Trennung, Scheidung, Namensrecht, Unterhalt in Italien

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SCHEIDUNG in ITALIEN
Das italienische Recht unterscheidet sich grundsätzlich hinsichtlich der Scheidung von dem deutschen Recht. Um eine Scheidung nach italienischem Recht durchführen zu können, muss zuvor ein gerichtliches Trennungsverfahren eingeleitet und beendet worden sein. Es muss dann eine Trennungsdauer von 3 Jahren absolviert worden sein, bevor die tatsächliche Auflösung der Ehe, also die Scheidung, beantragt werden kann.

Die geschiedene Ehefrau in Italien nimmt grundsätzlich wieder dem Namen an, ging sie vor der Eheschließung hatte. Nur in Ausnahmefällen kann sie beantragen, wenn es in ihrer Person oder in der Person der Kinder besondere Gründe gibt, dass sie den Namen des Ehemannes behalten kann.

Beim nachehelichen Unterhalt schließt ein Verschulden, welches bereits den Getrenntlebensunterhalt versagt hat, auch den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aus. Italienische Unterhaltstitel werden mit einer Indexklausel versehen. Heiratet der Unterhaltsschuldner erneut, geht der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehepartner dem Unterhaltsanspruch des neuen Ehepartners nicht vor.

Wie in der Bundesrepublik, allerdings erst Anfang 2006 eingeführt, gibt es in Italien das gemeinsame Sorgerecht.

Eine besondere gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Hausrates ist im italienischen Recht nicht vorgesehen.

Das italienische Güterrecht ist geprägt von dem Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft. Dabei wird in Italien unterschieden zwischen dem Eigengut und dem Gesamtgut.

Weitere Informationen zu dem italienischen Scheidungsrecht und dem sonstigen italienischen Familienrecht finden Sie hier:

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9 Reaktionen zu “Trennung, Scheidung, Namensrecht, Unterhalt in Italien”

  1. mineo

    hallo, wir sind beide ital. staatsbürge und lassen sich scheiden in deutschland, weil wir wohnen hier. während der ehe haben wir gemeinsames haus in italien gekauft und nur mein mann steht in grundbuch. gelten zugewinnausgleichansprüche auch nach ital. rech?
    danke.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ mineo

    für das gesamte Scheidungsverfahren gilt italienisches Recht, auch für das Vermögen.

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  3. mari

    hallo , ich bin seit nov 2010 rechtskräftig vom ex mann getrennt haben 3 gemeinsame kinder für die ich das alleinige sogerecht erhalten habe…ex mann hat deutschland fluchtartig verlassen da er nach der trennung jede menge schulden gemacht hat…er ist soweit mir bekannt unauffindbar fürs gericht… gibt es eine möglichkeit die scheidung vor den 3 trennungsjahre zu beantragen? vielen dank

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ mari

    hier gilt das italienische Scheidungsrecht und ich habe im Moment leider nicht die Zeit, intensiver in ihrer Frage einzusteigen. Ich würde vorschlagen, dass sie sich bei einem italienischen Kollegen da zu erkundigen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  5. mari

    hallo mari nochmal hier….wir sind beide italaliener…sollte ich vieleicht erwähnen…

  6. Fabio

    Hallo wir sind beide italiener und haben hier geheiratet jetzt lassen wir uns scheiden. ich habe vor der ehe schon ziemlich viele schulden gemacht und deswegen lassen wir uns scheiden weil ich ihr das verheimlicht habe. so jetzt die frage: Ich möchte nicht das meine frau die schulden mit abbezahlen muss,wie wird laut italienisches recht gehandelt? sie hat nie davon gewusst und hat nie für was unterschrieben.

    danke

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ fabio

    das kann ich nicht beantworten. So fit im italienischen Zivilrecht bin ich nicht, zumal dies nicht speziell Familienrecht ist.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
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  8. Harald

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    geheiratet in Italien (1988, beide deutsch), getrennt seit 1999 (Kinder erwachsen, keine Differenzen). Es geht darum, ggfls. durch Auslands-
    scheidung den fälligen Versorgungsausgleich zu umgehen. Möchte meiner Frau ihren (höheren) Rentenanspruch unbedingt erhalten. Hätten Sie einen evt. Lösungsansatz?
    Danke und mit freundlichem Gruss
    Harald

  9. sabine

    hallo ich bin mit einen italienier liiert
    der sich jetzt scheiden lassen will
    können wir wärend der trennungsjahre zusammen leben oder erst wenn er offiziell geschieden ist

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