Sorgerecht lediger Väter gestärkt, BVerfG 1 BvR 420/09

Leitsatz zum Beschluss (1 BvR 420/09) des Ersten Senats vom 21. Juli 2010

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.

Mein Kommentar:
Das Verfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Bislang war es so, dass nicht miteinander verheiratete Eltern nur dann ein gemeinsames Sorgerecht hatten, wenn die so genannte gemeinsame Sorgerechtserklärung von beiden Elternteilen abgegeben wurde. Ansonsten hatte die Kindesmutter die Alleinsorge für das gemeinsame Kind. Den Vätern blieb nur das Umgangsrecht.
Diese Regelung ist nunmehr von dem BVerfG gekippt worden. Es ging darum, dass ein unverheirateter Vater beim Familiengericht den Antrag stellte, auch dass Sorgerecht für seinen Sohn zu erhalten. Er unterlag in den Instanzen und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde und gewann. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann es zwar weiterhin so bleiben, dass grundsätzlich das Sorgerecht für ein uneheliches Kind zunächst auf die Mutter übertragen wird.

Jetzt aber die Neuerung: Dass der Vater bislang keine Möglichkeit hatte, wenn er ebenfalls ein Sorgerecht haben wollte, dies gerichtlich überprüfen zu lassen, hält das BVerfG für verfassungswidrig.

Es muss für den Vater möglich sein, seinen Wunsch von einem Familiengericht überprüfen zu lassen, wobei sich alles an dem Wohl des Kindes orientieren muss.

Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgerufen, diesen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes in eine gesetzliche Form zu bringen. Dies wird auch dringend Zeit, da unverheiratete Väter in keinem anderen EU-Land so wenig Rechte haben, wie in Deutschland.

Wie das Gesetz aber tatsächlich aussehen wird, ist noch völlig offen. Die Politiker diskutieren und 2 Möglichkeiten:

1. die ledigen Väter erhalten ein Mit-Sorgerecht nur, wenn sie den Wunsch dazu äußern und das Kindeswohl nicht dagegen steht.

2. die ledigen Väter erhalten automatisch bei der Geburt des Kindes ein Mit-Sorgerecht, gegen welches die Kindesmutter allerdings Widerspruch einlegen kann.

Ob sich eine dieser 2 Lösungen durchsetzen kann, oder ob die Politiker etwas ganz anderes bevorzugen, wird sich zeigen.

11 Reaktionen zu “Sorgerecht lediger Väter gestärkt, BVerfG 1 BvR 420/09”

  1. tom todd

    Guten Tag,
    für die Zwischenlösung (Antrag beim Familiengericht) bis zur neuen gesetzlichen Regelung stellt sich die Frage: wie werden die Gerichte denn nun prüfen, ob es dem Kindeswohl entspricht, dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zuzusprechen?
    Werden die Kinder wieder zwischen den Fronten der Eltern erneut aufgerieben (bei einer widerstrebenden Mutter), weil das Gericht nun beide Elternteile (in meinem Falle zum wiederholten Male) persönlich anhören wird, gar das Kind (wieder) anhören, oder sogar wahrscheinlich ein psychologisches Gutachten in der Regel anfordern – und somit ein monate- oder gar jahrelanger Streit in der Familie zu begünstigen?

    Oder werden die Gerichte nach Aktenlage (wenn möglich) entscheiden, dass solange keine negativen Gründe für die Verweigerung vorliegen, das Sorgerecht anerkannt wird?

    Viele Grüsse
    tom todd

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    es grenzt ein wenig an Wahrsagerei, aber ich gehe davon aus, dass die Gerichte, solange die Kindesmutter keine erheblichen Gründe vortragen können, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen, auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht aussprechen werden.

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  3. Volker

    @ tom
    Mein Antrag ist gestern beim Familiengericht eingegangen.
    Allerdings ist mein Sohn auch schon über 15 und will auch zu mr ziehen (dies sah das deutsche Recht bislang überhaupt nicht vor!)
    Ich werde gerne berichten wie es nun in der Praxis weitergeht.
    Ich erwarte übrigens heftigsten Widerstand der Mutter …

  4. Sina

    Lieber Herr Wahl,
    wie sehen Sie die Chance eines erfolglosen Ehebrechers, der über einen Seitensprung einer verheirateten Frau zwar (biologischer) Kindsvater wurde, deren Ehe aber weiterhin trotzdem intakt ist, weil ihr Mann das Kind voll akzeptiert? Wird der Ehebrecher
    vor einem Familiengericht eine Chance auf gemeinsames Sorgerecht haben?
    Viele grüße
    Sina

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ sina

    warum nicht? Das Sorgerecht kennt keine Moralvorstellungen.

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  6. Rose48

    Hallo,
    wie siehts denn aus, wenn der Vater sich nur unter Druck (Besuchszeiten von der Mutter ausgehend übers Jugendamt geregelt, da keine Gesprächsgrundlage möglich war) dazu bereit erklärte die unregelmäßigen Besuchszeiten (bei einem 6 Jährigen alle 2 Wo. 3 Std. Sonntags !! und davon ca. die Hälfte ständig abgesagt) in regelmäßige Besuchszeiten alle 2 Wo. von Sa. morgen bis So.abend zu verändern.
    Gespräche sind hier immer noch nicht möglich,(Termine bei der Erziehungsberatung anberaumt) sowie grundsätzlich unterschiedliche Erziehungsmethoden und Weltanschauungenvorhanden.
    Die Kränkung des Vaters (ich trennte mich von ihm) ist aber groß genug, um wenigstens in dem Fall des Sorgerechts ein „RECHT“ an „uns“ zu erhalten. Um das Kindeswohl geht es dem Vater nicht konkret, dies ist Mittel zum Zweck.
    Es gibt einige Situationen, welche sein verantwortungsloses Verhalten bezeugen.
    Wie würde das Familiengericht auf Grundlage des neuen Beschlusses des BverG reagieren ?
    etwas ängstlichen Gruß von Rose48

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ rose48

    ich bitte um Verständnis, aber ich habe keine Ahnung, wie ein mir unbekanntes Familiengericht auf dem Sachverhalt reagieren würde. Diese Frage, wenn es denn überhaupt eine Frage war oder nur eine Schilderung, kann ich beim besten willen nicht beantworten.

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  8. gabi

    kann man einem ledigen vater das gemeinsame sorgerecht nach der trennung ohne angaben von gründen wieder entziehen? oder kann man es entziehen wenn man es wegen unterdrückung gegeben hat?

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    eine Entziehung des Sorgerechts ist durch die Mutter ist natürlich nicht möglich. Über das Sorgerecht kann nur das Familiengericht abschließend entscheiden.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  10. Denis35

    Guten Tag

    Ich bin in der Situation das ich das gemeinsame Sorgerecht haben möchte .Da kein Kontakt mit der Mutter des Kindes möglich ist .Und ich finde das diese Übergangsregelung doch eine gute Sache ist ,Sodas auch mal die Väter ihre Rechte vorbringen können und meiner Meinung nach auch tun sollten .Mein Anwalt hatte mir dazu geraten noch zu warten die Klage einzureichen und demnach zu warten bis die Gesetzes Änderung in trockenen Tüchern ist .

    Nur die frage die ich mir Steele ist doch wie lange wird das dauern dieses um zu setzen .Die Politiker sind ja in diesen dingen ja auch nicht die schnellsten .

    Meine Tochter ist 3 Jahre alt und lebt in eine Pflegefamilie und ich darf sie nur einmal im Monat sehen was mir einfach zu wenig ist.Das Jugendamt aber sagt es sei doch völlig ausreichend .Die verstecken sich doch eh nur hinter ihren § ist doch so .

    MFG

    Denis35

  11. Mark

    Ich bin Vater eines nicht ehelichen Kindes, habe auch kein Sorgerecht, werde es aber jetzt beantragen. Muß mir die Mutter des Kindes sagen wo sich mein Kind aufhält?
    Die Mutter hat eine eigene Wohnung, kann aber nicht alleine sein, und wohnte daher bei mir, und ist jetzt weggegangen ohne mir zu sagen wo hin. In Ihrer Wohnung ist sie nicht, da sie wie gesagt, nicht allein sein kann. Sie hat auch von Jugendamt eine Familienbetreuung, die 2 bis 3 mal die Woche kommt.
    L.G. Mark

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