Unterhalt der Zahnarztgattin

das OLG Celle hat am 11.3.2010 entschieden, dass die 44 jährige Gattin eines Zahnarztes, die ihr Abitur gemacht hat und ein Lehrerstudium wegen der Eheschließung abgebrochen hat, auf dem Arbeitsmarkt für un -und angelernte Kräfte verwiesen werden kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn seit Rechtskraft der Scheidung 4 Jahre vergangen sind und die Ehefrau während der Ehezeit mehrere Jahre in der Praxis des Mannes im Empfangsbereich mitgearbeitet hat.

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