Ein Ehepartner erklärtem Scheidungstermin, er wolle nicht geschieden werden. Was nun?

Es passiert nicht häufig, aber doch immer wieder, dass im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht bei der Anhörung der Eheleute die AntrG.Seite angibt, sie wolle nicht geschieden werden. Sie halte die Ehe nicht für endgültig zerrüttet.

Hier glaubt die Antragstellerseite dann häufig, die Ehe könne nicht geschieden werden, da die Zustimmung der Gegenseite zur Scheidung notwendig sei.

Dies ist nicht richtig!

Auch ein Scheidungsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, bei dem, wenn beide Parteien unterschiedliche Auffassungen vertreten, das Gericht eine streitige Entscheidung treffen muss. In diesen Fällen wird der Familienrichter beide Eheleute nochmals intensiv befragen, ob und wie sie sich ein weiteres Zusammenleben vorstellen könnten. Sollten die Angaben des Antragsgegners, der nicht geschieden werden will, nicht wirklich vollständig überzeugend sein, wird das Familiengericht in aller Regel die Scheidung auch gegen den Willen des Antragsgegners aussprechen.

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4 Reaktionen zu “Ein Ehepartner erklärtem Scheidungstermin, er wolle nicht geschieden werden. Was nun?”

  1. midana

    Hallo,
    ich hab ein ziemliches Problem bezüglich der Krankenkasse nach der Scheidung, die nicht durchgeführt werden kann, weil ich danach nicht mehr Krankenversichert sein werde. Ich bin seit einigen Jahren getrennt, habe das 57 Lebensjahr hinter mich gebracht und war bis heute privatversichert. Erhalte keinen Unterhalt von meinem Mann, dafür ist die Arge mit einem sehr geringen Beitrag eingesprungen. Nach meinem Anwalt, müßte ich Unterhalt erhalten der wahrscheinlich höher ist als 450 €, dafür entfällt die Arge und ich bin nicht mehr versichert, weil ich zu alt bin in eine gesetzliche Krankenkasse mitversichert zu werden. Bin z.Zeit auch noch krankgeschrieben, erhalte keine Erwerbsminderungsrente. Seit 2007 müssten alle Krankenkassen, Menschen die noch nie in Deutschland gelebt haben und noch nie versichert waren, krankenversichert werden. Nachdem ich bei gesetlichen Krankenkassen mich erkundigt habe wie das für mich aussehenmag, sagte man mir; „Sie waren 20 Jahre Privat versichert da können sie auch weiter Privat versichert bleiben“. Wie ist es nun für mich als Mutter und Hausfrau über 20 Jahre, nie einen Job ausserhalb des Hauses gearbeitet habe? Eine private Krankenkasse kann ich mir nicht mehr leisten und in die gesetzliche Krankenkasse komme ich nicht, weil ich zu lange Privatversichert war! Hier besteht eine Lücke oder hab ich etwas übersehen? Ich bitte um baldige Antwort Danke!

  2. ich

    habe in marokko geheiratet meine frau ist in deutschland mitlerweile aber môchte mich scheiden lassen weil sie dinge getan hat die unverzeilich sind und mir gegenûber nicht das bild zeigt was ich mir vorgestellt hab wird sie wenn ich mich scheinen lasse wieder zurûck nach marokko gehen mûssen oder wie lâuft das ganze kann ich mich ûberhaupt scheinden lassen in deutschland oder muss ich mich in marokko scheiden lassen ?? vielen dank

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ ich

    wenn beide Eheleute in Deutschland sind und zumindest einer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann die Scheidung in Deutschland durchgeführt werden. Ein Problem wird sich sicherlich ergeben, wenn Ihre Frau zurück nach Marokko geht. Die Scheidung wird sich dann erheblich verzögern. Wo geheiratet wurde, ist nicht entscheidend.

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  4. nandarine

    Guten Tag,ich habe eine Frage ich habe 4 Kinder und mein Mann ist Marokkaner.Wir haben vor 10 Jahren in Marokko geheiratet die Ehe wurde hier anerkannt!!Meine Frage:Kann mein Mann sich ohne meines Wissens in Marokko von mir scheiden lassen???Weil ich will nicht die Scheidung!!Ach ja ich bin Deutsche

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