Allgemeines zum Versorgungsausgleich bei Beamten und Soldaten

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht berechnet und festgelegt und er wird mit Rechtskraft der Ehescheidung wirksam. Eine Änderung einer rechtskräftigen Entscheidung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nachfolgend möchte ich die Auswirkungen des Versorgungsaugleiches auf die Bezüge der Beamten oder Soldaten darlegen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Sachverhalte:

1. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich fällt während des aktiven Dienstverhältnisses.

In diesem Falle werden die Bezüge des Beamten oder Soldaten während der aktiven Dienstzeit nicht gekürzt. Eine Kürzung findet auch dann nicht statt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits eine Rente auf den Versorgungsausgleich beanspruchen kann. Die Kürzung erfolgt erst mit Beginn des Ruhestandes. Allerdings auch, wenn der Beamte z.B. wegen vorzeitiger Dienstunfähigkeit  in den Ruhestand tritt. Eine Kürzung erfolgt selbst dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehepartner (noch) gar keine Rente aus dem Versorgungsausgleich erhalten kann oder sich nach der Entscheidung zwischenzeitlich sogar wieder verheiratet hat.

2. Der Beamte ist bei Scheidung und VA im Ruhestand

Wenn der Beamte bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand ist, werden die Ruhebezüge auch bereits gekürzt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich noch keine Rente erhalten kann.

Die Höhe des Kürzungsbetrages wird von dem Familiengericht im Scheidungsverfahren festgelegt. Diese Höhe ist aber nicht statisch, sondern dynamisch. Sie kann sich nach der Entscheidung erhöhen oder vermindern und zwar in dem Verhältnis, in dem sich die Versorgungsbezüge des Beamten erhöhen oder vermindern.

Häufig ist nicht bekannt, dass der Versorgungsausgleich damit einer Dynamisierung unterliegt. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg hat in einem Informationsschreiben eine Musterrechnung aufgestellt. Ich möchte diese Musterrechnung in Auszügen wiedergeben.

Das Beispiel war,

 – Beamter in der Besoldungsgruppe A12

– zum 31.05.1990 rechtskräftig geschieden

– zu diesem Zeitpunkt ein Versorgungsausgleich von 703,72 DM vom Familiengericht festgelegt 

der Beamte ist am 31. März 2010 in den Ruhestand getreten ist.

Aus dem ehemals im Versorgungsausgleich oben genannten Betrag von 703,72 DM von Mai 1990 wurde im März 2010 durch die Bezügeanpassungen ein Betrag von 515,33 Euro. Dies ergibt sich, wie gesagt,  aus den Bezügeanpassungen in der Vergangenheit, die im Jahre 1991 noch bei fast 6% lagen, danach aber nur noch um 1 bis 3% schwankten.

Wenn der Beamte, der ausgleichspflichtig ist stirbt, bleibt die Rente für den ausgleichsberechtigten Ehepartner bestehen. Wenn der Beamte also z.B. wieder geheiratet hat, wird die hinterbliebene neue Ehefrau mit Kürzungen ihres Rentenanspruches rechnen müssen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Berechnung des Kürzungsbetrages, wenn der ausgleichsverpflichtete Beamte oder Soldat an den anderen geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen muss. In diesem Falle vermindert sich der Kürzungsbetrag aus dem Versorgungsausgleich um die Höhe des Betrages, der an Unterhalt gezahlt wird. Hier gibt es allerdings eine Höchstgrenze.

Ein Problem tritt immer dann ein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehepartner während des Bezuges der Leistungen aus dem Versorgungsausgleich verstorben ist. Sollten bis zum Todes des ausgleichsberechtigten Ehepartners noch keine Leistungen aus dem Versorgungsausgleich an ihn geflossen sein, werden die Versorgungsbezüge nicht gekürzt. Sie werden auch dann nicht gekürzt, wenn der verstorbene Ausgleichberechtigte bislang nur geringfügige Leistungen (nicht mehr als 36 Monate) aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat. Hier muss aber ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Letztlich kann eine Kürzung der Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewendet werden. In der Regel dürfte dies aber nicht interessant sein. Als Anhaltspunkt kann hier nur gesagt werden, dass im Moment für einen Kürzungsbetrag von 100,00 Euro monatlich ca. 25.000,00 Euro einmalig gezahlt werden müssen. Das bedeutet bei einem Kürzungsbetrag von 400,00 Euro monatlich, dass der ausgleichsverpflichtete Beamte oder Soldat zur Vermeidung der Kürzungsbeträge eine Summe von rund 100.000,00 Euro einzahlen müsste. Dies könnte sich allenfalls dann rechnen, wenn der ausgleichverpflichtete Beamte oder Soldat noch relativ jung ist, wie es häufig z.B. bei Piloten der Bundeswehr der Fall ist.

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71 Reaktionen zu “Allgemeines zum Versorgungsausgleich bei Beamten und Soldaten”

  1. Vera

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lebe in Scheidung und die Scheidung wurde 2008 eingereicht. Mein Nochmann ist Berufssoldat und ich Rentnerin, der Versorgungsausgleich wurde bereits berechnet und beläuft sich auf rund 180€ zu meinen Gunsten. Nun wurden wir aber leider nicht vor dem 1.9.2010 geschieden. Wird jetzt der Versorgungsausgleich neu berechnet und können mir dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Wie lange kann sich die Scheidung dadurch verzögern und kann man etwas zur Beschleunigung des Verfahrens tun.
    Da ich eine kleine Rente habe, wäre es fatal, wenn sich durch neues Recht der Versorgungsausgleich verringern würde.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar
    Vera

  2. peter

    Hallo,meine Frage:
    ich bin seit 2001 geschieden( Beamter bei DB AG )
    muss ca.430 euro VA zahlen ab wann ? gehe 2019 in Pension meine Exfrau ist 5 Jahre jünger
    muss ich VA zahlen wenn ich in Pension gehe oder erst wenn die Exfrau in Rente geht?

  3. espey

    Meine Ex-Frau ist seit 2 Jahren selbst Rentnerin. Wie lange muß ich den VA noch zahlen?

  4. Johannes

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin in den 55ziger Vorruhestand versetzt worden.
    Unsere Scheidung wird beantragt.
    Ich dachte bisher, das mit der Scheidung der VA sofort (also hälftiger Pension an die dann Ex-Ehefrau) fällig ist obwohl sie erst in 10 Jahren in Rente gehen kann.
    Wird der VA sofort fällig oder geht das wie auch immer mit der eigentlichen Pension mit 65?
    Was kann getan werden um den VA zu vermeiden bzw. zu minimieren bis zu meiner eigentlichen Pensionierung mit 65 und nicht schon mit der 55ziger Regelung?

    Vorab Danke für Ihre Antwort

  5. Renate

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich leben von meinem Exmann seit 2OO8 getrennt und werde dieses Jahr geschieden. Er war Berufssoldat und ist mit 5O Jahren in Pension gegangen. ganz normale Alterspension mit 75% Pension.Auf die Ehezeit fallen 8 Jahre Dienstzeit. Ich war halbtags berufstätig wegen Kindererziehung und Betreuung Mann (diverse Krankheiten) und bin 22 Jahre in der Ehezeit berufstätig gewesen. Jetzt Rentnerin.Mein Mann war Stabsfeldwebel und mein Verdienst wesentlich geringer. Bei mir werden 22 Jahre gegen 8 Jahre Versorgungsausgleich berechnt und ich erhalte 3,74 Euro Ausgleich. Hätte ich ganztags gearbeitet müßte ich ihm von meiner kleinen Rente noch 25O,– Euro abgeben.Mein Ex-Mann hat eine Nettopension von 1.92O,– Euro und ich eine Rente von 87O,– Netto.
    Wie kann es so eine Schieflage vom Gesetzgeber geben, daß ich für 24 Jahre Ehe keinen Versorgungsausglich erhalte?
    Ich habe diese Berechnung vom Gericht erhalten.
    Freundliche Grüße und danke für die Auskunft.

  6. Hans

    Ich bin 75, seit 1990 geschieden und bezahle 490€
    Versorgungsausgleich. Sollte ich Dauerpflegebedürftig
    werden und im Heim lande, kann die Höhe des V-Ausgl.
    gekürzt werden, wenn meine Einkünfte nicht aus-
    reichen? Vielen Dank für Ihre Auskunft und freundliche
    Grüße

  7. Klaus

    Sehr geehrter Herr von der Wiehl,
    ich, A9-Beamter, bin seit 29 Jahren verheiratet und habe 2 Kinder (22 und 25 Jahre) meine Frau hat seit unserer Eheschließung nicht mehr gearbeitet und ist seit Anfang diesen Jahres eine sog. Minijoberin. Wir besitzen eine vermietete Eigentumswohnung (schuldenfrei) und ein Haus (noch mit rd 90.000 € belastet). Kann ich durch Eigentumsübertragung meiner Anteile an Haus und Wohnung sowie der Verpflichtung die Abzahlung der Restschuld an dem Haus zu übenehmen einen Versorgungsausgleich verhindern?!
    Vielen Dank für ihre Auskunft !!!!

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    das würde jedenfalls dann funktionieren, wenn die Eheleute einen entsprechenden notariellen Vertrag schließen und das Familiengericht an diesem Vertrag keine grundsätzlichen Bedenken hätte. Einzelheiten müssen sie aber mit dem Notar und dem Sie betreuenden Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

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  9. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    hier kann wohl nur § 36 Versorgungsausgleichgesetz helfen. Sie sollten einmal mit dem Versorgungsträger selbst darüber sprechen.

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  10. schnabeltier

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    meine Frau und ich möchten uns nach 14 Jahren scheiden lassen. Ich bin Soldat, und gehe in zwei Jahren in den Ruhestand. Mein Frau ist selbstständig, und wird wohl nie eine staatliche Rente beziehen. Muss ich dennoch einen VA zahlen?
    vielen Dank in Voraus.

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ schnabeltier

    gerade bei Berufssoldaten entstehen so häufig riesige Probleme.

    Der Soldat geht oftmals relativ früh in Pension und der Betrag, den er im Versorgungsausgleich abgeben muss, wird unmittelbar mit Pensionsbeginn einbehalten, obwohl die Ehefrau noch gar keinen Anspruch auf Rente hat. In diesen Fällen bleibt nur eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten, mit welcher der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird und Soldat seiner Frau dafür eine irgendwie geartete Vergütung zahlt. Dies kann in der Regel nur ein Fachanwalt für Familienrecht aushandeln.

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  12. Versorgungsausgleich bei Beamten, Soldaten » Scheidung tut weh

    […] Lesen Sie auch HIER […]

  13. Johannes

    Sehr geehrter Herr von der Wehl
    Sie schreiben in diesem Artikel unter Top2.
    Der Beamte ist bei Scheidung und VA im Ruhestand.
    Wenn der Beamte bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand ist, werden die Ruhebezüge erst gekürzt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich eine Rente erhalten kann.

    Daraus folgt für mich sofern der Beamte z.B. durch Vorruhestand in Pension vor der Scheidung ist so wird seine Pension nicht sofort sondern erst bei in Ruhestandtretung des Ehegattten gekürzt.
    Dies widerspricht aber einigen Kommentaren zu den Anfragen. Könnten Sie das bitte noch einmal entsprechend Ihrem Top 2 bestätigen.
    Vielen Dank

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ johannes

    ich denke nicht, dass ich mir irgendwo widersprochen habe und bitte um einen Hinweis, wenn doch.

    Hier das Merkblatt zum Nachlesen

    http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/merkblaetter/mb_versausgl.pdf

    Lesen Sie bitte § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG

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  15. Monika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ist es bei Beamten möglich, dass der geschiedene Ehepartner, der auch den Versorgungsausgleich erhält, auf diesen verzichtet? Das wäre in meinem Fall dann interessant, wenn er mit seiner eigenen Rente deutlich unter der Grundversorgung liegen würde.
    Vielen Dank

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    ich bin der Meinung, ein Verzicht ist nicht möglich. Den letzten Teil ihres Beitrages habe ich inhaltlich nicht verstanden.

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  17. Erika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin nach 8 jähriger Ehe seit 1.2.2011 rechtskräftig geschieden.
    Ich beziehe seit Okt. 2000 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein Ex-Mann ist Berufssoldat. Nun bekomme ich von der WBV Versorgungsbezüge rückwirkend ab 1.3.2011.
    Die Kürzung meiner Rente, wegen Übertragung der Eckwertpunkte meines Mannes findet aber ab dem 1.3.2011 statt.
    Ich bin der Ansicht, das die Versorgungsbezüge ab dem 1.3. bezahlt werden müssen.
    So war es auch von der Richterin gedacht, sie legte fest, das mein Mann bis Ende Februar Unterhalt an mich bezahlt und ich dann den Versorgungsausgleich bekomme.

    Auf mein Nachfragen bei der WBV, sagte man, die Bezüge bekäme ich erst im darauffolgenden Monat, ob die Scheidung am 1. oder am 30.2. rechtskräftig wäre, spielt keine Rolle.
    Für eine Aufklärung Ihrerseits, wäre ich dankbar.
    MFG
    Erika

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ erika

    diese Detailfrage kann ich spontan nicht beantworten.

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  19. Regina

    Die Soldatin hat während der Ehezeit Kindererziehungszeiten. Durch wenn erfogt bei einer Scheidung dann der Ausgleich für die Kindererziehungszeiten (0,0833 EP monatlich zusätzlich zu Ihrem Einkommen)? Durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundeswehr

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ regina

    Rentenansprüche werden immer vom Versorgungsträger und nicht vom Arbeitgeber geklärt.

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  21. Hans

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin Beamter in A14 meine Exfrau Beamtin in A11.
    Bei meiner Scheidung am 30.06.2004 wurde ein Versorgungsausgleich von monatlich € 543,61 begründet.
    Durch diesen Ausgleich erhält meine Exfrau eine höhere Pension als sie in ihrer Besoldungsstufe A11 jemals erreichen hätte können.
    Ist dies möglich und sie erhält eine höhere Pension oder fällt der übersteigende Betrag dem Staat zu?

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    Ihre Frau wird die höhere Pension bekommen. Dies liegt schlicht daran, dass, wenn jemand, der weniger verdient, mit jemand verheiratet ist, der deutlich mehr verdient, sich daraus die ehelichen Lebensverhältnisse ergeben. Dies wirkt sich auch auf den Versorgungsausgleich aus. Der Staat wird daran nicht partizipieren.

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  23. Birgit

    Guten Tag,
    mein Partner (59, Beamter geh. Dienst, Kripo) geht nächstes Jahr in Pension, er ist seit 37 Jahren verheiratet, wir sind seit 2,5 Jahren zusammen. Seine Frau arbeitet Teilzeit im Einzelhandel, ein Einfamilienhaus ist vorhanden, beide im Grundbuch.
    Er möchte mit mir zusammenleben,befürchtet aber, alles bisher Erarbeitete (Haus, Pensionsansprüche) alles zu verlieren. Was erwartet ihn, wenn er nach Eintritt der Pension die Scheidung herbeiführt?
    VIelen Dank im Voraus
    Birgit

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    wahrscheinlich würde nach einer Scheidung ein Großteil der Versorgungsansprüche auf die Ehefrau übertragen werden. Wenn die Ehefrau aber zu diesem Zeitpunkt noch keinen Rentenanspruch hat, werden die Pensionsansprüche dennoch entsprechend gekürzt. Eine Kürzung findet insoweit nicht statt, als Unterhalt geschuldet wird. Im Rahmen des Zugewinnausgleiches werden das Haus und die sonstigen Vermögensgegenstände aufzuteilen sein.

    Ich kann nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer konkreten Beratung zu beauftragen.

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  25. PeterB

    ich wurde 1989 geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde geschlossen und ich muß seit 1. Sep.2007 Versorgungsausgleich an meine Ex-Frau bezahlen. Ihr Alter ist 55 Jahre.

    Nun haben Wir uns geeinigt, dass sie komplett auf den Versorgungsausgleich von mir verzichten möchte. Ist dies möglich? Wenn ja an wen muß ich und sie sich dann wenden?
    Gruß
    PeterB

  26. Siegfried H.

    ich wurde 2003 geschieden und es wurde ein versorgungsausgleich von 536€festgesetzt.2007 bin ich als Soldat in pension gegangen.Seitdem werden mir mont. mehr als 650€ abgezogen.leider bekomm ich nirgens eine Antwort auf meine Frage, warum ich mehr Versorgungsausgleich zahlen muß als die vom Gericht festgesetzte Summe.Können Sie mir da weiterhelfen?
    m.f.G.
    Siegfried H.

  27. Dieter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 1985 Beamter. Ich habe 1990 geheiratet, die Ehe wurde 2001 geschieden. Ich werde in diesem Monat mit 45 in den Ruhestand versetzt. Ich habe bei meinem Versorgungsträger beantragt, die Einbehaltung der Einbehaltung des Versorgungsausgleichs bis zum Erreichen des regulären Ruhestandsalters auszusetzen. Darf ich darauf hoffen, dass diesem Antrag stattgegeben wird?

    MfG
    Dieter

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ dieter

    Erfolgsaussichten nur, wenn die Voraussetzungen der §§ 35f VersAusglG vorliegen, was ich nicht beurteilen kann.

  29. Friedrich

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine ehemalige Frau wurde 2010 von mir geschieden. Ich bin seit 2007 aus gesundheitlichen Gründen pensioniert. (Besoldungsgruppe A5) Nach dem Versorgungsausgleich wurde meine Pension erheblich gekürzt. Es bleiben mir nicht einmal 900€ übrig, von denen monatlich 50€ für eine Überzahlung abgezogen wird. Das Gericht sprach mir allerdings einen Anteil meiner Frau zu. Diesen Anteil von der deutschen Rentenversicherung bekomme ich aber erst, wenn ich das 60. Lebensjahr erreicht habe. Also in 4 Jahren.

    Ich habe erfahren, daß unter diesen Umständen die Kürzung meiner Pension rückgängig gemacht werden kann. Ist das wirklich so?

    Zur Zeit lebe ich auf unbestimmte Zeit im außereuropäischen Ausland. Bin aber in Deutschland gemeldet und werde irgendwann zurückkehren. Im Augenblick allerdings habe ich es sehr schwer an Informationen zu kommen.

    Es wäre nett, wenn Sie mir sagen könnten, ob- und unter welchen Voraussetzungen die Kürzung aufgehoben werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen – Friedrich

  30. Frida

    Mein Mann ist Beamter, wir sind seit 30 Jahren verheiratet und haben uns nun getrennt. Ich bin seit einigen Jahren selbständig, viele Jahre jedoch wegen Kindererziehung nicht oder nur geringfügig erwerbstätig gewesen. Wir wollen nicht streiten, benötigen aber eine gründliche Beratung zum Thema Versorgungsausgleich, Wegfall der Beihilfeberechtigung im Fall der Scheidung, Scheidung oder nur Getrenntleben, etc… Mein Mann ist seit längerem psychisch krank, evtl. droht d
    Dienstunfähigkeit.
    Wir haben bereits eine Rechtsanwältin aufgesucht. Die hatte jedoch wenig Ahnung und konnte auch mit der Tatsache, dass wir nicht streiten wollen, nichts anfangen. Können Sie uns einen Fachanwalt oder sonstigen fähigen Fachmenschen für diese Spezialprobleme nennen?

  31. Hans-Dieter

    Bis heute verstehe ich nicht warum der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen zum Versorgungsausgleich zwischen „normalen Arbeitnehmern“ (BGB) und Beamten erlassen hat ? Warum gilt nicht nicht einheitlich, dass der Berechtigte erst dann den VA erhält, wenn er in Rente geht und somit dem aktiven Beamten bei einer Scheidung nicht bereits bei Versetzung in den Ruhestand
    der VA abgezogen wird. Hat das evtl. mit einem Anspruch auf Beihilfe zu tun ?

  32. Rolf

    Guten Tag,

    Ich bin 41 und Berufssoldat, lebe seit letztem Jahr von meiner Frau getrennt .. im Februar 2012 habe ich den Scheidungsantrag gestellt .. den meine Frau abgelehnt hat .. Wie hoch ist in etwa der VA den ich zu zahlen habe .. geheiratet haben wir 94 .. zusammen 3 Kinder .. meine Frau ist nicht berufstätig ..

    mfg rolf

  33. Monika

    Sehr geehrter Herr von Wehl,

    bezüglich dieses Themas habe ich folgende Frage:
    Mein Lebensgefährte ist Berufssoldat und seit 25 Jahren verheiratet und geht in drei Jahren in Pension. Er will sich nun von seiner Frau, von der er seit 5 Jahren getrennt lebt, scheiden lassen. Es wird nun überlegt, ob Sie den Versorgungsausgleich notariell ausschließt und dafür eine Summe x erhält, oder ob er den Versorgungsausgleich zahlt. Ab wann müsste er denn den Versorgungsausgleich zahlen, wenn er in Pension geht oder wenn seine Nochfrau in Rente geht? Werden ihre Rentenansprüche dagegengerechnet?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  34. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich würde mich sehr freuen wenn sie mir die folgende Frage beantworten könnten, da sie evtl. sehr speziell ist.
    Ich bin Versorgungsempfänger mit Mindesruhegehalt. Der VA meiner Ex beträgt zZ.600 euro. Damit bekomme ich ja kein „Mindesruhegehalt“ mehr. Ist so ein Fall beschrieben? Soll bedeuten, ist es rechtens das ein Mindestruhegehalt gekürzt wird??

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    da bin ich überfragt.

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  36. Michael Harms

    Hallo,
    ich bin seit dem 18.09.2001 geschieden und zahle als pensionierter Soldat (mittlerer Dienst) seit April 2012 den festgelegten Versorgungsausgleich an meine Ex-Frau. Dieser beträgt derzeit 195,87 Euro – durch die dynamischen Anpassungen.
    Meine Frage dazu:
    Auch meine Ex-Frau ist Beamtin im gehobenen Dienst (derzeit noch im Dienst) und verdient einige hundert Euro mehr als ich. Bei mir wird die dynamische Anpassung ständig angewandt. Warum werden die Bezüge und Erhöhungen meiner Ex-Frau nicht gegengerechnet?
    Lohnt es sich eine neue Berechnung des Versorgungsausgleiches vornehmen zu lassen – bzw. sollte ich dagegen Rechtsmittelbehelfe einsetzen?
    Vielen Dank für Ihre Mühen.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Harms

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ michael,

    Ihre Frau bekommt das Geld ja nicht, sondern der Staat behält es für sich. Ob nach dem neuen Recht eine Anpassung möglich ist, müssen Sie am konkreten Fall mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

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  38. Reuab

    bin seit 3 Jahren Ruhestandsbeamte, seit 1995 geschieden, zahle VA. Möchte meine Ex-Frau wieder heiraten, kann dadurch der VA zurückgenommen werden?

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ reuab

    nein, der VA bleibt wie bisher

  40. Dieter K.

    Hallo, gehe ab Jan. 2013 als Beamter in Pension. VA beträgt 350,00€. Habe als Angestellter Rentenanwartschaften ca 300,00€.
    Kann ich diese 300,00€ nicht meiner Exfrau übertragen, damit ich nur ein VA von ca. 50,00€ habe. Die Rentenanwartschaften werden mir (bin jetzt 63 J.) ab dem 65. Lebensjahr überwiesen und um den gleichen Betrag wird meine Pension gekürzt.
    Scheidung war 1995.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ dieter

    ich denke, eine vom rechtskräftigen VA abweichende Regelung wird nicht möglich sein.

  42. Jürgen

    Hallo,
    Ich bin seit 1995 geschieden und zahle seit Beginn meiner Pension (6/2011) monatlich ~ 150€ Versorgungsausgleich.
    Meine Ex- Frau hat von diesem Geld noch nichts gesehen, da sie noch im Erwerbsleben stand.
    Nun ist sie leider Ende Oktober letzten Jahres verstorben.
    Auf Antrag (gestellt Anfang November ’12) wurde mir nun mitgeteilt, dass lediglich die Zahlungen ab Dezember 2012 erstattet werden, nicht aber die Zahlungen, die ich vorher geleistet habe (immerhin 2550€).
    Ist das rechtens?
    Wer kassiert da ist das staatlicher Rentenklau?
    mfg

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    mit welchem § wird die eingeschränkte Rückzahlung begründet. Im Moment kann ich es auch nicht verstehen.

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  44. Frank

    Sehr geehrter Herr von der Wehl
    Ich bin Berufssoldat – meine Frau Beamtin. Wir wurden 2010 rechtskräftig geschiede. Ich habe an meine Frau einen VA von 670 € zu zahlen – meine Frau an mich 290€. Ich gehe 2015 in Pension – meine Frau 2025. Werden die VA´S gegeneinander verrechnet? Bzw. wer zahlt wann was? Können Sie mir Helfen- Danke
    Frank

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Sie können bei Pensionierung beantragen, dass eine Kürzung nicht erfolgt, soweit Sie die Ansprüche Ihrer Frau nicht erhalten. In Ihrem Beispiel wird Ihre Pension um 670 minus 290 = 380 gekürzt, ohne das Ihre Frau vor deren Rente was davon hat.

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  46. Frank

    Möchte mich an dieser Stelle für den tollen Service bedanken. Sollte es nicht zu umständlich sein, werde ich Sie gerne mit der diesbezüglichen Abwicklung beauftragen.
    MfG
    F.B.

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    lesen Sie § 35 VersAusglG. Den Antrag können Sie auch selbst an Ihren Versorgungsträger stellen.

    MfG von der Wehl

  48. Lisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hoffe Sie können mir behilflich sein.

    Ich bin in zweiter Ehe mit einem Berufssoldaten verheiratet (erste Ehe mit drei Kindern 11,13,15 – verzicht auf Ehegattenunterhalt und Rentenanspruch),
    Mein Mann ist auch in zweiter Ehe mit mir verheiratet (2 Kinder aus erster Ehe, wohnen beide bei ihm 21,19.seine Ex Frau bekommt keinen Untehalt mehr, da sie zu 100% berufstätigt ist = Beamtin).
    Als wir uns kennen gelernt haben, habe ich bereits 50% gearbeitet um uns über Wasser zu halten. Auch jetzt arbeite ich 50% auf LSK 5.
    Habe ich bei einer Scheidung Anspruch auf Rentenausgleich oder Unterhalt? Oder stehe ich ohne etwas da?
    Wir sind seit 4 1/2 Jahren zusammen und seit 2 1/2 Jahren verheiratet.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich weiß momentan nicht mehr weiter.
    Danke Lisa

  49. lisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe folgendes Anliegen.

    Ich bin in zweiter Ehe verheiratet. Habe hieraus drei Kinder mit 15, 13, 11 und habe auf den Versorgungsausgleich und Unterhalt meines EX-Mannes verzichtet. Mein jetziger Mann ist Berufssoldat noch vor der Rente, auch in zweiter Ehe mit mir verheiratet und hat zwei Kinder 21, 19. Beide noch auf der Schule bzw. Ausbildung. Seine Ex-Frau erhält später einen Versorgungsausgleich. Unterhalt bekommt sie keinen mehr, da Sie wieder Vollzeit arbeitet und die Kinder bei meinem jetzigen Mann wohnen, ca. 300 km von uns entfernt und hier voll versorgt werden. Er kommt immer nur am WE zu uns. Als wir uns kennen gelernt haben, habe ich wie jetzt auch 50% gearbeitet um uns über Wasser zu halten. Wir sind nun fast 5 Jahre zusammen und davon 2 1/2 Jahre verheiratet. Seit wir geheiratet haben verdient er wegen dem Kinderzuschlag aller unserer Kinder ca. 5.000 netto. Ich bekomme durch LSK fast nichts mehr raus. Habe ich bei einer Scheidung einen Anspruch auf Versorgungsausgleich oder Unterhalt?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Lis

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    ob der Ehevertrag anfechtbar ist, kann ich nicht sagen. Nach 2,5 Jahren bringt der VA aber keine wirklichen Summen.

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  51. Nordemann, Ilse

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, durch Zufall bin ich bei der Suche auf diese informative Seite gekommen und habe auch Fragen bzgl. Versorgungsausgleich bei Beamten! Mein jetziger Ehemann war in der Vergangenheit in erster Ehe 15 Jahre verheiratet und es wurde ein Versorgungsausgleich festgesetzt. Diese Exfrau ist wieder seit 16 Jahren mit einem Beamten (Polizei)verheiratet In zweiter Ehe war er 22 Jahre verheiratet mit einer 15 Jahre jüngeren Frau(wurde übrigens von beiden Frauen verlassen)! Wir haben im April 2011 geheiratet und mein Mann ist seit August 2011 nach 45 Jahren Schuldienst in Pension gegangen.. Die erste Frau ist seit 2 Jahren in Rente und bekommt einen viel höheren Versorgungsausgleich als 1989 festgelegt wurde?! Ich bekomme als frühere Frau eines Arbeitnehmers auch heute noch den Versorgungsausgleich, der 2001 festgelegt wurde!!! Nun hat mein Mann natürlich den 31.08.2009 verpasst, als das Gesetz geändert wurde (er hat seine Scheidung leider erst nach diesem Datum eingereicht), aber ich habe jetzt gelesen, dass es ein sogenanntes Beamtenprivileg gibt und dass der Versorgungsausgleich für die zweite Exfrau, die ja voraussichtlich noch mind. 16 Jahre arbeiten muss, erst mit Eintritt der Rente der Exfrau abgezogen wird?! Bei meinem Mann wird aber die Versorgungsausgleichszahlung für die bedeutend jüngere Exfrau jetzt schon abgezogen…..es sind immerhin 400,00Euro monatlich! Gibt es evtl. eine Chance oder einen § im Beamtenrecht, in dem der Versorgungsausgleich erst im Falle eines Renteneintritts seiner 2. Exfrau von seiner Pension abgezogen wird? Es wäre nett, wenn Sie mir antworten würden! Mit freundlichen Grüßen Ilse Nordemann

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ ilse

    ich befürchte, da gibt es keine positive Lösung. Das Pensionistenprivileg wurde abgeschafft, um die Rentenkassen weniger zu belasten. Ich empfinde das als äußerst fragwürdig, aber ……

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  53. Paul S.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hätte gerne mal einen groben Plan was mir von meiner Frau in etwa zustehen könnte.

    Wir kommen derzeit zwar prima aus und sie wolle mir auch zukommen lassen was mir auch zustünde. Nun habe ich absolut keine Ahnung was eine Beamte letztendlich für den VA einbringt, denn ich kenne mich diesbezüglich überhaupt nicht aus. Ich muss aber auch sagen, dass ich im Moment völlig neben der Spur bin, entsprechend Medikamente bekomme und krankgeschrieben bin – mit 500 EUR von der KK.

    Wir sind seit 04/2007 verheiratet und am 28.04.2013 crashte es. Ich denke als Trennungsbeginn nehmen wir den 01.05.2013. Die Scheidung wird dann 1 Jahr später sein oder so. Unsere Tochter (5) wird bei der Mutter in der derzeitig elterlichen Wohnung bleiben.

    Meine Frau wurde 08/1993 Stadtinspektor-Anwärterin und ist seit 10/1996 Stadtinspektorin zur Anstellung geworden – also Beamte mit derzeit A10.

    In unserer Ehe teilten wir uns die Elternzeit.

    Mein Verdienst in der Ehe lag durchschnittlich zwischen 1/3 bis 1/4 ihres Verdienstes.

    Vielen Dank i. V.

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    in den bei Scheidung dann 7 Jahren Ehe und bei Ihrer Frau mit A 10 und bei Ihnen mit 1/3 – 1/4 davon, reden wir nicht über große Summen. Ich kann die Beträge zwar nicht errechnen, aber meine Schätzung läge bei einem Ausgleichsanspruch zu Ihren Gunsten von unter 100 EUR.

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  55. Karin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    nach 11 Jahren Ehe hat mich mein Mann für eine andere verlassen. Er ist seit ca 6 Wochen ausgezogen. Wir haben ein gemeinsames Haus vor 2 Jahren gekauft. Ich bin Hausfrau und habe keine Einkommen, mein Mann verdient ca 8.000 € netto monatlich. Nun ist es so, dass er mich unter Druck setzt wegen der Finanzierung des Hauses und ist der Meinung, er kann kein Haus und keine Wohnung gleichzeitig finanzieren. Ich gehe davon aus, dass er die Wohnung seiner Freundin finanziert. Ich bekomme von ihm keinen Unterhalt. Ich nutzte lediglich das gemeinsame Konto um Lebensmittel und Kleinigkeiten zu kaufen. Kann mich mein Ehemann zwingen auszuziehen bzw kann er die FInanzierung des Hauses einstellen?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    Sie sollten dringend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und sich eingehend beraten lassen. Ihr Mann schuldet Unterhalt und auch bei der Frage der Hausfinanzierung brauchen Sie Unterstützung.

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  57. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl
    ich wurde 1995 geschieden und der Versorgungsausgleich wurde festgelegt. Zur damaligen Zeit bekamen Beamte aber noch 75 % Pension, heute 71,5%, außerdem waren Zulagen ruhegehaltsfähig dies wurde gestrichen, Weihnachtsgeld gab es noch in voller höhe, heute ein Drittel. Können sich diese Kürzungen zu meinen Gunsten auswirken? Vieln Dank für im voraus.

  58. Uwe Schimpf

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit Jahren streite ich mich mit dem BMJ, BMF, der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung, (heute) BADV, nach der Umstrukturierung, herum ,um zu erfahren, wie es sein kann, daß mir seit dem 01.09.1996 bis heute ein falscher, zu hoher Betrag des Versorgungsausgleiches von meinen Versorgungsbezügen einbehalten wird.
    Es geht darum, daß lt. Familiengericht aus 1984 ein Betrag zu meinen Lasten in Höhe von 228,98€ zu begründen waren / sind, mir aber über 445,00€ meiner Versorgungsbezüge einbehalten werden.
    Zudem kommt, daß mich die WBV-Düsseldorf im Jahre 2006 um einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ betrogen hatte, den ich mir bei meiner geschiedenen Ehefrau zurückholen musste. Bis heute hat mir die WBV West, Düsseldorf,(heute BADV-Düsseldorf) NICHT mitgeteilt, wie sie dazu kam, und was die „Dynamisierung“ ist. Weiter teilt die ehem. WBV-Süd, München,(heute BADV-München) in einem Schreiben vom 08.Februar 2013 mit, daß der Versorgungsausgleich nach Ableben des Ehepartners „dem Bundeshaushalt im Rahmen der „Solidargemeinschaft“ zufließt“!!!.
    Was soll dieses denn eigentlich??? Waren wir mit der „Solidargemeinschaft des Bundes „verheiratet“?? Lt. Bundesverfassungsgericht Karlsruhe vom 23.11.2012 ist das BMJ. für eine gerechte Änderung des Gesetzes verantwortlich, dieses tut aber seit 2009 NICHTS, sondern verweist in dubiosen Schreiben auf Ihre sog. Änderungen, die sie getätigt hätten, und ordnungsgemäß seien??!!. Was ist das für ein Abzockestaat, oder Betrugsstaat?? in dem wir leben!!
    Ich möchte nun von Ihrer Seite einen klaren Fachanwalt genannt bekommen, der sich akribisch und dezidiert mit diesem Desaster auskennt, und dieses entsprechend einer gerechten Lösung beim BMJ, bzw.BVG ändern kann.
    Mit Dank und Gruss
    Uwe Schimpf, Wolfegg-Allgäu
    Noch ein Hinweis: Die bisherigen Ansprechpartner und Juristen waren bis heute inkompetent, und unwissend zugleich

  59. RA Thomas von der Wehl

    in solche Verfahren mische ich mich nicht ein, da Sie offenbar Ihre ganz eigene Vorstellung haben, die mit dem Gesetzt nicht konform geht. Ob das alles „gerecht“ ist, ist eine andere Frage.

    Scheidung tut weh

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  60. Theo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin pensionierter Beamter in NRW und lebe in Scheidung. Meine Ehefrau muss noch ca. 6 Jahre bis zum Renteneintritt arbeiten.
    Vom LAV NRW habe ich durch zwei verschiedene Sachbearbeiter zwei verschiedene Auskünfte erhalten, was den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung betrifft.
    Der erste Sachbearbeiter meinte, der Versorgungsausgleich würde erst nach der Verrentung meine Ehefrau stattfinden.
    Der zweite Sachbearbeiter sagte, dass der Versorgungsausgleich sofort nach der Scheidung fällig ist und mir auch sofort abgezogen wird.
    Können sie mir eine Auskunft mit Angaben der Gesetze geben?

    Mit freundlichen Grüßen

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ theo

    der VA wird Ihnen unmittelbar nach Rechtskraft der Scheidung von der Pension abgezogen.

    Scheidung tut weh

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  62. Peter49

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Meine Noch-Ehefrau hat soeben, 3 Monate vor meiner Pensionierung die Scheidung eingereicht.

    Sie schreiben:
    „Wenn der Beamte bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits im Ruhestand ist, werden die Ruhebezüge erst gekürzt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte aus dem Versorgungsausgleich eine Rente erhalten kann.“

    Bedeutet das, dass das Datum des Scheidungsantrags nicht von Bedeutung ist.

    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen

  63. Daniel

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Ehe wurde 2002 geschieden. Der damals festgesetzte Versorgungsausgleich hat sich inzwischen auf einen höheren Betrag dynamisiert. Soweit klar.
    Ich bin Beamter und gehe am 01.03. in Ruhestand. Wird sich der Versorgungsausgleich auch in den kommenden Jahren dynamisieren oder nicht mehr?
    Danke
    MfG

  64. Poldi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin seit Dezember 2009 geschieden, mit 64 Jahren seit August 2013 im Ruhestand. Beide Ehepartner Landesbeamte (Saarland). Nach Versorgungsausgleich werden mir monatlich 1500,00 € vom Ruhegehalt einbehalten, von meiner Ex-Frau stehen mir 950,00 € monatlich zu, die über die Rentenversicherung Bund ausbezahlt werden sollen. Den letztgenannten Betrag aber erhalte ich noch nicht, da ich das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht habe. Bis zur Pensionierung meiner EX-Frau zahle ich Unterhalt an sie weiter. Die Aussetzung des Versorgungsausgleich nach § 33 in Höhe der Unterhaltszahlungen ist mir in zweiter Instanz (OLG) gelungen.
    Da die Unterhaltszahlungen bei weitem nicht die Höhe meines Anteils am Versorgungsausgleich ausmachen, ich den Anteil meiner EX-Frau aber noch nicht erhalte, werden mir nach wie vor noch erhebliche Summen vom Ruhegehalt einbehalten.
    Womit wird dies rechtlich begründet? Ist dies etwa ein Spezifikum des Saarlandes? Warum wird hier nicht gleich ein Ausgleich vorgenommen, bei dem die beiden Summen gegeneinander aufgerechnet werden?

    Mit freundlichen Grüßen

  65. Mic

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich bin seit 5 jahren geschieden. Mein Exmann und ich sind beide Beamte. Ich muss ihm 300 Eur versorgungsausgleich zahlen , er mir 600.
    Nun bin ich seit 4 monaten Dienstunfähig (ich bin 56 jahre) und erhalte meine versorgungsbezüge.
    Ab wann erhalte ich den mir zustehenden Versorgungsausgleich? Ich gehe davon aus ab sofort, jedoch wurde mir auch gesagt erst mit 65.

    Danke für eine Antwort

  66. hofmann

    warum wird bei der Überschreitung der Höchstgrenze des Versorgungsbezuges erst dieser gekürzt und anschließend der Versorgungsausgleich (Ehescheidung) in Abzug gebracht??

  67. Lisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich möchte mich nach 27 Jahren Ehe von meinem Mann trennen. Ich bin bereits in Pension (wegen Krankheit) und erhalte eine Mindestpension von derzeit 1300Euro. Mein Mann geht vermutlich in 5 Jahren in Pension. Derzeit verdient er ca3300 Euro. Wie hoch ist denn mein VA und ab wann bekomm ich den? Was ist für mich denn besser, Scheidung und Trennung bis zur Pensionierung hinauszögern oder lieber gleich?
    Vielen Dank

  68. Katrin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Nochmann und ich lassen sich nach nur fast 2 Jahren Ehe wieder scheiden. Hochzeitstag ist der 20.09.2013, scheidungstermin ist der 25.09.15. In der Ehe waren wir beide voll berufstätig. Er war bia zum 31.12.14 Soldat und hatte ca ein Einkommen von 2400;- 2600;- Euro und ich ca bei 1300 Euro. In unserer Ehe hat er eine Abfindung von mindestens 10000 Euro erhalten und er hat 2 Lebensversicherungen. Wir haben einen Anwalt, der mir sagt:“ ich soll auf den VA verzichten, da wir ca das selbe verdient haben…ist das zu empfehlen? Und wenn ich das nicht tue dann könnte es sein das ich sogar an ihn zahlen müsste? Ich glaube das er mir Angst einjagen will. Zumal er bei Gericht ein Gehalt von 1200 brutto zu 2000 brutto abgegeben hat. ( das ja gar nicht stimmt ) vielen Dank

  69. Marion

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    eine vielleicht simple Frage: bei wem muss ich als Ruhestandsbeamtin denn die Auszahlung des monatlichen Versorgungsausgleichbetrags beantragen ?

    Danke im voraus für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüssen

  70. Manuela

    Die Merkel
    Sie ist Frauenfeindlich u.Kinderfeindlich
    Für 17 Jahre Ehehölle ,wobei ich 3 Kinder erzogen habe ,bekomme ich einen Tritt mit diesem Versorgungsausgleich Hauptsache die Beamten haben volle Taschen.

  71. Klaus

    Sehr geehrter Herr Van der Wehl,
    ich bin Beamter, gehe 2017 in Pension, war von 1983 bis 1996 mit einer Arzthelferin verheiratet. Sie hat in der Zeit 9 Jahre ganztags und 2 Jahre halbtags und 1 Jahr nicht gearbeitet. 1983 war ich A7, 1996 A9.
    Meiner Exfrau wurden 265,00 € VA zugesprochen. Ist eine Neuberechnung ev. für mich günstiger?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

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