinbarung , hindert diese die Mutter das Kind ( 2 J.) nach Europa zu bringen? Aus Thailand ist sie nicht in der Lage die Dinge zu klären. Aufenthalt in Deutschland macht Umgang für Vater leichter und vor allem entspricht es doch dem Kindswohl…. Wer weiß weiter? Vielen Dank !

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ nicola

    darauf kann ich keine konkrete Antwort geben

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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