Scheidung nach türkischem Recht
Eine Scheidung nach türkischem Recht kommt auch in Deutschland immer dann in Betracht, wenn beide Eheleute die türkische Staatsbürgerschaft haben. Es gibt auch im türkischen Recht eine einvernehmliche Scheidung, wenn beide Eheleute eine vom Gericht vorgeschlagene Vereinbarung betreffen, die auch die wichtigsten Scheidungsfolgen regeln. Ein paar weitere Ausführungen können Sie hier lesen:
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Am 8. Juli 2010 um 10:11 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Rentner ,getrennt lebend, Frau im Ausland, wieviel muss ich zahlen
Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und sind im Aug. 2008 in die Türkei gezogen (in Deutschland abgemeldet). Ich bin Rentner 73 Jahre alt, meine Frau 52 Jahre alt, 27 Jahre verheiratet, keine Kinder. Meine Frau hat 23 Jahre gearbeitet, seit 2001 arbeitslos, hat sich nie arbeitslos gemeldet, Nach 1 Jahr hat sich meine Frau von mir getrennt und ich bin aus unserer gemieteten Türkei Wohnung ausgezogen und zurück nach Deutschland geflogen, meine Frau blieb in der Türkei. Wir leben seit 11 Monaten getrennt. Meine Frau will nicht nach Deutschland zurück und erwartet, dass ich ihr den Lebensunterhalt in der Türkei bezahle. Meine Rente beträgt 1610,00 Euro im Monat, davon muss ich 340,00 Euro Unterhalt an meine erste Frau zahlen, an Miete + Nebenkosten zahle ich monatlich 480,00 Euro. Z.Zt. zahle ich an meine Frau freiwillig 300,00 Euro im Monat, es verbleiben mir 490,00 Euro. Meine Frau könnte noch arbeiten, müsste aber nach Deutschland zurück kommen, will sie aber nicht, erwartet dass ich Euro 400,00 an sie zahlen sollte/muss. Ich bin ja bereit einen gewissen Betrag zu zahlen. Sie könnte in Deutschland arbeiten oder Unterstützung beantragen. Erwähnen möchte ich noch, dass ich 80% schwer behindert bin.
Danke im voraus für Ihre Hilfe/Antwort,
J.Juergens
Am 23. April 2012 um 14:24 Uhr
Hallo,
ich hätte da eine Frage.
Unzwar haben meine Eltern im Jahre 1989 geheiratet, natürlich in der Türkei nach türkischem Recht. Meine Frage ist jetzt, wenn man sich hier scheiden lassen hat, muss man dann extra einen Anwalt in der Türkei arrangieren, damit man auch in der Türkei geschieden ist oder reicht es auch wenn man mit dem Scheidungsurteil einfach zum türkischen Konsulat geht und dies dort für die Türkei genehmigen lässt?
Vielen Dank im Voraus.
D. Simsek
Am 25. April 2012 um 16:30 Uhr
@ deniz
ein in Deutschland erlassener Scheidungsbeschluss wird auch in der Türkei anerkannt werden. Das Verfahren muss ihnen ihr Konsulat erklären.
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
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