Scheidung: Härteklauseln § 1568 BGB
Donnerstag, den 9. Dezember 2010Unter den strengen Voraussetzungen des § 1568 BGB ist ganz ausnahmsweise ein Scheidungsantrags abzuweisen, obwohl die Ehe gescheitert ist. Hier gibt es 2 Alternativen. a) Kinderschutzklausel wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der ehelichen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig erscheint, kann die Ehe nicht geschieden werden. Diese Klausel ist auf volljährige Kinder oder […]