Regelung auf EU-Ebene über anwendbares Recht bei Scheidung und Trennung rückt näher (Quelle DAV-Depesche)

Es ist eine Premiere auf EU-Ebene: 13 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland, Frankreich und Spanien) haben vom Rat für Justiz und Inneres am 4. Juni 2010 grünes Licht dafür bekommen, im Wege der „verstärkten Zusammenarbeit“, also ohne dass sich alle 27 Mitgliedstaaten beteiligen, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vereinheitlichung der kollisionsrechtlichen Regelung bei Trennung und Scheidung (http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2010_105_de.pdf) Geltung zu verschaffen. Die in Aussicht genommene Verordnung wird nicht nur für binationale Paare gelten, sondern in allen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen – also z. B. auch, wenn die Eheleute in verschiedenen Mitgliedstaaten leben oder wenn mindestens ein Ehegatte nicht die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats besitzt, in dem die Eheleute leben. Vereinheitlicht werden nicht nur die kollisionsrechtlichen Regelungen – erster Anknüpfungspunkt soll der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten sein – sondern den Ehepartner wird darüber hinaus ein Wahlrecht in Bezug auf das anwendbare Recht eingeräumt. Die abschließenden Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag können jetzt beginnen. Zur Pressemitteilung der Vizepräsidentin Viviane Reding vom 4. Juni 2010.

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