Scheidung in England/Großbritannien

Das britische Scheidungsrecht wird von dem Domizilprinzip beherrscht. Das bedeutet zum Beispiel, dass zwei deutsche Staatsbürger, die in Großbritannien leben, nach britischem Recht geschieden werden. Das britische Recht hat im wesentlichen nur einen Scheidungsgrund, die endgültige Zerrüttung der Ehe. Dies ist dem deutschen Recht nicht unähnlich. Die einzelnen Scheidungsgründe und auch die Tatsache, dass rund 75% aller Ehescheidungen in Großbritannien im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, weil die Eheleute entweder Ehebruch oder unerträgliches Verhalten der Gegenseite einfach behaupten (ob dies richtig ist oder nicht) habe ich hier etwas ausgeführt:

Scheidungsrecht Großbritannien

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