Scheidung, Unterhalt, Vermögen in Österreich

Das österreichische Recht kennt, im Gegensatz zum bundesdeutschen Recht, bei der Scheidung noch das Verschuldensprinzip.

Nach dem österreichischen Familienrecht gibt es 3 verschiedene Scheidungen.

Die Scheidung wegen Verschuldens, die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und die einvernehmliche Scheidung.

Die Verschuldensscheidung ist vergleichbar mit einer Härtefallscheidung nach dem bundesdeutschen Recht. Die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft setzt keine echte räumliche Trennung der Eheleute voraus, wohl aber, dass die Eheleute seit mindestens 3 Jahren nicht mehr eheadäquat zusammenleben. Dabei genügt es, wenn nur ein Partner den Kontakt zu dem anderen meidet. Die einvernehmliche Scheidung ist ähnlich der deutschen Rechtssituation. Aber hierbei müssen die Eheleute eine Vereinbarung zu der Kindschaftssache, zu dem Unterhalt und so der Vermögensaufteilung vorlegen.

Unterhalt
Wenn eine Scheidung mit einem Schuldausspruch endete, gibt es in Österreich für den schuldlosen einen angemessenen Unterhalt, wenn er sich nicht selbst unterhalten kann. Bei einer Scheidung ohne Schuldausspruch gibt es für den anderen nur einen Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgesichtspunkten. Bei der einvernehmlichen Scheidung muss ohnehin vor der Scheidung zum Unterhalt eine Lösung zwischen den Eheleuten gefunden worden sein.

Güterrecht
Der Güterstand in Österreich ist die Gütertrennung, wobei dennoch bestimmte Gegenstände und Rechte aufgeteilt werden.

Weitere Einzelheiten zu dem Familienrecht in Österreich finden Sie hier:

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