Ausbildungsunterhalt auch für Masterstudium nach Bachelor-Abschluss?

Folgender Fall:

das Kind hat einen Bachelor-Studiengang absolviert und will unmittelbar danach den Masterabschluss machen. Der unterhaltsverpflichtete Vater verweist darauf, dass er nur eine Ausbildung schuldet und der Studienabschluss mit dem Grad des Bachelors für einen Berufseinstieg durchaus angemessen ist.

Die Rechtslage:

es ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob es sich bei dem Masterstudium im Anschluss an den Bachelorstudiengang um eine einheitliche Ausbildung handelt, womit die Eltern auch für den Masterabschluss Ausbildungsunterhalt schulden würden.

Zuletzt hat das OLG Celle im Februar 2010 im Rahmen einer VKH-Beschwerde entschieden, dass es dazu tendieren würde, die Fortsetzung der begonnenen universitären Ausbildung in einem Masterstudium als einen einheitlichen Ausbildungsgang anzusehen.Das OLG beruft sich insbesondere auf die Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999, womit eine größere Transparenz und Vereinheitlichung in der Europäischen Union hinsichtlich der Studiengänge herbeigeführt werden sollte.

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2 Reaktionen zu “Ausbildungsunterhalt auch für Masterstudium nach Bachelor-Abschluss?”

  1. Zahlvater

    . . . und Was soll man jetzt machen, wenn die Tochter auf Überweisung drängt ?
    Nach m.E. ist der Abschluss als Bachelor berufsqualifizierend, da er dem Fachhochschulabschluss entspricht.
    Insofern müsste man als Zahlvater doch auch mal fertig sein !

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ zahlvater

    das ist eben der Streitpunkt in Literatur und Rechtsprechung. Meines Erachtens spricht viel dafür, dass die Tendenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung dahingehen wird, den Studierenden auch im anschließenden Masterstudiengang einen Unterhaltsanspruch zu geben.

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