Scheidung: Anhörung der Eheleute im Scheidungstermin

Das Familiengericht soll nach § 128 FamFG das persönliche Erscheinen der Eheleute anordnen und sie zu den Scheidungsvoraussetzungen anhören. Die Anhörung dient unter anderem zur Verstellung, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist und ob das erforderliche Trennungsjahr abgelaufen ist.

Häufig ist nur eine der Eheleute anwaltlich vertreten, nämlich der, der den Scheidungsantrag gestellt hat. Für den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten gilt grundsätzlich § 138 Abs.1 S. 2 FamFG.  Danach soll der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner vom Gericht darauf hingewiesen werden, dass etwaige anhängige Folgesachen grundsätzlich gleichzeitig mit der Scheidungssache verhandelt und entschieden werden. Persönlich erlebt habe ich dies bis heute (1. Dezember 2010) allerdings noch nicht.

Wohnt einer der Eheleute weit entfernt von dem Gerichtsort und ist ihm eine Anreise nicht zumutbar, kann das Familiengericht seiner Anhörung durch den ersuchten Richter veranlassen. Der auswärtige wohnende Ehegatte wird dann von dem Gericht angehört, indessen Bezirk er wohnt. Eigentlich soll dies eine absolute Ausnahmevorschrift sein, aber zumindest bei einvernehmlichen Scheidungen ist es die Regel, dass die Richter diesem Verfahren zustimmen.

Neben den Fragen zur Zerrüttung der Ehe und zum Trennungszeitpunkt haben die Richter die Eheleute, sofern gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind, auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören. Dies gilt auch dann, wenn keiner der Eheleute hierzu einen Folgeantrag gestellt hat. Die Gerichte sollen die Eheleute dabei auch auf die bestehenden Hilfsmöglichkeiten durch die Jugendämter hinweisen.

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2 Reaktionen zu “Scheidung: Anhörung der Eheleute im Scheidungstermin”

  1. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hätte da mal eine Frage zu einer Scheidung.
    Meine Nochehefrau möchte von dem Recht Gebrauch machen, nach § 128 FamFG Abs. 3, an ihrem Wohnort zu der Scheidung angehört zu werden. Da der zuständige Gerichtsort 500 km weit von ihrem jetzigen Wohnort entfernt ist. Wir lassen uns einverständlich scheiden, keine Kinder und alles ist per Notarvertrag schon geregelt. Was muß sie nun tun, oder wohin einen Antrag schicken, dass die Anhörung an ihrem Wohnort vor Gericht stattfinden kann?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus

    Mit freundlichem Gruß
    Wolfgang

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    es reicht ein formloses Schreiben mit diesem Wunsch an das Gericht.

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