Scheidung nach weißrussischem Recht
Das Scheidungsverfahren in Weißrussland wurde im wesentlichen aus dem Recht der GUS-Staaten übernommen. Dort ist eine Scheidung fast überall vor dem Standesamt möglich. Es gilt in Weißrussland aber die Vorschrift, dass eine Scheidung nur von einem Gericht ausgesprochen werden kann. Ausländische Scheidungsurteile werden in Weißrussland problemlos anerkannt, wenn Bürger Weißrusslands zum Zeitpunkt der Scheidung im Ausland gelebt haben. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
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